Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Das der Jäger nicht im Stande ist, sich an Gesetze zu halten, will er damit sagen. Da er ein Verstoß gegen sachliche Verbote meint gehört zu haben.
 
Y

Yumitori

Guest
Auch wieder nix als blabla...

Mahlzeit,

das ist mir als Kritik zu wenig - was meinst Du denn, hätte man besser oder anders machen müssen ?
Seien wir uns doch darüber klar, dass - so wenig mir das passt!! - in allen jagdlichen Belangen, hierzu gehören auch waffenrechtliche Fragen, erst einmal die Dummheit und Uninformertheit, Unkenntnis der Menschen abschaffen müssen. Und zuvor sicherstellen müssen, dass man uns auch zuhören w i l l .
Anders ausgedrückt: Es fragt sich, ob der Jägerschaft überhaupt der Gesetzgeber oder das Parlament (böse Zungen sagen hierzu auch "Karla pennt") zuhören w i l l - oder ob man nicht bereits den Plan des allseits kontrollierten, waffenlosen Bürgers (also auch Jägers) umsetzt.
Und wie viele Politiker und Bürger glauben, sie meinen es gut , wollten nur das Beste (innere Sicherheit und dergleichen) - und merken zu spät, dass die Freiheit auf der Strecke geblieben ist.

Wir müssen den Bürgern klarmachen, dass
u n s e r e HAen in ein, zwei Jahren gut der Pkw sein kann, der schneller zu fahren in der Lage ist, als 100 km/h, in drei, vier Jahren der Bürger ist, der es sich leisten will, jeden Tag Fleisch zu essen und vielleicht in sechs bis acht Jahren der Bürger ist, der a l l e auf der Welt erscheinenden Bücher lesen können und dürfen will.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Ds Übertreten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit führt deutschlandweit jährlich zu Toten und Verletzten im Bereich mehrerer Tausend Opfer.
Reaktion des Staates ist moderat und an die Tatsache geknüpft, ob jemand zu schaden kam oder ob der Täter sich erwischen lies.
Werden deswegen Autos mit großer Höchstgeschwindigkeit verboten ? :no:

Mir ist noch nicht ein Fall bekannt, dass durch den Gebrauch despektierlich großer Magazine auf der Jagd ein Mensch zu Schaden gekommen sei, dennoch will man HA gänzlich unzugänglich machen :no:

Wer so handelt gehört in eine Klappse, mit Logik hat das nichts zu tun.
 
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Wer so handelt gehört in eine Klappse, mit Logik hat das nichts zu tun.

Seit wann hatte politisches Handeln schon mal je irgendwas mit Logik zu tun?



Wie man das hier bezeichnen will, bleibt jedem selbst überlassen:

Neue Strategie der Kanzlerin
Merkel will Wähler von der AfD zurückholen



http://www.t-online.de/nachrichten/...ll-abgewanderte-afd-waehler-zurueckholen.html


Ich bin nur gespannt, wo Frau M. uns als Wähler und gesetzestreue Waffenbesitzer vor den "Gun-Grabbern" abholen will....



 
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Wenn sich jemand, allein in der Wohnung, auf der Toilette einschließt, könnte das Paranoia sein.
Kopft es jetzt an der Türe, ist es Schizophrenie!

so betrachtet leiden unsere Politiker mehrheitlich an beidem.
 
A

anonym

Guest
Im Sekundentakt schießt man auch mit dem Vorderschaftrepetieflinte, dem Gradezugrepetirer oder gut geübt auch mit dem normalen Repetierer. Ich behaupte jetzt mal, mit dem HA hätte Der Schütze auf dem Nachbarstand auch was getroffen, da er besser hätte auf dem Ziel bleiben können.

Und ich behaupte mal, dass Du damit Recht hast. Das soll jetzt kein Plaedoyer fuer HA auf der Jagd werden!

