Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
77.690
Eben.

Wenn ich einen Führerschein haben will schreibe ich der Behörde ja auch keine Briefchen.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.360
Wenn sie seine WBK nicht ausfüllen schaut er dumm aus der Wäsche.

"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Urteilsfindung." Stichwort: §13 WaffG :roll:

Er muss anmelden. Erwerbsbestätigung und Doppel der Anmeldung (das kann eine Kopie eines formlosen Briefes sein) reichen auf seiner Seite aus.

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
26 Jul 2005
Beiträge
2.985
Leute. Ihr müsst das anders sehen...

Der Halbmond ist einer, der denen mal zeigt wo der Hammer hängt!! :lol:
 
Registriert
6 Nov 2014
Beiträge
318
Bei uns marschiert man einfach mit dem Kaufvertrag und der WBK auf die Behörde und die tragen dann direkt ein. Ohne irgendwelche Formulare.
 
Registriert
26 Aug 2008
Beiträge
3.599
Bei uns marschiert man einfach mit dem Kaufvertrag und der WBK auf die Behörde und die tragen dann direkt ein. Ohne irgendwelche Formulare.
dass dieser Blödsinn nicht aufhört zeigt, dass schon an der Sachkunde fehlt. Vgl. § 13 Abs.3 BWaffG
Es reicht: Antrag auf Eintragung in WBK unter Angabe der notwendigen Daten (Was geht die Behörde der kaufvertrag an?) - geht alles per Post

Teddy
P.S. hier bei unserem LK: Anmeldung montags zur Post - WBK mit Eintrag am folgenden Freitag im Briefkasten !
 
Registriert
25 Sep 2014
Beiträge
409
dass dieser Blödsinn nicht aufhört zeigt, dass schon an der Sachkunde fehlt. Vgl. § 13 Abs.3 BWaffG
Es reicht: Antrag auf Eintragung in WBK unter Angabe der notwendigen Daten (Was geht die Behörde der kaufvertrag an?) - geht alles per Post

Teddy
P.S. hier bei unserem LK: Anmeldung montags zur Post - WBK mit Eintrag am folgenden Freitag im Briefkasten !

Ich glaube, du wolltest JungJaeSpoSchue missverstehen. Ich sehe das als Vorteil persönlich hinzufahren und innerhalb von 5 Minuten alles zu haben. Per Brief habe ich noch nie probiert, weil es auch für mich nie die Notwendigkeit gab, jedoch dürfte das bei uns oder JungJaeSpoSchue genauso problemlos sein. Aber ich pflege gerne den persönlichen Kontakt zu meiner SB.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
77.690
und bei uns geht gar nichts per Post und wer was eingetragen haben will füllt ein Formular aus.

So einfach ist das.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.360
Moin!

und bei uns geht gar nichts per Post und wer was eingetragen haben will füllt ein Formular aus.

So einfach ist das.

Nein. Bei uns z. B. (Flächenland) läuft das überwiegend über die Post ... :roll:

Formulare sind Hilfsmittel für den Prozess, damit der Anmeldende nichts vergisst und der neue SB weiss, was er von wo nach wo übertragen muss. Vorgeschrieben sind die nicht und auch bei Deiner Waffenbehörde kann man mit Sicherheit eine Waffe per Post eintragen lassen, denn das persönliche Erscheinen zum BEantragen ist nirgends vorgeschrieben.

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
6.612
Moin!

Nein. Bei uns z. B. (Flächenland) läuft das überwiegend über die Post ... :roll:

Formulare sind Hilfsmittel für den Prozess, damit der Anmeldende nichts vergisst und der neue SB weiss, was er von wo nach wo übertragen muss. Vorgeschrieben sind die nicht und auch bei Deiner Waffenbehörde kann man mit Sicherheit eine Waffe per Post eintragen lassen, denn das persönliche Erscheinen zum BEantragen ist nirgends vorgeschrieben.

