Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Gelöschtes Mitglied 13992

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Auslandsjagd ist ein Stichwort. Hat jemand einen Hinweis, diese Nachzuweisen ? Gibts eine Minimum ? Braucht man eine Pacht in Ö?
 
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Der Praktikant ist zurück: Die Antwort steht in BT-Drs. 7/4407, S. 8. Bedürfnis in begründeten Ausnahmefällen, z.B. Auslandsjagd.

...und dann bleibt die Frage ob das tatsächlich anerkennenswert ist. Die Auslandsjagd darf sicher auch ohne HA>2 ausgeübt werden.
Heutzutage begründet das kein Bedürfnis mehr, da nicht notwendig. Man empfiehlt stattdessen eine andere Waffe zu verwenden.
:(
 
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Der Praktikant ist zurück: Die Antwort steht in BT-Drs. 7/4407, S. 8. Bedürfnis in begründeten Ausnahmefällen, z.B. Auslandsjagd.

Das bedeutet folgendes: Das alte Waffengesetz hat einen HA mit 2+ Schuss Magazin nicht als Sache verboten, obwohl auch dieses Gesetz zeitlich nach der Berner Übereinkunft in Kraft trat. Damit stimmt eine der Hauptthesen des BVerwG nicht: dass der Gesetzgeber solche HAs wegen der Berner Übereinkunft als Sache verbieten wollte und nicht nur deren Verwendung. Die Berner Übereinkunft galt auch im Ausland, deshalb ist in der Gesetzesbegründung des alten WaffG der Verweis auf die Auslandsjagd recht interessant. Dort stand nicht: Auslandsjagd, sofern dort nicht die Berner Übereinkunft gilt.


Das neue WaffG wollte dies nicht ändern, sondern ausweislich dessen Begründung nur die verschiedenen Bedürfnisnormen für Jäger zusammenfassen...
 
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Es ist ja auch nict die einzige These welche nicht stimmt. Man bedenke die "Argumentation" bzgl. wild lebender Tiere.
die wildernde Hauskatze/Rüdin ;) wurde ebnfalls nicht bedacht. Genau wie die Wertigkeit der Landesjagdgesetze.

Ich bin immer nich der Meinung, der Praktikant hat ohne Fachverstand geurteilt.
 
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Um die etwas aufgeregte Diskussion nochmal auf ein paar zentrale Aspekte zu lenken:


  • Kriminelle Gruppen haben Geld, Macht, weltweit einflussreiche Verbündete und können sich sämtliche Waffen kaufen die sie haben wollen:

  • "Freiheitskämpfer" haben zwar nach deutschem Recht kein legitimes Bedürfnis (Selbstverteidigung) für den Besitz, aber eine starke Lobby und bekommen sämtliche Waffen auf Wunsch geschenkt:

  • Heimische Bewohner und Steuerzahler können aber höchstens als Jäger oder Sportschützen nach umfangreicher Prüfung ein Bedürfnis bekommen, haben zwar auch ein bisschen Geld, aber keine Lobby und keinen Gesetzgeber dem sie vertrauen könnten und gucken deswegen immer öfter in die Röhre:
https://forum.wildundhund.de/showthread.php?106789-Verbot-HA-mit-Magazinen-gt-2-Schuss&

Und die Frage warum ausgerechnet die dritte Gruppe den zentralen Beitrag zur Rettung der Welt leisten soll, beantwortet sich analog zu der Frage, warum sich der Hund die Eier leckt: Weil man es bei ihnen machen kann. :cool:

P.S.: Auf das Feigenblatt mit dem Artenschutz könnte man möglicherweise nach ausgiebiger "Rettung des Regenwaldes" mit dem grünen Kasten gekommen sein. ;-)
 
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Du hast ja die Freiheit selbst zu wählen, zu welcher Gruppe du gehören möchtest ;)

Es kann sich ja jeder Fragen, woher diese wahnsinnigen Zahlen von geschätzt 20 Mio illegalen Schusswaffen in Deu kommen.
Das liegt mehr an der Gesetzgebung, als an krimineller Energie. Momentan liegt es im Trend genau nach dieser Prämisse zu agieren.
Ergebnis:
mehr illegale Waffen
weniger Kontrolle

Es wurde einfach von legal zu illegal umgelabelt.
 