Ich uebe mit einer Tikka T3 (.308 ) am Laserstand (mit plains). Ich kann locker in 6sec das Magazin (5) leer-raeumen. Wenn ich mir dann das Trefferbild anschaue (ohne Rueckstoss, nur repetieren), dann weiss ich genau, warum ICH das auf einer Drueckjagd NIEMALS versuchen wuerde. Deshalb finde ich es gut, dass die meisten BL fordern, dass man mindestens einmal im Jahr einen Schiessstand besucht. Ist enorm wichtig, damit man seine eigenen Faehigkeiten ueberprueft und auf den Boden der Realitaet zurueckfindet (zumindest als verantwortungsvoller Waidmann).

Was hier m.E. noch nicht erwaehnt wurde, ist die Tatsache, dass ein HA weniger Rueckstoss fabriziert, da ein Teil der Energie zum Nachladen 'verbraucht' wird.
Ich gehe mit meinem Sohn alle paar Wochen Tontauben schiessen (er darf dass hier (unter Aufsicht), weil er einen kanad. JS hat und die noetige Ausbildung erhalten hat). Er schiesst einen 20er HA (zwei Schuss jagdlicher Stand, zwei -kleine- T-Tauben jeweils). Und trifft leidlich mit dem ersten UND zweiten. Als das Dingens mal den Geist aufgegeben hatte (Ladehemmungen) und er mit einer DF geschossen hat, hat er nicht ein einziges Mal die zweite T-Taube erwischt (und ausserdem hat er mir gesagt ich soll das Sch... Remi....-Teil schnellstens reparieren :). Der Dicht-O-Ring war zerbroeselt (jetzt habe ich immer einen Ersatz dabei), nur so am Rande.

-t-
 
A

anonym

Guest
Lasst uns mal zum Thema (dem Urteil des BVerwG) zurückkommen und diskutieren, wie das weiterläuft.

Die GRA hat die erste Seite der beiden Verfassungsbeschwerden öffentlich gemacht: http://german-rifle-association.de/waffenrecht-verfassungsbeschwerden-eingereicht/

Interessant ist, dass sich beide Beschwerden auf folgende Punkte stützen:

Art 2 Abs. 1 GG "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Art 3 Abs. 1 GG "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
(in der Ausprägung als Willkürverbot)
Zweite Beschwerde:
i.V.m.
Art 20 Abs. 1 "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
i.V.m.
Art 20 Abs. 3 GG "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."

Art 14 Abs. 1 GG "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt."
(Grundrecht auf Eigentum)
Zweite Beschwerde: Art. 14 komplett​
Nur erste Beschwerde:​
Art 101 Abs. 1 Satz 2 GG "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden."
(gesetzlicher Richter)​

Art 103 Abs. 2 GG "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."
(Bestimmtheitsgrundsatz, rechtliches Gehör)

****** meint: Hoppala, da haben die Anwälte den falschen Absatz referenziert, eigentlich müsste es der sein:

Art 103 Abs. 1 GG: "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör."


Jetzt würde mich ja mal die Meinung der Juristen interessieren. "Grundsatz auf rechtliches Gehör" verletzt hatte ja Yuumitori irgendwo schon einmal angesprochen.
Ansonsten finde ich das jetzt einmal, ohne die jeweiligen Begründungen zu kennen, durchaus nachvollziehbar.
 
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A

anonym

Guest
Mahlzeit miteinander,

ob es was nützt, wenn ich mich wie folgt oute:
1. Ich habe schon mal Pornofilme angeschaut - sogar mehrere ! -
2. Ich habe schon oft die Zeitung mit den vier Buchstaben gelesen ! -
3. Ich höre natürlich Helene Fischer, weil sie eine schöne Stimme hat und auch sehr professionell ausgebildet ist - die Liedtexte gefallen mir nicht immer. -
4. Ich höre sehr gerne die alten Titel der amerikanischen "Country-Music" -
5. So weit ich mir bewusst bin, habe ich allerdings diesen unseren Staat noch nie wissentlich betrogen - dazu sind mein Steuerberater und ich schlicht zu sehr auf berufliche und persönliche Integrität angewiesen. Das heisst aber nicht, dass ich der Auffassung bin, dass es richtig ist,
(illegalhergestellte) Steuerdateien eines fremden Landes zu kaufen, um Steuersünder dranzukriegen - das bedeutet nämlich, selbst kriminell zu handeln-

