Verankerungspflicht Waffenschrank

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Ich habe neulich einen sehr interessanten Vortrag beim Speyerer Forum für Forst - Jagd - und Waffenrecht zu Waffentresoren gehört. Der Dozent (öbvS) sagte, dass so ein Schrank, auch WS I, in Minuten zu öffnen ist. Wahrscheinlich schneller, als man ihn rausträgt. Was nützt die Rechtslage? Wenn man sie befolgt, hat man weniger Ärger mit den Behörden. Erhöht sie die tatsächliche Sicherheit unserer Waffen? Nein.
Was für ein Quatsch.
Er erhöht die Sicherheit dahingehend, als dass die meisten Menschen ihn eben nicht innerhalb von Minuten geöffnet haben.
Es steht Dir aber selbstverständlich frei, nach Herzenslust weitere Sicherungsmaßnahmen vorzuschalten
 
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Einfach, der DJT schlaft im Tresorraum:)

Es ging aber drum was man rechtlich muss

Das man fur sich selbst additionelle sicherheiten einbaut oberhalb was man muss das ist fur jeder selbst zu entscheiden. Und ja hab ich auch aber ich will auch gerne wissen was man vom Gesetz her verflichted ist.
 
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Es ging aber drum was man rechtlich muss
Es gibt keine Pflicht Waffenschränke anzudübeln oder sonstwie zu befestigen. Es kann praktisch sein oder bei Altbestand dazu führen, dass man 5 Kurzwaffen mehr in den Schrank packen darf, aber es gibt keine generelle gesetzliche oder nachgesetzliche Pflicht.

Leider steht das nirgends, weil auch nirgends steht, man müsste Schränke befestigen. Fehlinterpretationen der Norm, irgendwelche Hinweis- oder Merkblätter usw. usf. ändern nichts daran. Es ändert sich auch nichts bzgl. der Unkenntnis und Ignoranz von höchsten Stellen im Vollzug des WaffG (z.B. Bremen) die ohne Rechtsgrundlage die Verankerung von Schränken fordern.

Insoweit ist dem Frager in #265 kaum zu helfen. Der Behördenbüttel verweigert den Nachweis der Rechtsgrundlage und verweist auf unverbindliche Merkblätter, Forumsmeinungen (Zitat: Amadeus hat im Wild und Hund Forum geschrieben ...) und sonstige ungeeignete Quellen. Der Frager in #265 hat nun zwei Möglichkeiten er kommt dem Willen des Büttel nach oder er wehrt sich. Zu letzterem fehlt den meisten Menschen der Mut und das Geld oder sie sind zu harmoniebestrebt, was dann meiner Erfahrung nach als das ist mir nicht so wichtig zusammengefasst wird.

Thema durch, bis zur nächsten, gleichartigen Frage.
 
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Es gibt keine Pflicht Waffenschränke anzudübeln oder sonstwie zu befestigen. Es kann praktisch sein oder bei Altbestand dazu führen, dass man 5 Kurzwaffen mehr in den Schrank packen darf, aber es gibt keine generelle gesetzliche oder nachgesetzliche Pflicht.

Leider steht das nirgends, weil auch nirgends steht, man müsste Schränke befestigen. Fehlinterpretationen der Norm, irgendwelche Hinweis- oder Merkblätter usw. usf. ändern nichts daran. Es ändert sich auch nichts bzgl. der Unkenntnis und Ignoranz von höchsten Stellen im Vollzug des WaffG (z.B. Bremen) die ohne Rechtsgrundlage die Verankerung von Schränken fordern.

Insoweit ist dem Frager in #265 kaum zu helfen. Der Behördenbüttel verweigert den Nachweis der Rechtsgrundlage und verweist auf unverbindliche Merkblätter, Forumsmeinungen (Zitat: Amadeus hat im Wild und Hund Forum geschrieben ...) und sonstige ungeeignete Quellen. Der Frager in #265 hat nun zwei Möglichkeiten er kommt dem Willen des Büttel nach oder er wehrt sich. Zu letzterem fehlt den meisten Menschen der Mut und das Geld oder sie sind zu harmoniebestrebt, was dann meiner Erfahrung nach als das ist mir nicht so wichtig zusammengefasst wird.

