Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Moin!

Der bereitet uns schon genug Probleme, aber das BJG IST derzeit bereits in der Novellierung, das BMUB gibt also sowieso derzeit seinen Senf dazu ab. Und wenn ein neuer Punkt auftaucht heisst das ja nicht, dass andere, bereits verhandelte Punkte deshalb neu aufgerollt werden dürften.

Perspektivisch gibt es aber IMHO keine Alternative dazu, das JETZT anzugehen. Das BMEL liefert unter seinem Quoten-Franken-CSU-Chef derzeit eine dermaßen besch...eidene Performance ab, dass man arge Zweifel haben darf, ob das nach der nächsten Bundestagswahl noch existiert. Landwirte mit Subventionen versorgen kann auch eine Abteilung des Wirtschaftsministeriums, der "Rest" ist dann beim BMUB anzusiedeln. "Später" wäre unser Ansprechpartner höchstwahrscheinlich entweder noch schwächer als derzeit bereits oder aber schon direkt das BMUB UND es könnten noch leihcter las jetzt andere Punkte mit angegangen werden, weil das eine neue "Runde" gibt.

Viele Grüße

Joe
 
D

Daimler1989

Guest
Wer gedient hat kann im schlimmsten Fall auch in die örtliche Reservistenkameradschaft eintreten, sich beim Reservistenverband der RAG-schießsport anschließen und kann dann seine Ha und Pistolen darüber laufen lassen. Ich glaube 3 Ha und 2 Pistolen bekommt man ohne erweiterten Bedurfnisnachweis dann da ist dann der Akku Clone auch kein Problem. Habe mich mal mit meiner örtlichen RAG in Verbindung gesetzt und werde berichten wenn ich weitere Infos habe.

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ohne Bedürfnis läuft auch da nix, weil ganz normaler Schießsportverband. Für waffenrechtli. Bedürfnisse muisst Du also ebenso wie in jedem anderen Verband Deine Mitgliedsdauer, Schießteilnahmen, leistungsnachweis etc. vorlegen, dann einen Antrag stellen auf den Voreintrag und dann macht das der Landesschießsportverantwortliche fertig und schickts zur Behörde. Zumindest in NRW. 3 HA und 2 KW als "Grundkontingent", darüber hinaus jeweils Wettkampfnachweise der weiterführenden Ebenen mit 80 Prozent des Maximalergebnisses, wenn man noch den 4. bis 6. HA oder die 3 bis 6. KW möchte

geht übrigens auch ohne "hamse jedient?" - als sog. Förderer, dann gibts halt keine Dienstgradangabe auf der Einladung zur JHV
 
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Moin

Bei den Reservisten einzutreten wäre aber auch nur ein wegducken und drauf warten, das auch dieser Stein hochgehoben wird und man im Licht der Betrachtung steht ( ,,wofür brauchen Reservisten denn heutzutage noch Waffen.....?'')


Was anderes, ich finde so eine Lösung mit Klappdeckel und co. irgendwie unsicher für die Handhabung. Denn wie ich mir das denke, muss man die Waffe irgendwie seitlich drehen und zumindest waagerecht vorne auflegen um Patronen reinzufummeln. Das aber alles mit einem etwaigen Schuss im Lauf stell ich mir nicht so prickelnd vor. Und den Schuss rauszurepetieren wäre ja wiedersinnig.

Gut, vielleicht alles eine Frage der Übung.


Waidmannsheil

Meetschloot
 
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Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Im laufenden Novellierungsverfahren wird das Thema nicht mehr angesprochen. Das Risiko, dass das ganze Gesetz kippt, ist zu hoch. Ist die Aussage vom LJV.

Das glaube ich unbesehen. Einfach mal drüber nachdenken wie lange das neue BJG jetzt schon geschoben wird. Jahre!

Jetzt wo es einen abgestimmten Konsensentwurf gibt, der auch bereits schon in der Kommentierung/Stellungnahme ist, hat keiner das Interesse neue Probleme aufzuwerfen.
 
