Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Verstanden habe ich das Urteil auch, nur akzeptieren kann ich es nicht:evil:

WH

ua




Wie man bei gewissenhafter Prüfung beim § 19 BJG zu einem Waffenverbot kommen kann und nicht zu einem Verwendungsverbot bei jahrzehntelanger gegenteiliger Übung in der Verwaltung bzw. deren Vollziehung und insbesondere bei etlichen Anwendungsfällen, die die Verwendung immer zuließ, bleibt den dunklen Flecken der Endschlundganglien von 5 Richtern vorbehalten, die immer noch auf ein lucidum intervallum hoffen.
 
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
9.003
Das sehe ich auch so, das BVG hat sich allerdings auf Bundesrecht bezogen und just läuft in diesem Gesetz gerade eine kleine Novelle an, so dass man dieses Thema dort miterledigen könnte.
Dass Landesparlamente sich explizit dieses Thema für ein Artikelgesetz vornehmen, sehe ich nicht, damit kann man bei den Wählern nichts gewinnen, das ist eher eine Vorlage für die Hoplophoben.
Realistisch wäre es also nur dort, wo sich neue Landesregierungen etablieren, die ohnehin eine Jagdgesetznovelle vorhaben. Weiß nicht, wie das in R-P und S-A ausschaut, für BW erwarte ich das nicht, weil beide Koalitionspartner jagdrechtlich so unterschiedliche Ansätze haben, dass sie nach meiner Einschätzung das Thema ganz aussparen. Sollte die CDU dieses Thema im Koalitionsvertrag aufgreifen, dann wäre zu hoffen, dass man dieses Thema mit unterbekommt. Verrückterweise müsste man dazu aber wohl auf die GRÜNEN hoffen...
 
Registriert
23 Mrz 2005
Beiträge
1.069
Verrückterweise müsste man dazu aber wohl auf die GRÜNEN hoffen...

Und die sind dann hin- und hergerissen zwischen

a) der allgemeinen grünen Anti-Waffenhaltung

und

b) dem Druck, der über gewisse Naturschutzverbände aus dem ÖJV kommen wird. Denn den deutschen Ökojäger dürfte das Urteil überproportional treffen. Als Alternative - die zumeist am kargen Staatsförsterleinbudget scheitern dürfte: https://www.progun.de/de/shop/langw...laser-r93_duo_hamed.html?s=11&s_hk=13&s_sk=52
 
Registriert
17 Nov 2001
Beiträge
28
Also, ich war gerade bei der Ordnungsmacht und habe eine neue AR 10 auf JJ mit 2 Schuss Magazin angemeldet. Ohne Probleme eingetragen und nix mit verboten für Jagd oder sonst was.

Wei Hei euch Jägern mit HA
 
Registriert
15 Jun 2015
Beiträge
690
Also, ich war gerade bei der Ordnungsmacht und habe eine neue AR 10 auf JJ mit 2 Schuss Magazin angemeldet. Ohne Probleme eingetragen und nix mit verboten für Jagd oder sonst was.

Wei Hei euch Jägern mit HA

Wenn ihr so "Erfolgsmeldungen" verkündet, dann schreibt doch bitte mit dazu WO es war....
 
Y

Yumitori

Guest
Moin Leute,

natürlich ist das Interesse, w o - also bei welcher Ordnungsbehörde - so etwas noch möglich lneist, groß, legitim und mehr als verständlich.
Wer aber Interesse an einem solchen Eintrag hat, sollte per PM nachfrage n u n d auch per PM
Antwort bekommen; nicht damit der Sachbearbeiter ohne Not von seinem Dienststellenleiter
"eingenordet" wird - oder gar von selbst auf "neukluge" Ideen kommt.
Wobei ich ausdrücklich hervorheben möchte, dass viele Sachbearbeiter Kopf und Herz am rechten Fleck haben.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
Hat nur bedingt was mit dem thema zu tun aber ende märz ohne probleme Voreintrag für halbautomatische Pistole in 9 para . Niedersachsen.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Die halbautomatischen Pistolen als neuerdings rechtsfragliches Instrument (HA>2) mit einzubeziehen, muss nicht verkehrt sein.
Das erhöht die Zahl der Betroffenen und damit auch die Betroffenheit.

