Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Tja, ich kann ihn verstehen..... Alle reden hier von alten Traditionen und Waidgerecht und .....

Dann hätte ich gerne Felder mit max 1 ha. So wie vor x0 Jahren :) Heute: Felder mit mehr 100 ha und den Raps/Mais direkt an den Wald.:no:


Nö, hier redeten die Allermeisten vom Untergang der Jagd, selbst wenn nur der bisherige status quo in Sachen HA wieder hergestellt würde...

Eine solche "Bekämpfungs-Diktion" ist in meinen Augen die beste Argumentation gegen eine weitere Liberalisierung der diesbezüglichen jagd- und waffenrechtlichen Gesetzgebung!
 
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Es verstehen hier nur wenige - das jagdliche Umgangssprache und Tradition nicht mehr viel mit industrialisierten Ackerbau gemein haben ! 120 ha Raps am Stück sind nicht 2 Morgen die ich vom Kirschbaum aus überblicke ! Wer hier noch von angenehmer Jagd spricht , hat nur ein Stapel Jagdzeitungen im Büro -aber kein Revier mit Arbeit !
Bin nur noch selten hier im Forum - weil ich die Wortspielerei satt hab, die einige hier immer wieder anfangen! Der Gesetzgeber wird auch nicht hier erst die jagdliche Umgangssprache prüfen, um eine Gesetzesänderung aufzulegen , vielmehr macht sich die Jägerschaft selbst kaputt , und die hohen Herren brauchen dann nur noch den zerhackten Rest wegfegen - Jagd ade !
 
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hat nur ein Stapel Jagdzeitungen im Büro -aber kein Revier mit Arbeit !

Sorry, aber wer so was pachtet hat selbst Schuld. Ich weiß was jetzt kommt, also lass es.

Wenn die industrialisierten Bauern glauben sie können tun und lassen was sie wollen und hätten als finanziellen Puffer für ihre Fehler irgendeinen dämlichen Jäger, dann müssen sie einfach mal vor die Wand laufen.
Wildschadensbegrenzung ist keine Einbahnstraße. Die Anlage eines Feldes muss die Bejagung bedenken, tut sie das nicht muss der Landwirt eben damit leben.
Ein HA mit 20 Schussmagazin ändert daran auch nix, höchstens Napalm, Gift oder Streubomben.
 
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Es verstehen hier nur wenige - das jagdliche Umgangssprache und Tradition nicht mehr viel mit industrialisierten Ackerbau gemein haben ! 120 ha Raps am Stück sind nicht 2 Morgen die ich vom Kirschbaum aus überblicke ! Wer hier noch von angenehmer Jagd spricht , hat nur ein Stapel Jagdzeitungen im Büro -aber kein Revier mit Arbeit !
Bin nur noch selten hier im Forum - weil ich die Wortspielerei satt hab, die einige hier immer wieder anfangen! Der Gesetzgeber wird auch nicht hier erst die jagdliche Umgangssprache prüfen, um eine Gesetzesänderung aufzulegen , vielmehr macht sich die Jägerschaft selbst kaputt , und die hohen Herren brauchen dann nur noch den zerhackten Rest wegfegen - Jagd ade !


Weder die jagdliche Umgangssprache noch Tradition - und auch nicht das Gesetz (!) haben sich mit dem "industriellen Ackerbau" geändert - was auch vollkommen unnötig ist. Die Aufgabe die der Jagd zugrunde liegt, lautet nach wie vor "Bejagen" nicht "Bekämpfen"!

Wenn Du oder sonst Jemand dieser Herausforderung mit den gegebenen (technischen) Mitteln nicht gerecht werden kannst, musst Du entweder Deine persönlichen Fähigkeiten verbessern oder Deine Waffen verkaufen und Dir ein anderes Hobby zulegen. Technik ist nicht dazu vorgesehen, eigenes Können zu ersetzen!