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Im laufenden Novellierungsverfahren wird das Thema nicht mehr angesprochen. Das Risiko, dass das ganze Gesetz kippt, ist zu hoch. Ist die Aussage vom LJV.


Das wäre dann doch ein Grund da auszutreten, die Interessensvertretung will es nicht verstehen wohin es gehen soll. Tangiert mich im jagdlichen Alltag null.
 
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Das wäre dann doch ein Grund da auszutreten, die Interessensvertretung will es nicht verstehen wohin es gehen soll. Tangiert mich im jagdlichen Alltag null.

Du nix verstehen?

Das Ministerium will aus vorbenannten Gründen nicht. Was hat Dein LJV damit zu tun?

Und ohne Interessenvertretung hast Du bald keinen jagdlichen Alltag mehr.

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@Daimler
Natürlich bedarf es dem Bedürfnis und dem Regelmäßigen Schießen auch bei den Reservisten. Ich hatte erweiterte Bedürfnisprüfung geschrieben wenn man mehr haben möchte.
Wenn man seine Ha und ggf. auch Pistolen nicht nur als Alteisen im Schrank haben möchte ist das Halt eine Möglichkeit Zumal das Bedürfnis für HA aufgrund der Disziplinen aber auch aufgrund der Einstellung leichter zu bekommen ist als in so manchen anderen Sportschützenverbänden.
Ggf. Muss man bis zur Bedürfniserteilung seinen Knallstock halt zwischenparken.
Wer nicht regelmäßig schießen gehen will, gibt seine Waffen dann halt schlimmstenfalls ab und geht nicht so einen Weg.

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Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Ggf. Muss man bis zur Bedürfniserteilung seinen Knallstock halt zwischenparken.

Wie lange? Der materielle Wertverlust ist jetzt quasi schon eingepreist.

Aus Jägern die bisher dafür kein Interesse zeigten wird auch aus dem Wunsch des persönlichen Erhalts eines geliebten HA kein Sportschütze oder Reservist. Spätestens nach einer mehr oder weniger kurzen Übergangszeit merkt man, dass man dafür keine Zeit und/oder kein Interesse daran hat. Gewisse Kosten entstehen dabei auch, die man bisher als Jäger nicht hatte. Die kann man auch noch ins saldo einfließen lassen.
 
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Im laufenden Novellierungsverfahren wird das Thema nicht mehr angesprochen. Das Risiko, dass das ganze Gesetz kippt, ist zu hoch. Ist die Aussage vom LJV.

Dann befürchte ich, dass man es abhaken kann, denn: 2017 ist Bundestagswahl, vorher packt niemand ein Thema an, das einem irgendwie schaden könnte oder einer anderen Partei nützen könnte. Da die Waffenbehörden nur ein Jahr Zeit haben, bestehende Genehmigungen zu widerrufen, gerechnet ab dem Urteil, dürfte man damit rechnen, dass widerrufen würde, wenn nicht der HAeigentümer umbauen mag.
 
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Du nix verstehen?

Das Ministerium will aus vorbenannten Gründen nicht. Was hat Dein LJV damit zu tun?

Und ohne Interessenvertretung hast Du bald keinen jagdlichen Alltag mehr.

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Das ist natürlich die wunderbar einfache Ausrede, das Ministerium XYZ. Wenn ich sehe wie sich der DJV in der Vergangenheit bei dem Thema Waffenrecht benommen hat glaube ich fast das viele da insgeheim sagen "wunderbar, bekommen die schießer eins drüber".
 
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Das ist natürlich die wunderbar einfache Ausrede, das Ministerium XYZ. Wenn ich sehe wie sich der DJV in der Vergangenheit bei dem Thema Waffenrecht benommen hat glaube ich fast das viele da insgeheim sagen "wunderbar, bekommen die schießer eins drüber".
Hat Dich der DJV mal bei irgendeiner Gelegenheit von der Bettkante gestoßen? Oder warum stänkerst Du so gegen ihn?

