Daher möglichst nicht unterladen bei der SLB die Leiter hochklettern - vorsichtshabler.
Wenn du das vorsichtshalber so machst, Dein Geschäft.
Vorschrift ist es nicht. Und auch aus Sicherheitsgründen nicht nötig.
Daher möglichst nicht unterladen bei der SLB die Leiter hochklettern - vorsichtshabler.
versteht sich, dass UVV zu berücksichtigen ist. Daher möglichst nicht unterladen bei der SLB die Leiter hochklettern - vorsichtshabler.
Es zählt die gedruckte VeröffentlichungAb übermorgen hat sich dieser Zirkus wenigstens erledigt, dann ist das neue BjG rechtlich gültig...
https://www.gesetze-im-internet.de/hinweise.htmlDie amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung enthält nach geltendem Recht nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben wird und über die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, bezogen werden kann.
http://www.uni-saarland.de/fileadmi...roepl/Veröffentlichungen/Schriften/lit008.pdfZusammenfassung:
1.
Nach ihrer Verabschiedung durch den Bundestag (und bei Zustimmungsgesetzen durch den Bundesrat) werden Bundesgesetze durch den Bundeskanzler und die betroffenen Ressortminister gegengezeichnet.
2.
Dann erfolgt die Ausfertigung in Form der Unterzeichnung der Urschrift durch den Bundespräsidenten. Nach diesem Datum werden Gesetze in aller Regel benannt.
3.
Nach Vervielfältigung durch die Bundesdruckerei wird das Gesetz daraufhin durch das Bundesjustizministerium im BGBl. verkündet und durch die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft m.b.H. vertrieben.
4.
Verkündungstermin ist der Tag der Ausgabe, d. h. der Tag nach Einlieferung der BGBl.- Exemplare bei der Post. Dieses Datum ist auf der Kopfzeile einer jeden BGBl.- Nummer angegeben.
5.
Das Inkrafttreten von Bundesgesetzen ist meist in deren Schlussvorschriften genau bestimmt.
6.
Anderenfalls tritt das Gesetz 14 Tage nach Ausgabe im BGBl. in Kraft.
Soweit die Theorie. Die Praxis ist leider oft auch anders. Ebenfalls kann es vorkommen, dass Netz und Printausgabe nicht übereinstimmen.Die Internetveröffentlichung kommt einfach erst wenn die Drucke in der Post sind
Wie lief es heute in Brüssel ?
Ich dachte Bayern hat schon vor Wochen eine Regelung geschaffen?Ja, die werden es uns schon richtig backen. Sehen wir mal, was da am 22. raus kommt. Und vorallem wie schnell das unsere dann umsetzen...
Aber apropos, laut eines Bekannten wären wohl laut KVR nun wieder alle SLBs offen für den Verkauf auf Jagdschein. Er habe wohl als Händler so ein Schreiben bezüglich SLB bekommen.
Also wir haben noch nix.......:what:
Ich dachte Bayern hat schon vor Wochen eine Regelung geschaffen?
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