Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Vorallem wäre uns allen, mit Blick auf die Zukunft, geholfen, wenn wir bei der Sache blieben und die Ideologie zu Hause im Giftschrank ließen.

Ich möchte nicht bestreiten, dass in der Vergangenheit SLB mit größeren als Zweischußmagazinen auf Wild geführt und mit ihnen geschoßen wurde. Das war aber immer, seit 1976, verboten.
Wenn dem so war, warum wude das nie angezeigt?
Weil der Mitjäger so nett war?
Weil man nicht auffallen wollte?

Oder war es vom Jagdherrn wohlmöglich, wenn auch stillschweigend, so gewünscht?

Wenn ich schon lese, dass eine Jagd "Waldschutzjagd" heißt . . .
 
Y

Yumitori

Guest
Vorallem wäre uns allen, mit Blick auf die Zukunft, geholfen, wenn wir bei der Sache blieben und die Ideologie zu Hause im Giftschrank ließen.

Ich möchte nicht bestreiten, dass in der Vergangenheit SLB mit größeren als Zweischußmagazinen auf Wild geführt und mit ihnen geschoßen wurde. Das war aber immer, seit 1976, verboten.
Wenn dem so war, warum wude das nie angezeigt?
Weil der Mitjäger so nett war?
Weil man nicht auffallen wollte?

Oder war es vom Jagdherrn wohlmöglich, wenn auch stillschweigend, so gewünscht?

Wenn ich schon lese, dass eine Jagd "Waldschutzjagd" heißt . . .

N'Abend,

ich wil (und kann es mangels wirklich zahlenmäßig erheblicher Drückjagderfahrung) ebenfalls nicht bestreiten und finde diesen Beitrag ausgesprochen gut.
Ich habe allerdings "Waldschutzjagd" noch nie gelesen und finde, dass dies ein eher seltsamer Ausdruck ist.
Sagst Du mir bitte, w o Du dies gesehen oder gelesen hast ? (Gerne per P, es gehört ja im engeren Sinn meine Frage nicht zum thread.)

Ich konnte wohl lesen, dass man jetzt auch Sportschützen einen entsprechenden Antrag verweigert hat, was ich aber n i c h t kenne, ist die Begründung - weß irgendwer hier etwas Genaueres ?

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Ich würde darin eventuell den Zusammenhang im Bezug auf Disziplinen mit bspw. 10 Schuss-Magazinen sehen. AR15-Systeme sind unter anderem durchaus dazu in der Lage militärische Trommelmagazine oder 30-Schuss STANAG-Magazine aufzunehmen. Wenn ich mein Gehirn mal ganz dolle verwinde und mir dreimal Kräftig mit nem Hammer auf den Kopf schlage, bin ich bestimmt dazu in der Lage meine Fantasie dermaßen anzustrengen, dass ich damit die entsprechenden Systeme nicht mehr als bedürfniskonform ansehen kann, weil die Waffe in der Theorie auch mit Kapazitäten bestückt werden könnte, die jenseits der für die ausgeübte "sportliche" Disziplin festgelegten Größen, liegen.

Aber ob bestimmte Entscheidungsträger eine so abgehobene Vorstellungskraft haben, hoffe ich mal bezweifeln zu können :25:
 
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Es würde ja mir reichen, wenn Büchsen verboten würden, mit denen man zwei Schuss gleichzeitig abgeben kann ;-)
 
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Dann fallen Doppelbüchsen unter das Verbot. Lustig gedacht...aber nicht zu Ende.
Ein einzig akzeptables Verbot wäre Dauerfeuer. Aber auch für dieses Verbot sehe ich keinen echten Anlass.
Ein solcherart ausgerüsteter Wahnsinniger liefe schnell Gefahr ohne Munition da zu stehen, was dem Wahnsinn ein Ende setzte.

Anstatt darüber nachzusinnen wie die Garotte beschaffen sein soll, die um unseren Hals gelegt wird, wäre es in einer freiheitlichen Demokratie sinnvoller an das Übel all dieser Gesetzesdeutungen zu gehen.
Das Übel heißt Bedürfnis. Als Bedürfnis muß für einen unbescholtenen Bürger reichen: Ich will! Basta!
 
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Den passenden Text zu finden sollte doch nicht so schwer sein.

"Ha-Langwaffen mit größerer Magazinkapazität als 2 Schuss (oder möglichkeit zu dieser,) sind bei der Jagdausübung verboten."

Besser noch wäre es ohne den Zusatz "oder Möglichkeit zu dieser", und einfach die großen Magazine nicht mehr frei zu verkaufen, sondern nur auf Bedürfniss, wer auch immer dann ein solches haben wird....
Dann bräuchten die sich auch eigentlich nicht weiter um nen neuen Gesetzestext kümmern.
 