Was Ziff. 5 mit diesem Faden zu tun hat ? Nun, ein Staat der (in meinen Augen) kriminell handelt, verbiegt auch durch Richterspruch gerne mal das Gesetz - aber ganz sicher nur nach bestem Wissen ohne - äh und Gewissen... .

Habe die Ehre und
Waidmannsheil

Alles das +ich habe schon mal MP3s aus dem IN runtergeladen:unbelievable:
Aber das hier geht gar nicht:
(...)3. Ich höre natürlich Helene Fischer,(...)

Das hat mich jetzt tief erschuettert.
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.
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Just kidding :)
 
Y

Yumitori

Guest
Ds Übertreten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit führt deutschlandweit jährlich zu Toten und Verletzten im Bereich mehrerer Tausend Opfer.
Reaktion des Staates ist moderat und an die Tatsache geknüpft, ob jemand zu schaden kam oder ob der Täter sich erwischen lies.
Werden deswegen Autos mit großer Höchstgeschwindigkeit verboten ? :no:

Mir ist noch nicht ein Fall bekannt, dass durch den Gebrauch despektierlich großer Magazine auf der Jagd ein Mensch zu Schaden gekommen sei, dennoch will man HA gänzlich unzugänglich machen :no:

Wer so handelt gehört in eine Klappse, mit Logik hat das nichts zu tun.


Moin,

sehr differenziert vorgetragen::thumbup::thumbup:
Denn Du hast von der durch einen Menschen fahrlässig oder vorsätzlich vorgenommene Überschreitung der vom Staat vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit gesprochen.
Und bei unseren HAen meint es der Staat doch nur g u t mit uns - oder etwa nicht ?
Er verhindert, dass wir mehr alsdrei Patronen sehr schnell nacheinander verschießen können, macht also die Welt sicherer, oder ??
(Sarkasmus button o f f)

Ich bin im übriegen auch der Ansicht, dass man Haushaltsmesser mit einer Wellenschliff - Klinge von mehr als drei Zentimeter (Länge des Wellenschliffs) verbieten sollte.
Schließlich ist eine mit Wellenschliff beigebrachte Verletzung sehr viel unangenehmer, heilt schlechter und braucht eine längere ärztliche Behandlung, als die von einer glatten Klinge herrührende Verletzung.
Dies geschieht allein um der Sicherheit a l l e r Bürger Willen und um die öffentlichen Kosten so klein wie möglich zu halten, damit sie anderweit zur Verfügung stehen.

U n d ichwerde jetzt n i c h t Fragen nach dem beantworten, was mit
"anderweit" gemeint ist.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
Y

Yumitori

Guest
Alles das +ich habe schon mal MP3s aus dem IN runtergeladen:unbelievable:
Aber das hier geht gar nicht:


Das hat mich jetzt tief erschuettert.
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Just kidding :)



Hey canadier,

aber am liebsten höre ich die alten Country-Titel, die, bei denen Männer nochMänner sein dürfen, die "thutty-thutty" und der "four-four" zum guten Ton gehören.
(e.g.: Marty Robbins "Ballad of the small man" - "Mr. Shorty" - "Pride and the badge"...;-))

All jesting aside:cool:

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Moin!

"Grundsatz auf rechtliches Gehör" verletzt hatte ja Yuumitori irgendwo schon einmal angesprochen.
Ansonsten finde ich das jetzt einmal, ohne die jeweiligen Begründungen zu kennen, durchaus nachvollziehbar.

