Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Yumitori

Guest
Ok Leute, neueste Info meiner Behörde ( amtlich, von gestern ):

Kein Eintrag mehr für Halbautomatische Büchsen.
Kein Führen mehr von Halbautomatischen Büchsen im Revier.
Kurzwaffen werden weiterhin wie gehabt gehandhabt und auch eingetragen.

Der Ball liegt nun beim Landwirtschaftsministerium, welches das Jagdrecht entsprechend anpassen muß. In welcher Form - wir werden sehen.

Jeder der dort Leute Kennt - schreibt sie an, macht Druck !

Ich bedanke mich.

Mahlzeit,

nur damit kein Mißverständnis entsteht , eine Frage:
Auch keine halbautomatischen Büchsen, die nur 2 Schuss im Magazin fassen k ö n n e n ?

Ich will keine Haarspalterei betreiben, ich will's nur wissen - wie rechtswidrig sich eine Behörde noch ausdrücken kann... .

Habe die Ehre u nd
Waidmannsheil
 
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Sorry Yumi - so genau bin ich bei dem Gespräch nicht ins Detail gegangen. Mein SB sprach von halbautomatischen Büchsen.
 
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Ok Leute, neueste Info meiner Behörde ( amtlich, von gestern )
Sorry Yumi - so genau bin ich bei dem Gespräch nicht ins Detail gegangen. Mein SB sprach von halbautomatischen Büchsen.
Wobei wir uns glaube ich einig sind, dass mündlich geäußerte Meinungen von SB alles andere als "amtlich" (genauer: rechtsverbindlich) sind.

Ansonsten Ist das ja im Allgemeinen kein neuer Stand und ohne Angabe des Ortes auch nur begrenzt nützlich.
 
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Amtlich bedeutet Weisung des Innenminsteriums in diesem Fall. Ist in NRW, bei einer Behörde, die bis gestern noch ohne Probleme alles eingetragen hat, und sich ohne solch eine Weisung auch nicht nicht "voreilend gehorsam" gezeigt hätte.

Soweit Klar ?
 
Zuletzt bearbeitet:
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des glaubst Du ? echt ? cool !
oder nur vom Hören und sagen... n Känguru im Galopp ? wo gibts die ?



Ich spiel selber seit 20 Jahren mit diversen Speerschleudern und Speeren. Die Erlegung des Känguruhs war in einer Schwarzweiß Doku aus den 50ern in der Totale ohne Schnitt zu sehen. Titel fällt mir aber nicht mehr ein. :-(
 
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Amtlich bedeutet Weisung des Innenminsteriums in diesem Fall. Ist in NRW, bei einer Behörde, die bis gestern noch ohne Probleme alles eingetragen hat, und sich ohne solch eine Weisung auch nicht nicht "voreilend gehorsam" gezeigt hätte.

Soweit Klar ?

Dann ist aber das NRW-Innenministerium gemeint?

Die feiern da bestimmt wegen der BVerwG.Entscheidung ein zweites mal Silvester, oder, hey, Moment...
 
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Wenn nach über 40 Jahren Praxis BJG vorhandene § als falsch interpetiert dargestellt werden können , frage ich mich,wie eine juristische Überprüfung
unserer Staatlichen Souveränität durch unsere so sensiblen Gerichte ausgehen würde.(Stichpunkt - Friedensvertrag - 2+4 Verhandlung)
 
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So ist das mit Gerichten.
Manchmal bekommt man Antworten die keiner hören will.

Gerichte wurden zum dem Thema eben 40 Jahre nicht befragt.
Besser wäre es gewesen um eine Klarstellung durch den Gesetzgeber zu bekommen. Heutzutage wird es schwer.
Es zeigt nur wieder mal wie handwerklich bschxxx das WaffG/BJG tatsächlich ist.
Typisch für Juristen in den Ministerien, nur nix eindeutig beschreiben immer wischiwaschi bleiben. Gummi scheint das bevorzugte Material für das Rückgrat zu sein.
 
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Yumitori

Guest
Wenn nach über 40 Jahren Praxis BJG vorhandene § als falsch interpetiert dargestellt werden können , frage ich mich,wie eine juristische Überprüfung
unserer Staatlichen Souveränität durch unsere so sensiblen Gerichte ausgehen würde.(Stichpunkt - Friedensvertrag - 2+4 Verhandlung)

N'Abend,

ich bin nicht sicher, wie Du Deine Frage verstanden wissen willst - kannst Du's Dir wirklich nicht erklären oder möchtest Du zum Ausdruck bringen, dass es doch gar nicht sein kann, dassso etwas geschieht und natürlich unsere Gerichte niemals irren bzw. immer richtig liegen.
1. Wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht, immer - am kleinsten Fließband und am höchsten Gericht. -
2. Manchmal machen Gerichte nicht nur Fehler, vielmehr machen sie - oder versuchen es - Politik.
Und dann wird eben aus einem Verwendungsverbot ein generelles Verbot gestrickt -weil man so wenig private HAen (demnächst vielleicht Waffen überhaupt) haben will. Und glaubt, dies durchsetzen zu müssen, weil man es qua Entscheidung kann.
3. Möglicherweise ist aber auch wirklich nur eine Falschinterpretation vorgekommen, weil in dem hier in Rede stehenden Kollegialgericht wirklich keiner Ahnung von der Jagd hatte u n d für alle auch noch pö s e HAen im Spiel waren.

Und wenn Deine Frage zur staatl. Souveränität beantwortet werden soll, nun, dann wird es wohl darauf ankommen, wie die politische Überzeugung der damit befassten Richter lautet.
Fragen wir uns also, was der Zeitgeist zur staatl. Souveränität sagt - und wie weit die gehen soll, angesicht der angestrebten gesamteuropäischen Vereinigung... .

