Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Moin!

Das verlagert die Entstehung des Missverständnisses ein Post weiter nach vorne, exculpiert Dich nur bedingt und zieht @Blimmblamm und @Werbe etwas mehr rein. Also achtet vielleicht alle darauf, dass man ggf. besser "hier bei uns (Stadt in NRW)" oder "in unserem LK in NRW" schreibt ... und trotzdem ist das kein Grund sich zu echauffieren. Missverständnisse passieren, da weisst man drauf hin und gut ists.

Viele Grüße

Joe
 
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Ja... schon blöd das mit den Halbautomaten und so :roll:
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"Titel: Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss"
 
A

anonym

Guest
"Meine" Waffenbehörde (NRW) interessiert es nicht die Bohne wie ich an die Waffe gekommen bin. Sie braucht weder einen Kaufvertrag noch eine Schenkungsurkunde.Ist genauso wie beim Straßenverkehrsamt bei der Anmeldung eines Autos. Angaben über Hersteller, Typ, Modell, Kaliber und Vorbesitzer reichen aus. Diese Info bekamen sie in der Vergangenheit von mir per Mail, Brief oder auch mal persönlich.

Es gibt in einigen Behörden aber auch Sachbearbeiter, die Mails ausdrucken, abheften und dann aus dem Posteingang löschen. Sind wahrscheinlich die Selben, die auch die Erwerbsunterlagen zum abheften haben wollen.

Armes Deutschland !
 
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Es gibt in einigen Behörden aber auch Sachbearbeiter, die Mails ausdrucken, abheften und dann aus dem Posteingang löschen. Sind wahrscheinlich die Selben, die auch die Erwerbsunterlagen zum abheften haben wollen.

Armes Deutschland !

Wenn die Behörde kein Dokumentenmanagement oder wenigstens eine e-Mail Archivierung betreibt, dann tut der SB gut daran, das zu tun!
 
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Moin Moin,

wie ist denn der aktuelle Stand in Bezug auf das ursprüngliche Thema dieses „Threads.“..?

Ich persönlich hoffe, dass nach dem Schreiben vom 13.05., in dem sich Herr Bundesminister Schmidt für eine unverzügliche Herbeiführung der bisherigen Verwaltungspraxis ausgesprochen hat – noch vor der Sommerpause eine positive Regelung stattfinden wird......
 
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1.388
...........
Ich persönlich hoffe, dass nach dem Schreiben vom 13.05., in dem sich Herr Bundesminister Schmidt für eine unverzügliche Herbeiführung der bisherigen Verwaltungspraxis ausgesprochen hat – noch vor der Sommerpause eine positive Regelung stattfinden wird......

Wenn Du die Sommerpause 2017 meinst, könnte es noch knapp werden..........
 
A

anonym

Guest
letzte Stilblüte der gesamten Aktion, diesmal NRW. Das aktuelle Formular zur Beantragung einer waffenrechtl Erlaubnis (trägt das Datum 160413 im Dateinamen, man kann sich also denken, wann es erstellt wurde) enthält jetzt zwei zusätzliche Fragen bei Art der Waffe. Bei "halbautomatischen Langwaffen" muss man zusätzlich beantworten "Magazin: fest oder wechselbar" und "Kapazität X Patronen". Bei "halbautomatischen Schusswaffen" ist zu beantworten: "Sieht die Waffe wie eine Kriegswaffe aus? ja oder nein"

Sieht eine Pistole wie eine Kriegswaffe aus? Was ist, wenn der SB eine kriegswaffe nach anderen Kriterien beurteilt als der Käufer? Was passiert, wenn der Antragsteller nein ankreuzt und sich dann doch ein MR308 kauft? Wenn er ein Magazin besitzt, in das 20 Schuss reinpassen? Da machen die vor lauter Aktionismus neue Fässer auf bzgl. rechtlicher Grundlagen für Erlaubnisse. Die haben doch den Christbaum am brennen. Da dürfte schon der nächste Verwaltungsgerichtsprozess vorprogrammiert sein.


Mit dem 98er Karabiner meines Kumpels (Beschuß 1916) sind wahrscheinlich mehr Menschen getötet worden, wie bei allen europäischen, zivilen Massakern FD er letzten 10 Jahre zusammen.
Ist also 'ne Kriegswaffe aber kein HA.
Gibt es in dem Formular auch dafür ein Kreuzchen ?

Zählt die Mossberg auch dazu ? Sie wird von einigen europäischen Staaten mit Gummigeschossen gegen das eigene Volk eingesetzt.
Oder muß die Waffe im Kampf Land gegen Land eingesetzt werden um als Kriegswaffen definiert zu sein.


Im deutschen Strafrecht brauche ich mich nicht selbst belasten, darf also Lügen ohne das es mir zum Nachteil angekreidet wird.
Auch wenn ich sternhagelvoll mit dem Auto fahre darf ich die Frage nach Alkohol mit nein beantworten.

Bei der Frage nach der Kriegswaffe würde ich IMMER mit nein antworten, denn die Waffe unterscheidet sich ganz klar von der richtigen Kriegswaffe. Ihr fehlt am Sicherungshebel die Friedensstellung F.
 
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Bei der Frage nach der Kriegswaffe würde ich IMMER mit nein antworten, denn die Waffe unterscheidet sich ganz klar von der richtigen Kriegswaffe. Ihr fehlt am Sicherungshebel die Friedensstellung F.
Das ist aber kein Kriterium, das einer rechtlichen Überprüfung standhält. Nehmt doch einfach die Hilfe des Staates in Anspruch und guckt in die entsprechenden Feststellungsbescheide des BKA rein. Das sollte der HA-Besitzer für seine Waffe(n) eh auf dem Rechner/im Ordner ausgedruckt liegen haben.
 
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Bei der Frage nach der Kriegswaffe würde ich IMMER mit nein antworten, denn die Waffe unterscheidet sich ganz klar von der richtigen Kriegswaffe
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Geschwurbel.

Ein MR308 sieht einem HK 417 zum verwechseln ähnlich. bzw. ist fast dasselbe Gewehr.
 
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Kriegswaffen sind eh von gestern. Je nach politischer Interessenlage gibt es nur Verteidigungs- oder Freiheitskämpferwaffen. Evtl noch Rebellenwaffen.
 
A

anonym

Guest
.

Geschwurbel.

Ein MR308 sieht einem HK 417 zum verwechseln ähnlich. bzw. ist fast dasselbe Gewehr.

Leider habe ich in der Frage keinen Hinweis auf die Beurteilungsentfernung gefunden.
Aus einem Meter Entfernung ist der Unterschied an der Sicherung auszumachen. Aus 5 Meter Entfernung sehen diese "Kriegswaffen" aus wie ein Softgungewehr für 30 Euro.
Hey, ich bin Jäger und weder Büchsenmacher noch Waffenhändler.


Für mich hat ein Sportwagen einen Heckmotor. Anderen reicht für die Definition bereits ein Sportauspuff.

Ist doch alles eine Auslegungssache.

Ich bleibe dabei, das Kreuz käme bei mir immer auf NEIN !
 

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