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Guten Abend,

ich habe mir gerade die Berner Übereinkunft angesehen. Auch hier steht in Anhang IV übrigens, wie im BJG auch, "... Semi-automatic or automatic weapons with amagazine capable of holding more than two rounds of ammunition... ", also mit EINEM / bzw. DEM in der Waffe befindlichen Magazin und NICHT generell Waffen, die ein Magazin mit mehr als 2 Patronen aufnehmen KÖNNEN , wie es die Verwaltungsrichter wahrheitswidrig behaupten.

Zudem ist der Zweck der Berner Übereinkunft in Artikel 8 ja "... Im Zusammenhang mit dem Fangen oder Töten der in Anhang III aufgeführten wildlebenden Tierarten und in Fällen, in denen nach Artikel 9 Ausnahmen für die in Anhang II aufgeführten Arten Anwendung finden, verbieten die Vertragsparteien die Verwendung aller zum wahllosen Fangen und Töten geeigneten Mittel sowie aller Mittel, die gebietsweise zum Verschwinden oder zu einer schweren Beunruhigung von Populationen einer Art führen können; dieses Verbot gilt insbesondere für die in Anhang IV aufgeführten Mittel. ...". Diese Teile der Berner Übereinkunft sind bezüglich der Einschränkung der befugten Jagdausübung in Deutschland zur Urteilsbegründung ehedem obsolet, da der Gesetzgeber dem drohenden Verschwinden bei Arten, die er bedroht sieht, durch Jagdverbote/Jagdzeitaufhebungen, auch örtlich, oder Abschusspläne entgegenwirkt. Ob 20 Kreaturen innerhalb eines Abschussplans mit einer Kipplaufbüchse oder mit einem Selbstlader erlegt werden, macht keinen Unterschied. Nach 20 ist Schluss. Und die Beunruhigung ist bei 3 Schuss aus einem Selbstlader mit Einsteck-/Wechselmagazin sicher die gleiche wie aus einem mit Klappdeckelmagazin (abgesehen davon, dass mit Beunruhigung sicher nicht 3 schnelle Schüsse gemeint waren sondern Mittel zur nachhaltigen Vergrämung).

Insofern ist die vorliegende Bezugnahme auf die Berner Übereinkunft bezüglich jagdgesetzlicher Vorschriften in Deutschland schon im Ansatz völlig unseriös. Sie käme in Deutschland nur dann in Betracht, wenn sich hier gerade keine Behörden mittels Abschussplänen oder Jagdzeitaufhebungen um die nachhaltige Erhaltung von Populationen kümmern würden.

MfG
 
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Diesbezüglich erweist er sich dann eher als zahnloser Tiger.
Man hat ja den Endruck das die Polizei mit nem Blitzerfoto mit ernstem Gesicht noch vorbeikommt, während sie den Pädophilen auf Freigang mit freundlichem Lächeln begleitet.

Weniger überspitzt: Man hegt einen helfenden Täterkult und greift bei denen durch , die sich das noch gefallen lassen.

Erfo: Wenn du erst einmal illegal bist, hast du vom Staat nichts merh zu befürchten. Anlasslose Kontrollen in privaten Wohnräumen scheiden z.B. schon mal aus.
 
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Dann deute ja alles darauf hin, dass der 15. Juni eine "finale" Auslegung des Urteils bringen könnte....
 
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Dann deute ja alles darauf hin, dass der 15. Juni eine "finale" Auslegung des Urteils bringen könnte....
Zumindest bis zu einer Gesetzesänderung. Und wahrscheinlich wird sich die Gesetzesänderung auch an der Entscheidung der Innenminister orientieren.
Deswegen bitte schreibt Emails und Faxe, damit die IM's wissen, dass wir uns nicht alles gefallen lassen. Immerhin befinden wir uns schon im Vorwahlkampf und das wissen die Politiker auch.
 

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