Niemand zwingt Dich oder irgendwen, solch schadensträchtige Reviere zu pachten oder dort zu jagen, ebenso wird niemand gezwungen, einen Passus im Pachtvertrag zu unterschreiben, nach dem ausschließlich und vollständig die eine Seite für den Wildschaden zuständig ist.
 
Y

Yumitori

Guest
Es verstehen hier nur wenige - das jagdliche
.....
.....vielmehr macht sich die Jägerschaft selbst kaputt , und die hohen Herren brauchen dann nur noch den zerhackten Rest wegfegen - Jagd ade !

Moin zusammen,

Jagd ist natürlich nicht immer "angenehm", keine Frage ; ich bin ein konservativer Jäger und doch - oder deshalb ? - unbedingt für größtmögliche Einigkeit untereinander.
Einigkeit verlangt ganz sicher eine gewisse Toleranz ggb. Anderdenkenden.
Aber ich brauche diese Toleranz gar nicht zu bemühen, denn bei Anwendung eines Mindestmaßes an Intelligenz erkennt man, dass derjenige, der den HA (mit oder ohne Magazin zum Wechseln und grösser als 2 Schuss) ablehnt, sich alsbald mit der Forderung eines oder mehrerer Politiker konfrontiert sehen wird, die das Verbot kombinierter Waffen oder etwa nur enschüssiger Büchsen und Flinten zum Gegenstand hat - u n d dass die Art d.Waffe k e i n e n zuverlässigen Rückschluß auf die jägerische Einstellung erlaubt.
Es braucht also keine Toleranz ggb. Selbstladern, es braucht Intelligenz und die Fähigkeit des differenzierenden Denkens.

Und die, die uns auseinanderdividieren wollen ("divide et impera!") rechnen mit der Denkfaulheit, die an jeder Ecke beim Wahlvieh festzustellen ist - gleich, ob Jäger/Jagdscheininhaber oder nicht...

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Auf Einzelheiten von Ips typographus und Cast sag ich nix - kann ich nur müde lächeln !
Hab noch nie gesehen wie einer theoretisch oder schriftlich Wildschaden begrenzt oder den Wildbestand nachhaltig reduziert , aber !!! hier scheinen einige neue Methoden zu entwickeln - macht weiter so , Ihr seit auf Kurs !:thumbup:
 
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Bevor man einen JP Vertrag unterschreibt sollte ich man sich schon theoretisch ausmalen welche Konsequenzen es hat, wenn keine schriftliche Klauseln über Wildschadensregulierung und Massnahmen zur Vermeidung vereinbart werden.

Es wurde lediglich moniert, und das mit Recht, dass o.g. Massnahmen nicht ausschließlich mit dem HA geregelt werden können.
 
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Hi, habe durch die Unmengen von Posts gescrolled, aber nicht wirklich schlauer geworden, vielleicht könnt ihr mir mit nem kleinen Problem weiterhelfen:

War gerade bei der Waffenbehörde und wollte einen 22 lfb HA eintragen lassen, habe ich von nem älteren Jäger als Zugabe bekommen. Nun ist dieser Gerichtsbescheid anscheinend bis jetzt an mir vorbei gegangen, und ich stand ganz schön doof da, als die mir heute sagten: Tragen wir nicht ein, darf man als Jäger nicht mehr haben.

Als ich fragte, was ich jetzt machen soll, sagte die gute Frau mir: Entsorgen lassen!

Ist dem wirklich so? Was kann ich denn jetzt machen?
 
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Bevor man einen JP Vertrag unterschreibt sollte ich man sich schon theoretisch ausmalen welche Konsequenzen es hat, wenn keine schriftliche Klauseln über Wildschadensregulierung und Massnahmen zur Vermeidung vereinbart werden.

