Moin!
Vorab: ich weiss, dass es "Menschen" da draussen gibt, die einfach nur böswillig sind, solche, die nur als Organspender einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten könnten und solche, die nur als abschreckendes Beispiel dienen können. Es ist aber nach meiner Erfahrung sehr selten, dass sich Leute in einer Gruppe aus fünf Personen zusammenfinden, die allesamt "böswillig" sind und sich jetzt z. B. zuprosten wegen dem uns verschafften Ärger. Wenn irgendwo Murks passiert liegt das doch sehr oft an faulen, uninformierten, desinteressierten, ... wohlmeinenden, eifrigen - aber nicht sehr weit denkenden - Personen, die dann, wenn es irgendwo "klirr!!" macht, dumm dastehen und sagen: "Ups, DAS habe ich aber nicht gewollt!"
Das hilft hier aber nicht weiter,
Das ist richtig - dieses Kind ist in den Brunnen gefallen und nur der Gesetzgeber kann es vor dem Ertrinken retten.
denn es geht hier nicht um eine Meinung, Ansicht oder dgl. eines Juristen sondern um ein letztinstanzliches Urteil eines Gerichts.
Es geht um noch viel mehr. Dieses Urteil ist ja nur ein Symptom. Es wurde von einem Gericht gefällt, das letztinstanzlich über Verwaltungshandeln zu entscheiden hat. Verwaltungshandeln, so habe ich schon im Studium gelernt, soll im Falle einer Belastung grundsätzlich das für den Bürger am wenigsten belastende, mildeste Mittel wählen, um ein Ziel zu erreichen. Und hier fängt es - metaphorisch - an zu stinken:
1 - Die 5 Richter haben nicht erkannt, dass die Neuauslegung des Gesetzes so, wie sie das tun, zigtausende Bürger belastet oder es war ihnen egal.
2 - Die haben nicht erkannt, dass die mildeste Form der Belastung zu Erreichung des Ziels (siehe Punkt 3) die bisherige Auslegung des Gesetzestextes ist.
3 - Sie haben nicht erkannt, was das zu erreichende Ziel war: die Artenschutzvorgaben der Berner Konvention, die fachlich längst diesbezüglich obsolet ist, sind eben mit einer Handlungsvorschrift zu erreichen, da bedarf es keines technischen Aufwands.
4 - Sie haben nicht die Berner Konvention als Ziel erkannt, sondern sich am Gesetzestext hochgezogen und die Teleologie völlig vergessen.
Liegt Punkt 1 vor, dann sind die 5 schlichtweg für Verwaltungsgerichte unbrauchbar. Punkt 2 zu erfüllen bedeutet, dass denen das Grundverständnis für die Aufgabe von Verwaltungen fehlt und sie eine aus Bürgersicht um 180 Grad gedrehte Ansicht zu Aufgaben und Pflichten einer Verwaltung haben. Punkt 3 zeigt ein IMHO völlig paranoides Menschenbild und führt zu solchen Beispielen wie "keine Autos, die schneller als 30 km/h fahren können, zulassen". Und Punkt 4 impliziert ein absolutistisches Selbstverständnis, das die Diskussion über die Norm über deren Intention stellt, ähnlich wie bei Punkt 2.
Alle diese Punkte disqualifizieren die Betreffenden nach den mir mal beigebrachten Grundsätzen in Hinblick auf VERWALTUNG und damit auch für eine Position, in der über Verwaltungshandeln geurteilt wird. Die stehen mit der gezeigten Unfähigkeit (Unwilligkeit?) zu einer bürgerorientierten Verwalrtungssicht allerdings in Deutschland wahrlich nicht alleine da. :sad:
Zurück zum Zweck der Gegenreden: Wenn auch nur einer der entsprechenden Richter aus den Kommentaren und Artikeln der juristischen Fachpresse mitnimmt, dass er an Murks mitschuldig ist und sich in Zukunft bessert, dann hilft das DIESEM Kind nicht mehr, aber vielleicht den nächsten Fällen, wo dann eventuell dieser Mensch als Berichterstatter in der Pflicht steht, weder z. B. dumm, faul, vorurteilsbeladen noch unwissend zu sein.
Viele Grüße
Joe