Thema durch, bis zur nächsten, gleichartigen Frage.
Ich habe leider die alten Texte nicht mehr. Allerdings erinnere ich i. Zsh. m. den alten Schränken (A,B, ...) eine Verankerungspflicht in Abhängigkeit von Waffenzahl, Art, Gewicht, ...wenn ich mich nicht irre.

Wenn sich nun das Recht ändert, wie in unseren Fällen, jedoch "Bestandsschutz" gewährt wird, stellt sich möglicherweise die Frage, ob dieser Bestandsschutz auch weiterhin unter die Bedingung gestellt werden kann, dass früher geltende Auflagen weiterhin erfüllt werden.

Jede Behörde hat eine Aufsichtsbehörde und im Zweifel findet sich auch ein Ansprechpartner im Innenministerium seines BL.

Unter Benennung von Roß und Reiter kann ggf. ein sauber ausgearbeiteter, schriftlicher Sachvortrag Abhilfe schaffen.

Entweder als Anfrage zu einer unklaren Rechtssituation oder als Darlegung seiner Rechtsauffassung unter Zitat expliziter Normen.

Das kostet kein Geld, kann aber helfen, einen kleinen übermotivierten Sachbearbeiter zu überzeugen.

Meine SVe betrafen seinerzeit zwar andere Rechtsgebiete, aber ich hatte in Bayern zweimal Glück. Ganz unbürokratisch griffen die Ministerialen zum Telefon und tauschten sich mit den jeweiligen Leitern meiner zuständigen Fachbehörde aus. Die Probleme wurden gelöst. Etwas Geduld erforderte lediglich die Recherche der richtigen Person in den Mysterien. Das kostete mich in beiden Fällen einige Telefonate und mehrere Tage Wartezeit. 😄
 
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Darf ich eigentlich neben mein Waffenschränklein eine Sackkarre stellen oder einen Werkzeugkasten mit Trennschleifer darin oder verbietet das das WaffR? Wenn ja, muss ich ihn dann besonders sichern?
Kann man Scherze drüber machen. Sollte bei mir irgendwann eine Magnetbohrmaschiene einziehen, über deren Anschaffung ich schon mal nachgedacht hatte, liegt bei mir wirklich jedes Werkzeug rum, von dem ich mal gehört habe das ein Panzerknacker es benutzen würde.
 
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Darf ich eigentlich neben mein Waffenschränklein eine Sackkarre stellen oder einen Werkzeugkasten mit Trennschleifer darin oder verbietet das das WaffR? Wenn ja, muss ich ihn dann besonders sichern?
Angeblich bekam ein Schützenkollege mit Waffenraum die Auflage, seine große Flex nur noch im Waffenraum zu verwahren. Allerdings kann ich es nicht belegen...
 
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Ich habe neulich einen sehr interessanten Vortrag beim Speyerer Forum für Forst - Jagd - und Waffenrecht zu Waffentresoren gehört. Der Dozent (öbvS) sagte, dass so ein Schrank, auch WS I, in Minuten zu öffnen ist. Wahrscheinlich schneller, als man ihn rausträgt. Was nützt die Rechtslage? Wenn man sie befolgt, hat man weniger Ärger mit den Behörden. Erhöht sie die tatsächliche Sicherheit unserer Waffen? Nein.

Was für ein Quatsch.
Er erhöht die Sicherheit dahingehend, als dass die meisten Menschen ihn eben nicht innerhalb von Minuten geöffnet haben.
Es steht Dir aber selbstverständlich frei, nach Herzenslust weitere Sicherungsmaßnahmen vorzuschalten

Der Beitrag ist kein Quatsch. Er ist weitestgehend* korrekt. Die Auflagen erhöhen nicht die Sicherheit, sondern nur den Blutdruck der Betroffenen.

