Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Es gibt da keine nächste Instanz und es wird/kann nichts kassiert werden.

Es ist das oberste Verwaltungsgericht der Bundesrepublik Deutschland.

Es war die Rede davon, dass untere Richter sich evtl nicht an dem Urteil des BVerwG orientieren. Und da rechne ich damit, dass die nächste Instanz, zB VGH oder eben das BVerwG solche Urteile wieder kassieren wird!
 
A

anonym

Guest
Lieber Fox, es gibt beim Bundesverwaltungsgericht keine nächste Instanz.


Es war die Rede davon, dass untere Richter sich evtl nicht an dem Urteil des BVerwG orientieren. Und da rechne ich damit, dass die nächste Instanz, zB VGH oder eben das BVerwG solche Urteile wieder kassieren wird!
 
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Man möge mich korrigieren:

1) Ein Gerichtsurteil binded erstmal nur den Kläger/ Beklagten.

2) Meine waffenrechtlichen Genehmigungen befinden sich in der unmittelbaren Zuständigkeit der entsprechenden Aufsichtsbehörde (Verwaltung) und nicht der des BVerwG in Leipzig.

3) Wenn die Verwaltung/ Exekutive etwas von mir möchte, dann gilt nach wie vor "Kein Eingriff ohne Ermächtigung". Was in dem Fall eher das Handeln des Gesetzgebers erfordert, aber nicht meines.

4) Ein "Halbautomaten-Benutzungsverbot" für bestehende (jagdliche) Besitzer entspräche einer faktischen Enteignung, da im Normalfall natürlich keiner 2000 Euro für einen Tresorfüller ausgibt. Diese Enteignung kann aber nicht einfach mittels eines einzelnen Gerichtsurteils durch die Hintertür eingeführt werden, da dies schlicht und einfach rechtswidrig wäre, weil u.a. das Recht auf Eigentum nicht umsonst besonders grundrechtlich geschützt ist und auch ein BVerwG z.B. ein mögliches Gewohnheitsrecht und daraus resultierenden Bestandsschutz mit einem Einzelfallurteil nicht einfach pauschal für alle Besitzer ausser Kraft setzen kann.
 
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Lieber Fox, es gibt beim Bundesverwaltungsgericht keine nächste Instanz.

OK, wenn der "Heilige Vater" sagt: Das Wetter ist Merde, dann hat er recht weil ER es sagt.
Aber wenn die letzte Instanz aufgrund schlechter Textarbeit ein falsch begründetes Urteil fällt. Was bleibt dann? das Gesetz ist ja eigentlich eindeutig und wenn es anders gemeint wäre, stünde es ja auch so geschrieben.

Oder ist es wie bei den 2 Krähen, die eigentlich 5 sein müssten?

Eine Krähe sitzt auf einem Ast, kommt eine andere vorbei, setzt sich daneben und fragt: "Was machst du hier?
Antwortet die Krähe: " Ich sitze hier rum und gucke dumm."
Oh gut, sagt die Andere, das mache ich auch.

Kommt ein Hase vorbei, sieht die Krähen und fragt, "Was macht ihr da?"
"Wir sitzen rum und gucken dumm."
Hase, "Oh toll, das mach ich auch!" und setzt sich unter den Baum.
Kommt ein Fuchs vorbei, sieht die 3 und fragt sie, was sie da machen.
"Wir sitzen hier rum und gucken dumm"
Fuchs, "Das sieht gut aus, das mach ich auch" und setzt sich neben den Hasen.

Kommt ein Jäger vorbei, sieht den Fuchs und den Hasen und erlegt sie.

Sagt die eine Krähe zur anderen: " Ich wusste es immer, rum sitzen und dumm gucken geht nur in höheren Positionen"
 
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Dummfrag:
War es nicht auch das Bundesverwaltungsgericht, das damals bestimmte, dass auch in 0er und 1er Schränke (in denen ja die Munition mit der Waffe gelagert werden darf), die Waffen keinesfalls geladen sein dürften - Und sich damit selbst einen praktisch gesetzgebenden Rang zubilligte?
 
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Dummfrag:
War es nicht auch das Bundesverwaltungsgericht, das damals bestimmte, dass auch in 0er und 1er Schränke (in denen ja die Munition mit der Waffe gelagert werden darf, die waffen keinesfalls geladen sein dürften - Und sich damit selbst einen praktisch gesetzgebenden Rang zubilligte?