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Den passenden Text zu finden sollte doch nicht so schwer sein.

"Ha-Langwaffen mit größerer Magazinkapazität als 2 Schuss (oder möglichkeit zu dieser,) sind bei der Jagdausübung verboten."

Besser noch wäre es ohne den Zusatz "oder Möglichkeit zu dieser", und einfach die großen Magazine nicht mehr frei zu verkaufen, sondern nur auf Bedürfniss, wer auch immer dann ein solches haben wird....
Dann bräuchten die sich auch eigentlich nicht weiter um nen neuen Gesetzestext kümmern.

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Bedürfnis für Magazine. Prima. Am besten auch direkt für Futterale, Waffenschränke und Riemen.


*****************************
Gesendet unter mysteriösen Umständen.
 
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Warum nicht gleich vollerntertypische Munition kontigentieren?
Dann musste man für einen gescheiten Feuerstoss eben 3 Monate sparen.
 
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Bis 30 Meter ist die Waffe richtig geil wenn man damit umgehen kann .. Der Südamerikaner hat damit den Konquistador auf 150 Meter vom Pferd geholt und der Australier legt damit das Känguru auf 60 Meter im Galopp auf die Strecke ... Aber üben muss man halt ... Durchaus mit ner Flinte mit FLGs vergleichbar in Punkto Präzision und Wirkung ...

des glaubst Du ? echt ? cool !
oder nur vom Hören und sagen... n Känguru im Galopp ? wo gibts die ?
 
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Ich hätte mich bei dem Thema ja noch vor einem Jahr locker zurücklehnen können (hätte ich aber nicht) - habe aber dummerweise Ende Oktober meinen 63 Jahre alten, leider schon mehr klapprigen als wertvollen Selbstpanner-Drilling gegen etwas "modernes" für die herbstliche Waldjagd eingetauscht...Handspannung, 9,3x62, variables Glas mit Leuchtpunkt, (noch wechselbares) 2-Schuss-Magazin... Eine Merkel RX Helix Tracker und ein Browning BAR Tracker HC lagen auf dem Tisch und ich habe mich für die vermeintlich "günstigere" (und irgendwie ja auch konsequentere) Variante entschieden. So teuer habe ich noch nie gespart. :D

Nun kann man meine Browning-Büchse ja noch recht einfach auf das feste 2-Schuss-Mag umrüsten (es braucht nur eine neue Magazin-Fußplatte, auf die das bereits vorhandene 2-Schuss-Mag mittels Uhu Endfest eingeklebt wird und fertig ~50 Euro..). Mit den Sauer, Merkel, Haenel/HK SLB 2000 geht das wohl auch - aber für Büchsen, die bisher nicht mit solch einer Lösung angeboten werden, wird ja nun ohne eine Gesetzesänderung und nach 40 Jahren Verwaltungspraxis die gedachte jagdliche Verwendung unmöglich. Und auch alle anderen dürften jetzt wieder mehr unter dem Ruch des Verpöhnten leiden!

Und genau das ist es, was mir nicht in den Kopf will! Der Gesetzgeber hätte doch 40 Jahr und X verschiedene Legislaturperioden Zeit gehabt, den Zustand gesetzlich zu ändern, wenn die bisherige Praxis nicht in seinem Sinne war. Wie kann denn ein Gericht so massiv an lange bestehenden Gesetzen heruminterpretieren, wenn die gelebte Praxis doch gar nicht zur eigenen Sicht dazu passt, der Gesetzgeber sie nicht ändert und eine andere Interpretation der 2-Schuss-Regel also doch genauso plausibel ist!?
Mit den 2 Schuss an sich habe ich ja überhaupt kein Problem. Mehr habe ich ohnehin nie auf Wild verschossen - aber diese gefühlte Willkür bzw. Quasi-gesetzgeberische Vorgabe der Interpretation von Gesetzen bei den obersten Gerichten ist schon erschreckend.

So, Luft verschafft. Heute geht es mit der BBF auf den Bock, bevor das BVG merkt, dass man bei der BBF nicht physisch verhindert wird, mit Schrot auf Schalenwild zu schießen und der Schrotlauf dauerhaft verschweißt werden muss ^^
 
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Ok Leute, neueste Info meiner Behörde ( amtlich, von gestern ):

Kein Eintrag mehr für Halbautomatische Büchsen.
Kein Führen mehr von Halbautomatischen Büchsen im Revier.
Kurzwaffen werden weiterhin wie gehabt gehandhabt und auch eingetragen.

Der Ball liegt nun beim Landwirtschaftsministerium, welches das Jagdrecht entsprechend anpassen muß. In welcher Form - wir werden sehen.

Jeder der dort Leute Kennt - schreibt sie an, macht Druck !

Ich bedanke mich.
 

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