Es geht nicht "nur" um Langwaffen, es geht um Waffen in Privathand. Dabei ist es völlig egal, was für eine Außenwirkung ein MR308 hat, ob ein Drilling bei Dritten weniger martialisch wahrgenommen wird oder ob "optische Kriegswaffen" zu so einem Urteil führen, wie hier auch schon gemutmaßt.
Zu solch einem Urteil führt in erster Linie Ideologie und die entsprechende Zielsetzung. Erst die Selbstlader, dann die Kurzwaffen, dann die Repetierer, dann die zentrale Aufbewahrung dessen, was noch über bleibt. Oder so ähnlich. Natürlich nur bei den Waffenbesitzern, deren Erlaubnis nicht schon vorher den EU-Bestrebungen zum Opfer gefallen ist.
Hier werden nach und nach die Rechte des Einzelnen beschnitten, beginnend mit den für die breite Masse relativ uninteressanten Randgruppen und aus diversen Richtungen. Und anstatt die Gelegenheit beim Schopf zu ergreifen, politisch tätig zu werden und die offfenbar ohnehin anstehende Änderung des BJagdG zu nutzen um diesen Anfängen entgegenzuwirken finden solche Bestrebungen unter Beifall und Hilfe willfähriger Büchsenspanner statt.
Ich bitte nur eines zu bedenken:
"no one will come and take away your hunting rifle, they will call it a sniper rifle first"