Es wurde lediglich moniert, und das mit Recht, dass o.g. Massnahmen nicht ausschließlich mit dem HA geregelt werden können.

nicht so ganz, lieber @Mitch,

es wurde darauf hingewiesen, dass Derjenige, der glaubt, die Forderung an den "Gesetzgeber", nach einer unverzüglichen Freigabe von HA (samt Wechselmagazin, selbstverständlich mit einer Kapazität >2), mit der dringenden Notwendigkeit der Schwarzwild-"Bekämpfung" im eigenen Beritt begründen zu müssen, sich nicht nur vor diesem Gesetzgeber als "jagdlich unfähig" darstellt, sondern sich auch selbst von dem großteil der restlichen Jägerschaft dadurch unterscheidet, dass er den Unterschied zwischen Wildschadensreduktion durch "jagdliche Mittel und Methoden" und "Schädlingsbekämpfung" nicht verstanden hat.

Leider zeigt sich dann auch immer wieder, dass derart realitätsferne Argumentationsversuche im Diskurs mit den politischen und behördlichen Entscheidungsträgern meist als Rohrkrepierer enden...
 
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Hi, habe durch die Unmengen von Posts gescrolled, aber nicht wirklich schlauer geworden, vielleicht könnt ihr mir mit nem kleinen Problem weiterhelfen:

War gerade bei der Waffenbehörde und wollte einen 22 lfb HA eintragen lassen, habe ich von nem älteren Jäger als Zugabe bekommen. Nun ist dieser Gerichtsbescheid anscheinend bis jetzt an mir vorbei gegangen, und ich stand ganz schön doof da, als die mir heute sagten: Tragen wir nicht ein, darf man als Jäger nicht mehr haben.

Als ich fragte, was ich jetzt machen soll, sagte die gute Frau mir: Entsorgen lassen!

Ist dem wirklich so? Was kann ich denn jetzt machen?

der erste Halbsatz ist allgemeiner sachstand, der so seit Wochen von den verschiedensten Institutionen rauf und runter empfohlen wird!
Der zweite Halbsatz ist so dagegen eine schlichte Falschaussage und geht in Richtung Rechtsbeugung!

Trag dat Dingen zurück zum Besitzer, hoff´ dass Dich dabei keiner kontrolliert und warte ab, bis die Rechtslage geklärt ist.
 
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Hi, habe durch die Unmengen von Posts gescrolled, aber nicht wirklich schlauer geworden, vielleicht könnt ihr mir mit nem kleinen Problem weiterhelfen:

War gerade bei der Waffenbehörde und wollte einen 22 lfb HA eintragen lassen, habe ich von nem älteren Jäger als Zugabe bekommen. Nun ist dieser Gerichtsbescheid anscheinend bis jetzt an mir vorbei gegangen, und ich stand ganz schön doof da, als die mir heute sagten: Tragen wir nicht ein, darf man als Jäger nicht mehr haben.

Als ich fragte, was ich jetzt machen soll, sagte die gute Frau mir: Entsorgen lassen!

Ist dem wirklich so? Was kann ich denn jetzt machen?


Die Alternative zum entsorgen lassen, bzw. zum Eigentümer zurückschleppen:

Nochmal zum Amt. Schriftlich bestätigen lassen, das du den Erwerb der Waffe angemeldet hast. Der Dame deutlich sagen, das du diese jetzt in deinen Waffenschrank stellst, und abwartest bis die Rechtslage geklärt ist. Wenn sie sagt, du darfst sie nicht haben, ist dies eine Falschaussage. Also: Schriftlich bestätigen lassen, das dein Amt dir verbietet, diese Waffe zu erwerben. Bzw. Schriftlich bestätigen lassen, das dein Amt dich dazu auffordert diese, legal von dir erworbene Waffe abzugeben / entsorgen zu lassen. Dann zum Anwalt.

Denn: Noch gilt das Waffenrecht, welches meines Kenntnisstandes nach nicht geändert wurde. Nur weil die Behörden eine Anweisung des Innenminsteriums vorliegen haben, besagte Waffen nicht mehr einzutragen, heißt dies meiner Ansicht nach nicht, das man sie nicht mehr erwerben darf.
 