Das bezog sich IIRC auf die nicht stattgefunden habende mündliche Verhandlung. Dazu waren die mit 2-Wochen-Frist einzureichenden Rügen ans BVerwG zu richten, die das wie zu erwarten war abgeschmettert haben, soweit ich das bisher verstanden habe. Wobei da natürlich ein Fehler im System ist, der jedem Nicht-Juristen sofort auffällt: die Beschwerdestelle hat schon aus PR-Gründen "woanders" zu sein als die jeweilige "verbockt habende" Abteilung ... :roll:

Ob da jetzt was draus wird ist offen - je länger und stärker der Druck allerdings aufrechterhalten wird, desto größer ist m. E. die Chance, das BJG so umgeschrieben zu bekommen, dass die Sache in unser aller Interesse geregelt ist.

Viele Grüße

Joe
 
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Moin! ......................Ob da jetzt was draus wird ist offen - je länger und stärker der Druck allerdings aufrechterhalten wird, desto größer ist m. E. die Chance, das BJG so umgeschrieben zu bekommen, dass die Sache in unser aller Interesse geregelt ist. Viele GrüßeJoe
Man könnte ja fast der Meinung sein, das BVG hat einen so wenig nachvollziehbaren und fern jeder Praxis stehenden Spruch rausgehauen, um den Gesetzgeber zu zwingen, hier klarere Regeln zu schaffen (Obwohl das bisher wunderbar auch so ging).Vielleicht war da die fünfte Kolonne der Jägerschaft irgendwie beteiligt.

Meine Prognose:Klarstellung, dass das ganze für Langwaffen galt.
Bestandsschutz für die alten HA, wobei die 2-Schuss Magazin-Regelung für den Schuss auf Wild (evtl. verschärft: Für die Jagd) bleibt.
Neue HA dürfen auf Jagdschein nur noch entsprechend der Kategorie C verkauft werden - wie in Frankreich. -Wobei geklärt werden müsste, ob ein Sportschütze, der nach Voreintrag einen Kat.B -Halbautomaten erworben hat, diesen mit 2 -Schuss-Magazin auch auf der Jagd verwenden darf.
Wie ist es denn in Frankreich: Da dürfen Sportschützen ja eingeschränkt Kat-B-HA besitzen. Dürfen die mit kleinem Magazin auf der Jagd benutzt werden?
 
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Man könnte ja fast der Meinung sein, das BVG hat einen so wenig nachvollziehbaren und fern jeder Praxis stehenden Spruch rausgehauen, um den Gesetzgeber zu zwingen, hier klarere Regeln zu schaffen (Obwohl das bisher wunderbar auch so ging).Vielleicht war da die fünfte Kolonne der Jägerschaft irgendwie beteiligt.


Ja klar, die 5 Richter sind allesamt hirschgerechte Waidmänner, die nichts anderes im Sinn hatten als mit dem rechts- und praxisfernen Urteil den Gesetzgeber zu einer Reglung zu zwingen, um ihre MR308 endlich auch mit 30 Schuss-Magazin auf Rotwild führen zu dürfen...
 
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Was ist denn das für ein schwindeliger Vorschlag?
Der Gesetzestext muss dahingehend geändert werden, dass es sich bei dem Schuss auf Wild mit dem HA um ein auf 2 Schuss begrenztes fest verbautes- oder Wechselmagazin handeln muss.
Oder diese dusselig 2 Schuss Regelung wird auf 5 erweitert da die meisten Repetierer auch 5 aufnehmen können, ändert aber nichts am Oben geschriebenen.



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@Thersites

Was ist denn das für ein schwindeliger Vorschlag?
Der Gesetzestext muss dahingehend geändert werden, dass es sich bei dem Schuss auf Wild mit dem HA um ein auf 2 Schuss begrenztes fest verbautes- oder Wechselmagazin handeln muss.
Oder diese dusselig 2 Schuss Regelung wird auf unendlich erweitert das die meisten Repetierer auch 5 aufnehmen können, ändert aber nichts am Oben geschriebenen.

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