Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

Registriert
15 Okt 2011
Beiträge
7.718
Da der Jäger nach dem Urteil kein Bedürfnis für die Waffe hat........ Den Rest bekommst du selber hin.
Ich würde aber bei meinem Sachbearbeiter anrufen und die sagen dir genau, ob die das Teil noch eintragen oder nicht. Tragen sie es nicht ein, würde ich vom Kauf absehen.

Gesendet von meinem E5823 mit Tapatalk
 
Registriert
5 Jun 2013
Beiträge
629
Natürlich gibt es das - ist sogar eine Lieblingsbeschäftigung der Juristen. In institutionalisierter Form nennt man das dann Kommentar.


Das hilft hier aber nicht weiter, denn es geht hier nicht um eine Meinung, Ansicht oder dgl. eines Juristen sondern um ein letztinstanzliches Urteil eines Gerichts. Gerade die Rechtsprechung der Revisionsgerichte dient der Vereinheitlichung der Rechtsprechung der Untergerichte und Orientierung für die Verwaltung. Deshalb wird es auch unabhängig von der auf den Einzelfall beschränkten unmittelbaren Bindungswirkung selbstverständlich Auswirkungen auf die künftige Anwendung der einschlägigen Vorschriften haben. Das Gericht hat gewissermaßen Klarheit geschaffen, wie die hier in Rede stehenden Vorschriften anzuwenden sind.

Die Karten würden erst durch eine Gesetzesänderung neu gemischt werden.



Moin!

Mal eine Frage an die Juristen:

Bei "uns" in der Wissenschaft ist es so, dass, wenn jemand z. B. in einer hochrangigen Fachzeitschrift wie "Science" ausgemachten Blödsinn veröffentlicht, dies von den Kollegen in Stellungnahmen zu dem entsprechenden Artikel etc. entsprechend "gewürdigt" wird und auch in den Wissenschaftler-Fratzenbuchäquivalenten dann heftigst diskutiert wird. Gibt es das in der Juristerei auch und wenn ja, wie sehen die bereits erfolgten Äußerungen aus? Ich frage das, weil wir neulich in meinem Bereich so einen Fall hatten, wo denn eine Gruppe Theoretiker aus aller Welt für ihren Bockmist totalen Zunder bekam und die entsprechende Zeitschrift auch gut daran täte, ihren Review-Prozess zu prüfen und zu revisionieren.

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
5 Jun 2013
Beiträge
629
An diesem Text würde ICH mich nicht orientieren, da sind so einige Fehler drin, die einem Juristen eigentlich nicht unterlaufen dürften.


Das fängt schon damit an, dass es im Waffe für die Rücknahme Spezialvorschriften gibt, die dem zitierten § 48 VwVfG vorgehen. Auch die Behauptung, man dürfe eingetragene SLB bis zum Widerruf der Eintragung weiter nutzen halte ich für eine steile These: Zwar bleibt der Besitz bis zu einem Widerruf/einer Rücknahme zulässig. Die Privilegierung für den Jäger nach dem WaffG zum erlaubnisfreien Führen und Schießen dürfte aber nach dem Urteil eindeutig entfallen sein. Denn es kann damit nach dem Urteil keine (nach dem BJagdG) befugte Jagdausübung mehr geben - und die ist ja die waffenrechtliche Voraussetzung für die Erlaubnisfreiheit.


 
Registriert
13 Nov 2013
Beiträge
2.436
Bei "uns" in der Wissenschaft ist es so, dass, wenn jemand z. B. in einer hochrangigen Fachzeitschrift wie "Science" ausgemachten Blödsinn veröffentlicht, dies von den Kollegen in Stellungnahmen zu dem entsprechenden Artikel etc. entsprechend "gewürdigt" ...... Gibt es das in der Juristerei auch ......Ich frage das, weil wir neulich in meinem Bereich so einen Fall hatten, wo denn eine Gruppe Theoretiker aus aller Welt für ihren Bockmist totalen Zunder bekam ................. ..
Bockmist ist konstituierendes Kennzeichen juristischer Masturbation, weshalb man nicht erwarten kann, dass er als solcher der "juristischen Population" überhaupt auffällt, woraus sich zwingend ergibt, dass der Zunder- wie hier- aus den neuronal nicht abweichenden Gehirnen von Nichtjuristen kommt.;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Apr 2016
Beiträge
80
wobei dann die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die nächste Instanz das Urteil kassiert.....

Die BverwG Urteile sind in Ergebnis und Begründung falsch. Das muss mit Substanz nachgewiesen und erneut durch die Instanzen gezogen werden...

Auch die Landesverwaltungen könnten handeln, z.B. durch Nichtanwendungserlasse... Immerhin steht ja angeblich die Schweinepest vor der Tür....
 
A

anonym

Guest
IN NRW sind die SB von der Polizei....

Das macht es noch viel schlimmer, denn diese Polizisten sehen uns eher als Gefahr und sich selber nicht als Dienstleister, sondern eben als Polizist....

Bitte jetzt kein Beamten, Polizeibashing.

..........Sachgebietsleiter eines Ordnungsamtes (und bei einem solchen fing es ja an.....) einen Hinweis zu geben, auf dass er -oder einer seiner Sachbearbeiter - sich Sporen verdienen kann...
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
50
Zurzeit aktive Gäste
231
Besucher gesamt
281
Oben