Schaden kann dies eigentlich wenig.
 
Y

Yumitori

Guest
Die halbautomatischen Pistolen als neuerdings rechtsfragliches Instrument (HA>2) mit einzubeziehen, muss nicht verkehrt sein.
Das erhöht die Zahl der Betroffenen und damit auch die Betroffenheit.

Schaden kann dies eigentlich wenig.

Mahlzeit,

die Betroffenheit kann auch in meinen Augen nicht hochgenug eingeschätzt werden, ich denke nur
- ernsthaft - darüber nach, ob es sinnvoll ist, auch dem wohlmeinendsten Sachgebietsleiter eines Ordnungsamtes (und bei einem solchen fing es ja an.....) einen Hinweis zu geben, auf dass er -oder einer seiner Sachbearbeiter - sich Sporen verdienen kann...

Im Grunde müsste man überlegen, eine Diskussion wie die unsere ü b e r h a u p t öffentlich lebsar zu führen.
Klar, wir haben ja Meinungsfreiheit und leben in einem Rechtsstaat - und der neigt (derzeit noch) eher zur Freiheitlichkeit - dennoch: >> Respice finem <<<

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
Registriert
17 Nov 2001
Beiträge
28
Danke Yumitori

Richtig erkannt. Genau deswegen habe ich es nicht gemacht und habe auch schon auf private PN geantwortet.
 
Registriert
1 Apr 2016
Beiträge
80
Mahlzeit,

die Betroffenheit kann auch in meinen Augen nicht hochgenug eingeschätzt werden, ich denke nur
- ernsthaft - darüber nach, ob es sinnvoll ist, auch dem wohlmeinendsten Sachgebietsleiter eines Ordnungsamtes (und bei einem solchen fing es ja an.....) einen Hinweis zu geben, auf dass er -oder einer seiner Sachbearbeiter - sich Sporen verdienen kann...

Im Grunde müsste man überlegen, eine Diskussion wie die unsere ü b e r h a u p t öffentlich lebsar zu führen.
Klar, wir haben ja Meinungsfreiheit und leben in einem Rechtsstaat - und der neigt (derzeit noch) eher zur Freiheitlichkeit - dennoch: >> Respice finem <<<

Habe die Ehre und
Waidmannsheil

Die Sachbearbeiter der Waffenbehörden vollziehen nur die Gesetze, die vom Gesetzgeber erlassen und von den Gerichten interpretiert werden.

Gesetzgebung und Jurisprudenz geschehen in der Öffentlichkeit, sie sollten auch dort kritisiert werden.

Es wäre doch ein seltsames Ergebnis, wenn Jäger auf der Nachsuche keine halbautomatische Pistole u.a. zum Selbstschutz führen dürfen, während IPSC-Sportschützen dieselbe Waffe nutzen, um einem Sport nachzugehen, der einen für sie nie eintretenden Ernstfall simuliert.

Insofern käme dann auch Verfassungsrecht ins Spiel, denn ein Jäger hat natürlich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, gerade wenn er verpflichtet ist, ein krankgeschossenes Stück nachzusuchen.

Man sollte das Licht der Diskussion nicht scheuen, sondern die Diskussion mit Argumenten führen.
 
Y

Yumitori

Guest
Die Sachbearbeiter der Waffenbehörden vollziehen nur die Gesetze, die vom Gesetzgeber erlassen und von den Gerichten interpretiert werden.

Gesetzgebung und Jurisprudenz geschehen in der Öffentlichkeit, sie sollten auch dort kritisiert werden.

Es wäre doch ein seltsames Ergebnis, wenn Jäger auf der Nachsuche keine halbautomatische Pistole u.a. zum Selbstschutz führen dürfen, während IPSC-Sportschützen dieselbe Waffe nutzen, um einem Sport nachzugehen, der einen für sie nie eintretenden Ernstfall simuliert.

Insofern käme dann auch Verfassungsrecht ins Spiel, denn ein Jäger hat natürlich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, gerade wenn er verpflichtet ist, ein krankgeschossenes Stück nachzusuchen.

Man sollte das Licht der Diskussion nicht scheuen, sondern die Diskussion mit Argumenten führen.