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Was ich mir persönlich wünschen würde ist dass der gesetzgeber oder der 6 senat wenigstens eindeutig klarstellen würden dass die kurzwaffe in form einer halbautomatischen pistole zur befugten jagdausübung in Form eventueller fangschüsse oder dem selbstschutz gegenüber annehmendem schwarzwild bei nachsuchen ausdrücklich erlaubt ist und wir sie im wald führen dürfen.

Ich denke das ist das mindeste was wir jäger erwarten dürfen dafür dass wir nachts ehrenamtlich unzählige stunden im wald verbringen um die schwarzwildpopulation in grenzen zu halten.
 
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Hat Dich der DJV mal bei irgendeiner Gelegenheit von der Bettkante gestoßen? Oder warum stänkerst Du so gegen ihn?

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Im Kontext des Urteils, welches NIE ohne den DJV passiert wäre, ist solch eine Aussage schon echt humorlos.

Der DJV mit seinem geriatrischen Mitgliederstamm versteht nicht das die Jägerschaft wegstirbt.
Wenn ich im Umfeld fragen würde "interessierst du dich für die Jagd, komm gehen wir mal MR308 mit Rotpunkt auf lfd. Keiler" schießen, jeder würde mit wollen. Wenn ich frage würde wer geht mit zur Jagdhornblasgruppe würde ich ausgelacht.
Weil der Jägernachwuchs sich unendlich mehr für das Schießen von HA als für Jagdhornblasen interessiert um an das jagdliche herangeführt zu werden, was ich vollumfänglich verstehe.

Der DJV benimmt sich wie ein Verein halbgreiser Rentner, und das ist praktisch immer frustrierend für den Nachwuchs, vor allem im Kontext HA.
 
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Yumitori

Guest
Was ich mir persönlich wünschen würde ist dass der gesetzgeber oder der 6 senat wenigstens eindeutig klarstellen würden dass die kurzwaffe in form einer halbautomatischen pistole zur befugten jagdausübung in Form eventueller fangschüsse oder dem selbstschutz gegenüber annehmendem schwarzwild bei nachsuchen ausdrücklich erlaubt ist und wir sie im wald führen dürfen.

Ich denke das ist das mindeste was wir jäger erwarten dürfen dafür dass wir nachts ehrenamtlich unzählige stunden im wald verbringen um die schwarzwildpopulation in grenzen zu halten.

Moin,

ich d e n k e genau wie Du, soweit ich weiß, haben die in dieser Hinsicht b i s h e r ansich sehr vernünftigen Oesterreicher eine fürchterliche Regelung für die Jäger (oder besser: Gegen sie) getroffen. Und der Flurfunk (ausdrücklich G e r ü c h t!) will wissen, dass man seitens des Gesetzgebers h i e r darüber nachdenkt, schlicht abzuschreiben.
Noceinmal - und zum letzten Mal: Das hier in Rede stehende Urteil gibt es aus juristischer Sicht schlicht nicht her, die Kurzwaffen mit Selbstladefunktion "zu verbieten" - was aber nicht heisst, das wir alle nicht aufmerksam sein müssen - aber nicht aus der Argumentation des Urteils heraus(!), vielmehr aus der politischen Problematik... .
W i r J ä g e r dürfen überhaupt nichts erwarten, wer lange genug den A...hinhält und sich reintreten lässt (und das haben wir unseren braven Interessenvertretungen zu verdanken, die viel zu naiv waren und darauf warteten, für die -staatstragende?- Haltung belohnt zu werden), der kann hat nur noch den letzten Nackenstreich zu erwarten, mehr nicht !

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Gestern auf der Hegeschau hat der Bereichsleiter vom Landratsamt Bad Toelz gesagt, dass er am Freitag die Anweisung von der oberen Behörde bekommen hat, keine HA mit Magazin ab Montag mehr auf Jagdschein zu genehmigen.

Aber er wundert sich, warum keine Schalldaempfer beantragt werden. Hat dann noch Reklame dafür gemacht. Sind bisher fast keine beantragt worden

Robert
 

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