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Die Alternative zum entsorgen lassen, bzw. zum Eigentümer zurückschleppen:

Nochmal zum Amt. Schriftlich bestätigen lassen, das du den Erwerb der Waffe angemeldet hast. Der Dame deutlich sagen, das du diese jetzt in deinen Waffenschrank stellst, und abwartest bis die Rechtslage geklärt ist. Wenn sie sagt, du darfst sie nicht haben, ist dies eine Falschaussage. Also: Schriftlich bestätigen lassen, das dein Amt dir verbietet, diese Waffe zu erwerben. Bzw. Schriftlich bestätigen lassen, das dein Amt dich dazu auffordert diese, legal von dir erworbene Waffe abzugeben / entsorgen zu lassen. Dann zum Anwalt.

Denn: Noch gilt das Waffenrecht, welches meines Kenntnisstandes nach nicht geändert wurde. Nur weil die Behörden eine Anweisung des Innenminsteriums vorliegen haben, besagte Waffen nicht mehr einzutragen, heißt dies meiner Ansicht nach nicht, das man sie nicht mehr erwerben darf.


Soweit ich mich jetzt schlau gelesen habe, seh ich das genau so, und werde es auch so machen.

Vielen Dank!
 
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Dann halte uns bitte auf dem aktuellen Stand! Sehr interessant nun mal die Praxis erleben zu dürfen :thumbup: ... alles andere war ja bislang größtenteils nur Theorie
 
A

anonym

Guest
Sorry, aber wer so was pachtet hat selbst Schuld. Ich weiß was jetzt kommt, also lass es.

Wenn die industrialisierten Bauern glauben sie können tun und lassen was sie wollen und hätten als finanziellen Puffer für ihre Fehler irgendeinen dämlichen Jäger, dann müssen sie einfach mal vor die Wand laufen.
Wildschadensbegrenzung ist keine Einbahnstraße. Die Anlage eines Feldes muss die Bejagung bedenken, tut sie das nicht muss der Landwirt eben damit leben.
Ein HA mit 20 Schussmagazin ändert daran auch nix, höchstens Napalm, Gift oder Streubomben.

idiot.jpg\\

Sauen Einsatzfahrzeug...
 
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Sorry, aber wer so was pachtet hat selbst Schuld. Ich weiß was jetzt kommt, also lass es.

Wenn die industrialisierten Bauern glauben sie können tun und lassen was sie wollen und hätten als finanziellen Puffer für ihre Fehler irgendeinen dämlichen Jäger, dann müssen sie einfach mal vor die Wand laufen.
Wildschadensbegrenzung ist keine Einbahnstraße. Die Anlage eines Feldes muss die Bejagung bedenken, tut sie das nicht muss der Landwirt eben damit leben.
Ein HA mit 20 Schussmagazin ändert daran auch nix, höchstens Napalm, Gift oder Streubomben.

Eh an dem System des Wildschadensersatzes grundsätzliches geändert wird, bekommen wir bedürfnisfreien Waffenerwerb und Vollautomaten als Jagdwaffen zugelassen :twisted:

Und Napalm und Streubomben braucht es nicht. Zwei Jahre lang flächendeckende orale Empfängnissverhütung bei den Sauen durch Abwurf von präparierten Ködern vom Hubschrauber aus und es ist vorbei mit dem theutschen Jägersmann. Das ist nix neues. Die Pläne dazu lagen zu DDR-Zeiten schon im Schubkasten. Und Deine Enkel werden Deine Jagdgeschichten gelangweilt in 's Reich der Märchen verweisen.

Also lass man den Wildschaden, wie er ist. Dadurch bleiben der Jagd noch ein paar Argumente gegen ihre Gegner. Es ist auch für viele, die wissen, wie es geht, eine Freude, Reviere mit reichlich Sauen zu bewirtschaften!

Wer allerdings nicht weiß, worauf er sich einlässt, sollte, da gebe ich Dir völlig recht, vor dem großen Heulen klug sein und die Finger davon lassen bzw. erstmal paar Jahre irgendwo reinschnuppern, wo es läuft.

Gruß-Spitz
 
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