Ich meine, dass war ein Bundesratsbeschluss.
 
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BVerwG, 03.03.2014
Das selbe ist auch vielfach von anderen VerwG geurteilt worden.

Eine nette Begründung dazu: Das Verbot ist so klar, des es keiner Normierung bedurfte ;)
 
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Moin!

Vorab: ich weiss, dass es "Menschen" da draussen gibt, die einfach nur böswillig sind, solche, die nur als Organspender einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten könnten und solche, die nur als abschreckendes Beispiel dienen können. Es ist aber nach meiner Erfahrung sehr selten, dass sich Leute in einer Gruppe aus fünf Personen zusammenfinden, die allesamt "böswillig" sind und sich jetzt z. B. zuprosten wegen dem uns verschafften Ärger. Wenn irgendwo Murks passiert liegt das doch sehr oft an faulen, uninformierten, desinteressierten, ... wohlmeinenden, eifrigen - aber nicht sehr weit denkenden - Personen, die dann, wenn es irgendwo "klirr!!" macht, dumm dastehen und sagen: "Ups, DAS habe ich aber nicht gewollt!"

Das hilft hier aber nicht weiter,

Das ist richtig - dieses Kind ist in den Brunnen gefallen und nur der Gesetzgeber kann es vor dem Ertrinken retten.

denn es geht hier nicht um eine Meinung, Ansicht oder dgl. eines Juristen sondern um ein letztinstanzliches Urteil eines Gerichts.

Es geht um noch viel mehr. Dieses Urteil ist ja nur ein Symptom. Es wurde von einem Gericht gefällt, das letztinstanzlich über Verwaltungshandeln zu entscheiden hat. Verwaltungshandeln, so habe ich schon im Studium gelernt, soll im Falle einer Belastung grundsätzlich das für den Bürger am wenigsten belastende, mildeste Mittel wählen, um ein Ziel zu erreichen. Und hier fängt es - metaphorisch - an zu stinken:

1 - Die 5 Richter haben nicht erkannt, dass die Neuauslegung des Gesetzes so, wie sie das tun, zigtausende Bürger belastet oder es war ihnen egal.

2 - Die haben nicht erkannt, dass die mildeste Form der Belastung zu Erreichung des Ziels (siehe Punkt 3) die bisherige Auslegung des Gesetzestextes ist.

3 - Sie haben nicht erkannt, was das zu erreichende Ziel war: die Artenschutzvorgaben der Berner Konvention, die fachlich längst diesbezüglich obsolet ist, sind eben mit einer Handlungsvorschrift zu erreichen, da bedarf es keines technischen Aufwands.

4 - Sie haben nicht die Berner Konvention als Ziel erkannt, sondern sich am Gesetzestext hochgezogen und die Teleologie völlig vergessen.

Liegt Punkt 1 vor, dann sind die 5 schlichtweg für Verwaltungsgerichte unbrauchbar. Punkt 2 zu erfüllen bedeutet, dass denen das Grundverständnis für die Aufgabe von Verwaltungen fehlt und sie eine aus Bürgersicht um 180 Grad gedrehte Ansicht zu Aufgaben und Pflichten einer Verwaltung haben. Punkt 3 zeigt ein IMHO völlig paranoides Menschenbild und führt zu solchen Beispielen wie "keine Autos, die schneller als 30 km/h fahren können, zulassen". Und Punkt 4 impliziert ein absolutistisches Selbstverständnis, das die Diskussion über die Norm über deren Intention stellt, ähnlich wie bei Punkt 2.

Alle diese Punkte disqualifizieren die Betreffenden nach den mir mal beigebrachten Grundsätzen in Hinblick auf VERWALTUNG und damit auch für eine Position, in der über Verwaltungshandeln geurteilt wird. Die stehen mit der gezeigten Unfähigkeit (Unwilligkeit?) zu einer bürgerorientierten Verwalrtungssicht allerdings in Deutschland wahrlich nicht alleine da. :sad:

Zurück zum Zweck der Gegenreden: Wenn auch nur einer der entsprechenden Richter aus den Kommentaren und Artikeln der juristischen Fachpresse mitnimmt, dass er an Murks mitschuldig ist und sich in Zukunft bessert, dann hilft das DIESEM Kind nicht mehr, aber vielleicht den nächsten Fällen, wo dann eventuell dieser Mensch als Berichterstatter in der Pflicht steht, weder z. B. dumm, faul, vorurteilsbeladen noch unwissend zu sein.