Mahlzeit Dr. Reineke,

ich stimme nur allzu gerne zu - allein mein hohes Mißtrauen lässt mich vorsichtig werden bzw. sein. Denn dass nicht alle Sachbearbeiter - leider - die Vorschriften, die sie anzuwenden haben, so vollziehen, wie es zu geschehen hat, ist ja nun keine Neuigkeit.
Und ich habe ja auch lediglich gesagt, dass ich nicht sicher bin - "...denke darüber nach..." - ob es denn gut sei, eine solche Diskussion so zu führen, dass ein sehr pfiffiger, karrierebewusster, Sachbearbeiter auch noch auf Ideen gebracht werden könnte, wie man den politischen Vorstellungen des Amts- oder Sachgebietsleiters nach dem Maul redet und handelt.
Es geht also meinen Bedenken nicht darum, das Licht der Diskussion zu scheuen, vielmehr darum, denjenigen, die uns eher schlecht wollen, nicht noch Futter zu geben.
Die Diskussion mit Argumenten führen ist eine gute Sache - mit was auch sonst ?
Es geht nämlich nicht darum, die Diskussion nicht mit Argumenten zu führen, vielmehr so, dass die Feinde der Jagd und des liberalen Waffenrechts nicht auch noch Futter kriegen.
Und dass die Entscheidung(en) des BVerwG ganz offensichtlich eine politische Grundtendenz haben, ist ja nun leicht daran zu erkennen, wie einseitig § 19 BJagdG ausgelegt worden ist.

Diskussionen dieser Art sind für mich eher anregend, ich führe sie gerne - und habe dies
f r ü h e r gerne auch öffentlich getan. Inzwichen habe ich eben Zweifel... .
Und wären diese unbegründet, niemand freute sich hierüber mehr als ich.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.837
Es wäre doch ein seltsames Ergebnis, wenn Jäger auf der Nachsuche keine halbautomatische Pistole u.a. zum Selbstschutz führen dürfen, während IPSC-Sportschützen dieselbe Waffe nutzen, um einem Sport nachzugehen, der einen für sie nie eintretenden Ernstfall simuliert.



Moin,

im Grunde ist an der öffentlichen Diskussion nichts auszusetzen. Es gibt kaum einen Grund, sich zu verstecken.

Nicht hilfreich scheint mir jedoch, Sportordnungen und jagdgesetzliche Vorgaben gegenüberzustellen, zu vergleichen und/oder gegeneinander auszuspielen!

Das Selbstverständnis der IPSC ist ganz sicher nicht, sich für irgendwelche "Ernstfälle" zu rüsten. Vielmehr handelt es sich um ein sportliches Bewegungsschießen.
Insofern halte ich den o.z. Satz für deutlich mißlungen, auch wenn ich die sonstigen Einschätzungen zu teilen vermag.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
Registriert
1 Apr 2016
Beiträge
80
Soeben erhielt ich folgende Nachricht vom Sekretariat der Berner Übereinkunft (auf die das BVerwG maßgeblich abstellt):

"To us, in the Secretariat of the Bern Convention, Appendix IV only lists means of capture and killing of species in Appendix III. It is Article 8 that asks Contracting parties to prohibit “the use” of some means of capture and killing, in particular those in Appendix IV. Article 8 does not mention the possession of such means.

Article 8
In respect of the capture or killing of wild fauna species specified in Appendix III and in cases where, in accordance with Article 9, exceptions are applied to species specified in Appendix II, Contracting Parties shall prohibit the use of all indiscriminate means of capture and killing and the use of all means capable of causing local disappearance of, or serious disturbance to, populations of a species, and in particular, the means specified in Appendix IV.

To us Article 8 (linked to Appendix IV) says what it says: it prohibits the use, in particular, of “Semi -automatic or automatic weapons with a magazine capable of holding more than two rounds of ammunition”. Thus if the weapon has a magazine capable of holding two rounds of ammunition, the weapon is fine for hunting species in Appendix III. If the weapon has a magazine capable of holding more than two rounds of ammunition, it cannot be used and should be prohibited for hunting species in Appendix III by all states having ratified the Bern Convention without notifying exceptions in that respect."
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
179
Zurzeit aktive Gäste
545
Besucher gesamt
724
Oben