Ein wirklich guter Jurist, dem die Freiheitlichkeit unserer Grundordnung stets als Kanon und Bremse dienen muss, kann von einem Verwendungsverbot n i c h t ein generelles Verbot ableiten, wenn d. Verwendungsverbot so formuliert ist ( ... auf Wild zu schiessen).
Was Du hieraus für einen Schluß ziehst, bleibt selbstredend Dir überlassen - ich hoffe, dass die Richter einfach wirklich nur irrten und es nicht merken wollten, weil's in den Zeitgeist passte.
Aber Hoffnung und Realität.......... .

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Yumitori

Guest
So ist das mit Gerichten.
Manchmal bekommt man Antworten die keiner hören will.

Gerichte wurden zum dem Thema eben 40 Jahre nicht befragt.
Besser wäre es gewesen um eine Klarstellung durch den Gesetzgeber zu bekommen. Heutzutage wird es schwer.
Es zeigt nur wieder mal wie handwerklich bschxxx das WaffG/BJG tatsächlich ist.
Typisch für Juristen in den Ministerien, nur nix eindeutig beschreiben immer wischiwaschi bleiben. Gummi scheint das bevorzugte Material für das Rückgrat zu sein.

n'Abend,

na ja- "verboten ist, auf Wild zu schiessen..." ist recht eindeutig und nichts anderes als eine Verwendungsregel ( so etwa wie "keine Trinkwasserbeförderung mit offenen Wannenaufliegern") .
Zumindest das BJagdG ist hier nicht zweideutig - jedenfalls nicht für Juristen.
Ansonsten hat das auch nichts mit Rückgrat zu tun - vielmehr damit, dass in meinen Augen ganz bewusst wieder mal eine Scheibe von der Salami abgeschnitten wurde.
Ich hoffe ja auch, dass es nur gemenschelt hat - aber....

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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N'Abend,

ich bin nicht sicher, wie Du Deine Frage verstanden wissen willst - kannst Du's Dir wirklich nicht erklären oder möchtest Du zum Ausdruck bringen, dass es doch gar nicht sein kann, dassso etwas geschieht und natürlich unsere Gerichte niemals irren bzw. immer richtig liegen.
1. Wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht, immer - am kleinsten Fließband und am höchsten Gericht. -
2. Manchmal machen Gerichte nicht nur Fehler, vielmehr machen sie - oder versuchen es - Politik.
Und dann wird eben aus einem Verwendungsverbot ein generelles Verbot gestrickt -weil man so wenig private HAen (demnächst vielleicht Waffen überhaupt) haben will. Und glaubt, dies durchsetzen zu müssen, weil man es qua Entscheidung kann.
3. Möglicherweise ist aber auch wirklich nur eine Falschinterpretation vorgekommen, weil in dem hier in Rede stehenden Kollegialgericht wirklich keiner Ahnung von der Jagd hatte u n d für alle auch noch pö s e HAen im Spiel waren.

Und wenn Deine Frage zur staatl. Souveränität beantwortet werden soll, nun, dann wird es wohl darauf ankommen, wie die politische Überzeugung der damit befassten Richter lautet.
Fragen wir uns also, was der Zeitgeist zur staatl. Souveränität sagt - und wie weit die gehen soll, angesicht der angestrebten gesamteuropäischen Vereinigung... .

Ein wirklich guter Jurist, dem die Freiheitlichkeit unserer Grundordnung stets als Kanon und Bremse dienen muss, kann von einem Verwendungsverbot n i c h t ein generelles Verbot ableiten, wenn d. Verwendungsverbot so formuliert ist ( ... auf Wild zu schiessen).
Was Du hieraus für einen Schluß ziehst, bleibt selbstredend Dir überlassen - ich hoffe, dass die Richter einfach wirklich nur irrten und es nicht merken wollten, weil's in den Zeitgeist passte.
Aber Hoffnung und Realität.......... .

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
Ups,jetzt ist der 500er auch weg.(Salamischeibe) mit paypal kann man ja auch kein HA erwerben,also regelt sich das gerade von selbst.:no:
 
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Wenn nach über 40 Jahren Praxis BJG vorhandene § als falsch interpetiert dargestellt werden können , frage ich mich,wie eine juristische Überprüfung
unserer Staatlichen Souveränität durch unsere so sensiblen Gerichte ausgehen würde.(Stichpunkt - Friedensvertrag - 2+4 Verhandlung)
"Wes Brot ich ess, des Lied ich sing."

So ist das mit Gerichten.
Manchmal bekommt man Antworten die keiner hören will....

...auf Fragen die keiner gestellt hat.
;-)
 
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Nur Schade das hier nach Windrichtung gehandelt und geredet wird in unglaublichen Konstellationen:
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Tagesschau 25.09.2015 : Rainer Arnold (SPD) verteidigungspolitischer Sprecher und Pädagoge sagt dort sinngemäß:
Es hat sich gezeigt,das die freiheitskämpfenden Kurden mit den deutschen Waffenlieferungen verantwortungsvoll umgehen.
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Wir Jäger,Sportschützen,Waffensammler sind auch verantwortungsvoll.
Wenn nicht wir wer dann ?
Gab es dort auch eine Bedürfnisprüfung,Sachkundenachweis,Regelüberprüfung für anhängige Verfahren?
Wurde dort sichergestellt,das die gelieferten Waffen nicht wieder als illegal nach EU in falschen Händen zurückkommen?
juristisch ja ! Is ja auch Kategorie A7 nicht die bösen B7, also verboten!

Bei der Frage Huhn oder Ei müssen wir auch umdenken. Is doch egal passt beides in die Bratpfanne.:unbelievable:
 

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