Viele Grüße

Joe
 
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Das kannst du aber nicht vorwerfen, denn:
Keiner der 5 hat sich auch nur 5 Minuten mit dem Sachverhalt beschäftigt. Ein Referent arbeitet das aus, dann wird Bericht erstattet und -hier-abgenickt.
;)
 
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Moin!

Das kannst du aber nicht vorwerfen, denn:
Keiner der 5 hat sich auch nur 5 Minuten mit dem Sachverhalt beschäftigt. Ein Referent arbeitet das aus, dann wird Bericht erstattet und -hier-abgenickt.
;)

Erstens: wenn das *hier* (im Forum :p ) hätte abgenickt werden müssen stünde im Tenor auch was zu Jagdhunden und der Frage, ob das Waid- oder Weidgerechtigkeit heisst und die Entscheidung wäre vom Admin wegen OT-Entgleisungen gelöscht worden.

Zweitens: Natürlich kann man "die" dafür an den Pranger stellen, denn wenn jemand von uns etwas einfach abzeichnet, das ein Praktikant vorlegt, steht er ja auch dafür ein, dass da kein Murks drinsteht. Also wenigstens wegen schlechter Menschenkenntnis und mangelnder Führung sind die dann schuldig. :cool:

Viele Grüße

Joe
 
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Das "hier" bezog sich auf den vorliegenden Fall und nicht auf dieses Forum hier.
Deine Ausführungen dazu fand ich übrigens spitze. So wäre das wahrscheinlich im Forum (in jedem) gelaufen.
Ich hatte ebenfalls zu den Fünfen ironisiert.

Grüße
 
A

anonym

Guest
Wunderbar erkannt!!! :):thumbup:

DAS ist genau die Strategie, die derzeit überlegt wird und der auch die höchste Erfolgschance gegeben wird!!!!

Bist Du als Anwalt ebenfalls in dem Team tätig?




Man möge mich korrigieren:

1) Ein Gerichtsurteil binded erstmal nur den Kläger/ Beklagten.

2) Meine waffenrechtlichen Genehmigungen befinden sich in der unmittelbaren Zuständigkeit der entsprechenden Aufsichtsbehörde (Verwaltung) und nicht der des BVerwG in Leipzig.

3) Wenn die Verwaltung/ Exekutive etwas von mir möchte, dann gilt nach wie vor "Kein Eingriff ohne Ermächtigung". Was in dem Fall eher das Handeln des Gesetzgebers erfordert, aber nicht meines.

4) Ein "Halbautomaten-Benutzungsverbot" für bestehende (jagdliche) Besitzer entspräche einer faktischen Enteignung, da im Normalfall natürlich keiner 2000 Euro für einen Tresorfüller ausgibt. Diese Enteignung kann aber nicht einfach mittels eines einzelnen Gerichtsurteils durch die Hintertür eingeführt werden, da dies schlicht und einfach rechtswidrig wäre, weil u.a. das Recht auf Eigentum nicht umsonst besonders grundrechtlich geschützt ist und auch ein BVerwG z.B. ein mögliches Gewohnheitsrecht und daraus resultierenden Bestandsschutz mit einem Einzelfallurteil nicht einfach pauschal für alle Besitzer ausser Kraft setzen kann.
 
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13 Nov 2013
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4 - Sie haben nicht die Berner Konvention als Ziel erkannt, sondern sich am Gesetzestext hochgezogen und die Teleologie völlig vergessen.

.......... Und Punkt 4 impliziert ein absolutistisches Selbstverständnis, das die Diskussion über die Norm über deren Intention stellt, ähnlich wie bei Punkt 2.
Ich vermute Punkt 4: juristisches Onanieren. Die Beherrschung dieser Tätigkeit ist Karrierevoraussetzung für die Tätigkeit an Obergerichten. Es ging offenbar nicht darum, Recht zu sprechen, sondern darum die (zweckfreie und geggebenenfalls der Gesetzesabsicht kontraproduktive) Abstraktionsfähigkeit der beteiligten Richter unter Beweis zu stellen- im besten Fall.

Vielleicht aber ging es aber auch um ein Urteil auf der Basis: Waffen sind böse- und da finden wir schon irgendeinen Weg.
Sachbearbeiter bei den Waffenbehörden beherrschen letztere "Disziplin" ja auch manchmal meisterhaft. Richter mit ihren Mitteln sicher auch.
 
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