Viele Grüße

Joe

Bei uns (dito Flächenland) hat es sich vielmehr bewährt, derartige Aktionen gerade nicht über die Post abzuwickeln - ob prinzipiell möglich oder nicht. Ich selbst habe dabei noch nie erlebt, dass z.B. die JS-Verlängerung oder ein WBK-Eintrag dabei länger gedauert hätte, als die Zeit, die die SB´ìn gebraucht hätte, um die entsprechenden Eintragungen im JS oder der WBK durchzuführen (während ich selbst zur Kasse wandele und die entsprechenden Gebühren bezahle); auch die Korrektur von fehlerhaften Einträgen (vom Formular 1 zu 1 abzuschreiben kann ja manchmal recht schwierig sein!) geht dann in einem Aufwasch...
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.360
Moin!

Das hängt auch ein bisschen davon ab, wo die Waffenbehörden angesiedelt sind. In BB wurden die dem NRW-Muster folgend bei der Polizei angesiedelt und jetzt auf 4 Direktionen für das gesamte Land verteilt. Ich z. B. muss einen Tag Urlaub nehmen, wenn ich zu "meiner" Behörde will, und ca. 100 km fahren (hin- und zurück, falls ich vom Arbeitsort fahre ca. 250). In Niedersachsen macht das die Gemeinde, da kann man auf dem Rückweg vom morgendlichen Brötchenholen mal eben 'reinschneien und sich einen Stempel geben lassen. Keine Frage, welches System bürgerfreundlicher ist ... :roll:

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
6.612
Moin!

Das hängt auch ein bisschen davon ab, wo die Waffenbehörden angesiedelt sind. In BB wurden die dem NRW-Muster folgend bei der Polizei angesiedelt und jetzt auf 4 Direktionen für das gesamte Land verteilt. Ich z. B. muss einen Tag Urlaub nehmen, wenn ich zu "meiner" Behörde will, und ca. 100 km fahren (hin- und zurück, falls ich vom Arbeitsort fahre ca. 250). In Niedersachsen macht das die Gemeinde, da kann man auf dem Rückweg vom morgendlichen Brötchenholen mal eben 'reinschneien und sich einen Stempel geben lassen. Keine Frage, welches System bürgerfreundlicher ist ... :roll:

Viele Grüße

Joe

In RLP sind UJB und UWB bei den Kreisverwaltungen (bzw. den entsprechenden Verwaltungen der kreisfreien Städte) angesiedelt und werden meist sogar in Personalunion wahrgenommen. Für mich ein vollkommen akzeptabler Mittelweg...
 
Registriert
30 Aug 2007
Beiträge
4.929
Moin!

Das hängt auch ein bisschen davon ab, wo die Waffenbehörden angesiedelt sind. In BB wurden die dem NRW-Muster folgend bei der Polizei angesiedelt und jetzt auf 4 Direktionen für das gesamte Land verteilt. Ich z. B. muss einen Tag Urlaub nehmen, wenn ich zu "meiner" Behörde will, und ca. 100 km fahren (hin- und zurück, falls ich vom Arbeitsort fahre ca. 250). In Niedersachsen macht das die Gemeinde, da kann man auf dem Rückweg vom morgendlichen Brötchenholen mal eben 'reinschneien und sich einen Stempel geben lassen. Keine Frage, welches System bürgerfreundlicher ist ... :roll:

Viele Grüße

Joe

Dann warten wir mal noch die brandenburger Gemeinde-Gebietsreform ab, die mit Gewalt gegen die Mehrheit durchgeprügelt werden wird..
Dann wird es wie bei Erich: Alles nach Berlin...der Bürger kann es dort abholen...
Ein weitere Schritt für die Verödung der ländlichen Gebiete.
Gruß-Spitz
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
77.690
Vorgeschrieben sind die nicht und auch bei Deiner Waffenbehörde kann man mit Sicherheit eine Waffe per Post eintragen lassen, denn das persönliche Erscheinen zum BEantragen ist nirgends vorgeschrieben.

Klar, du kannst WBK und alles hinschicken, nur schicken die nichts zurück, du musst also hin zum abholen, also kannst du gleich hinfahren und alles erledigen.
Ohne den entsprechenden Antrag auszufüllen wird der einfach nicht bearbeitet, ich wüsste auch keinen Grund das nicht zu tun.

In Hessen ist das bei den Kreisämtern angesiedelt.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
120
Zurzeit aktive Gäste
373
Besucher gesamt
493
Oben