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Moin!
Was mir für eine bestimmte Zeit egal ist, dann knallts. Ich kann mir das aber nicht vorstellen, denn wie hessische Verwaltung von innen aussieht weiss ich zufällig. Kann es sein, dass das eine "lex cast" ist? :twisted:
Och, ich denke, den findest Du im Hess. VerwVerfG (oder wie das heisst) etc. Das klingt nach viel Spass für einen Verwaltungsjuristen, der keine Zeit zum Vorbeifahren hat ... :roll: Wenn da nirgends ein Formular vorgeschrieben ist MÜSSEN die den Antrag bearbeiten, selbst wenn ich nur die WBK vorlege und alle Angaben mündlich mache. Was auch erklärlcih ist, was sollen sonst die Analphabeten und Leute mit "gerade vergessener Brille" oder kaputter Schreibhand machen, wenn Fristen zu wahren sind?
Viele Grüße
Joe
Klar, du kannst WBK und alles hinschicken, nur schicken die nichts zurück,
Was mir für eine bestimmte Zeit egal ist, dann knallts. Ich kann mir das aber nicht vorstellen, denn wie hessische Verwaltung von innen aussieht weiss ich zufällig. Kann es sein, dass das eine "lex cast" ist? :twisted:
Ohne den entsprechenden Antrag auszufüllen wird der einfach nicht bearbeitet, ich wüsste auch keinen Grund das nicht zu tun.
Och, ich denke, den findest Du im Hess. VerwVerfG (oder wie das heisst) etc. Das klingt nach viel Spass für einen Verwaltungsjuristen, der keine Zeit zum Vorbeifahren hat ... :roll: Wenn da nirgends ein Formular vorgeschrieben ist MÜSSEN die den Antrag bearbeiten, selbst wenn ich nur die WBK vorlege und alle Angaben mündlich mache. Was auch erklärlcih ist, was sollen sonst die Analphabeten und Leute mit "gerade vergessener Brille" oder kaputter Schreibhand machen, wenn Fristen zu wahren sind?
Viele Grüße
Joe
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