Die meisten Menschen haben überhaupt gar kein Bedürfnis anderen den WS zu öffnen, die gehen einfach, wenn auf klingeln oder klopfen nicht geöffnet wird.
Selbst die allermeisten Kriminellen scheinen kein Interesse an WSen und deren Inhalt zu haben.
Und die wenigen die es doch ganz genau wissen wollen, denen ist es schlicht egal welche Stufe, welches Schloss und welche Verankerung da dran hängt.


*zu dem Vortrag und Inhalt desselben kann ich nichts sagen, deshalb die Einschränkung.

Also ganz locker durch die Hose atmen, wir sind auf der gleichen beschissenen Seite.


rechy
 
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Und die wenigen die es doch ganz genau wissen wollen, denen ist es schlicht egal welche Stufe, welches Schloss und welche Verankerung da dran hängt.

Ich kenne aus der Lokalpresse zwei Fälle in den letzten Jahren, in denen die Kriminellen dem Hauseigentümer aufgelauert sind und sie dann gezwungen haben den Waffenschrank zu öffnen. In beiden Fällen war das mit erheblichem körperlichem Schaden für den Besitzer verbunden. Ziel waren Wertsachen, ob auch Waffen geklaut wurden stand nicht in der Zeitung.

Wenn die Fälle aufgrund besserer Schränke zunehmen sollten, dann gute nacht...
 
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Das ist dann quasi die letzte Eskalationsstufe, dagegen hilft gar nichts.
Interessant ist in diesem Zusammenhang nur die Frage woher die Ganoven es so genau wußten wen sie da ins Visier nehmen sollten.

Nicht jeder mit einem dreckigen Auto in der Einfahrt ist Jäger.

rechy
 
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Und nicht jeder Jäger hat Wertsachen im Waffenschrank. Spannend wird es, wenn nach dem Aufwand nichts lohnendes im Schrank wartet.
 
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Das ist dann quasi die letzte Eskalationsstufe, dagegen hilft gar nichts.
Und ehrlich gesagt würde ich da nicht nur den Schrank öffnen sondern auch noch fragen, ob ich beim Tragen helfen soll. Körperliche Unversehrtheit ist wesentlich wichtiger als danach ggf. folgende Probleme mit den Behörden.

nteressant ist in diesem Zusammenhang nur die Frage woher die Ganoven es so genau wußten wen sie da ins Visier nehmen sollten.

Im letzten Fall war es ein Bekannter von jemanden, der für die betroffende Person gearbeitet hat und daher auch wusste, dass sie nicht unvermögend ist. In dem Fall davor ging es um Goldbarren in erheblichem Umfang, die im Haus gelagert wurden. Da ist wohl heute noch nicht klar, woher der Täter das wusste, gefasst wurden sie auch nicht. Eine Vermutung war, dass es beim Kauf der Barren ein Informationsleck gegeben hat. Vielleicht wurde aber auch irgendwo eine unvorsichtige Bemerkung aufgeschnappt.

So wie ich es in Erinnerung habe ging es in beiden Fällen vor allem um das Öffnen des "Tresors", dass da auch Waffen drin waren war den Tätern nicht unbedingt bekannt.
 
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Ich werfe dazu jetzt einfach mal ganz frech die Behauptung in den Raum, dass es für echte profi-Kriminelle deutlich einfacher ist über den Schwarzmarkt an Waffen zu kommen, als einem Jäger den Schrank auf zu knacken, was später auch noch ggf. zurückverfolgt werden kann.

Daher sehe ich kaum eine Gefahr darin, dass jemand der wirklich in diesen Kreisen unterwegs ist, gezielt einen Waffenschrank aufbricht, wo es eventuell sogar noch eine Wundertüte ist, was man darin dann tatsächlich findet.

Da holt man sich wahrscheinlich lieber kurz das AR-15 aus dem Darknet...
 
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Ich werfe dazu jetzt einfach mal ganz frech die Behauptung in den Raum, dass es für echte profi-Kriminelle deutlich einfacher ist über den Schwarzmarkt an Waffen zu kommen, als einem Jäger den Schrank auf zu knacken, was später auch noch ggf. zurückverfolgt werden kann.

Das dürfte wohl unbestritten sein, weswegen eine immer weiter gehende Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften ja auch ziemlich unsinnig ist.
 

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