Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Im alten Waffengesetz (Fassung von 1976, zuletzt geändert am 21.11.1996) stand übrigens folgendes:

"§ 32 Bedürfnis
(1) Ein Bedürfnis (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller glaubhaft macht,
1. als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins die Jagd auszuüben und dazu Selbstladewaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu benötigen,"

Also war es auch nach Ratifizierung des Berner Übereinkommens möglich, einen HA ohne Magazinbegrenzung bei der Jagdausübung zu verwenden. M.E. ein weiterer Fehler des BVerwG-Urteils. Ich werde dies noch weiter recherchieren, oder weiss hier jemand mehr zur alten Rechtslage?
 
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Im alten Waffengesetz (Fassung von 1976, zuletzt geändert am 21.11.1996) stand übrigens folgendes:

"§ 32 Bedürfnis
(1) Ein Bedürfnis (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller glaubhaft macht,
1. als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins die Jagd auszuüben und dazu Selbstladewaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu benötigen,"

Also war es auch nach Ratifizierung des Berner Übereinkommens möglich, einen HA ohne Magazinbegrenzung bei der Jagdausübung zu verwenden. M.E. ein weiterer Fehler des BVerwG-Urteils. Ich werde dies noch weiter recherchieren, oder weiss hier jemand mehr zur alten Rechtslage?

Waffengesetzkommentare aus der Zeit besitze ich leider nicht. Da müsste man wohl mal wieder in die gute alte Unibibliothek rennen. Oder jemanden hinschicken :bye:
 
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Im alten Waffengesetz (Fassung von 1976, zuletzt geändert am 21.11.1996) stand übrigens folgendes:

"§ 32 Bedürfnis
(1) Ein Bedürfnis (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller glaubhaft macht,
1. als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins die Jagd auszuüben und dazu Selbstladewaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu benötigen,"


Also war es auch nach Ratifizierung des Berner Übereinkommens möglich, einen HA ohne Magazinbegrenzung bei der Jagdausübung zu verwenden. M.E. ein weiterer Fehler des BVerwG-Urteils. Ich werde dies noch weiter recherchieren, oder weiss hier jemand mehr zur alten Rechtslage?

Wie sieht die Begründung aus?

Ich wäre ja mit der alten Version (2 im Magazin, 1 im Lauf) zufrieden. Aber bitte als Wechelmagzin, nicht mit Scharnier.

Aber die Richter scheinen uns Jägern ja nicht zu trauen, dass wir das so anwenden, wenn es auch anders geht.

TH
 
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Im alten Waffengesetz (Fassung von 1976, zuletzt geändert am 21.11.1996) stand übrigens folgendes:

"§ 32 Bedürfnis
(1) Ein Bedürfnis (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller glaubhaft macht,
1. als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins die Jagd auszuüben und dazu Selbstladewaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu benötigen,"

Also war es auch nach Ratifizierung des Berner Übereinkommens möglich, einen HA ohne Magazinbegrenzung bei der Jagdausübung zu verwenden. M.E. ein weiterer Fehler des BVerwG-Urteils. Ich werde dies noch weiter recherchieren, oder weiss hier jemand mehr zur alten Rechtslage?
Damit kommt aber die teleologische Herleitung ins Wanken.
 
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Freundlich war gestern, sachlich ohne Floskeln besonderer Wertschätzung.
Die Zeit für rumgeeier und bitte bitte ist schon lange vorbei.
Sinnvoller wäre es wenn der gute Herr Staatsminister, bzw. seine Mitarbeiter ihr
mail postfach mit dieser Frage bzw. Erinnerung am Montagmorgen bis oben hin voll hätten......

Wer hat die E-Mail der Herren Innenminister und den entsprechenden Staatssekretären in den Bundesländern parat? Verdammt! Wildundhund war doch mal ein Zeitschrift. Gab es da nicht mal eine Zeit und einen Ehrenkodex, als 4. Gewalt im Staat für die entsprechenden Informationen zu sorgen?
 
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An die Redaktion:

Wäre ich Redakteur, so würde ich schon längst mal einen Artikel über die Strukturen der politischen Entscheider, der Lobbyisten und unserer Gegner geschrieben haben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13992

Guest
Richtig, Dicker Fauxpas von mir.
Entschuldigung. Momentanversagen :(


kein Thema. Spende Deine 5 illegal erworbenen KW den Hells Angels.

Ferner wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch erweitert - wie ich hörte:

Bei Halbautomaten, die in der Lage sind, ein Magazin mit mehr als 2 Patronen aufzunehmen, ist zukünftig bei geplantem Verkauf an die Hells Angels / Bandidos oder Saturdarah MC eine Verkaufsabsicht an die Behörden zu senden.

... ein sinnvoller Beschluss wie ich finde.

WMH
 
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Spannend ist ja auch der Punkt, dass alle Halbautoamten betroffen sein sollen, zu denen es ein Magazin gibt, welches mehr als 2-Schuss fasst. Wenn dann ein Knecht aufsteht, der die Mentalität einer Firma Armatix hat und dann für jeden Waffentyp ein Magazin mit mehr als 2 Schuss entwickelt, dann wird das Urteil zum Totschläger.

Und wieder eine Punkt. Sperrt endlich dieses Forum für die Öffentlichkeit. An meinem Stammtisch wird auch mal leiser gesprochen. Zugang nur mit gelöstem Jagdschein!!!!

Ich zahle auch 5 Euro im Monat. Was hat Wild und Hund an Käufern?
 
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Spannend ist ja auch der Punkt, dass alle Halbautoamten betroffen sein sollen, zu denen es ein Magazin gibt, welches mehr als 2-Schuss fasst. Wenn dann ein Knecht aufsteht, der die Mentalität einer Firma Armatix hat und dann für jeden Waffentyp ein Magazin mit mehr als 2 Schuss entwickelt, dann wird das Urteil zum Totschläger.
Das kann man baulich ja leicht ausschließen.
 

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