Verankerungspflicht Waffenschrank

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27 Jun 2024
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Auch wenn es nichts mit der Fragestellung an sich zu tun hat; solche Sachbearbeiter haben seit Oktober einen neuen Knüppel im Sack.


rechy :mad:
 
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Was habe ich hier gelernt, rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern.

Hat die A/B Schrank überhaupt vorgesehene Befestigungspunkte? Bei meinem B-Schrank gibts sowas nämlich nicht.
 
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Das Gesetz stellt ausschließlich auf den Bestandsschutz des A- Schranks ab.
Im Falle des A-Schrankes mit B-Innenfach oder wie meinst du das?
Hab einen angemeldetet B-Würfel Altbestand für die Kurzwaffen. Bei der bisher einzigen Kontrolle vor rund 10 Jahren wurde nichts beanstandet.

@Waldmensch
Mein Beileid zum Sachbearbeiter, ich wünsche dir viel Kraft in der kommenden Zeit.....
 
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23 Jan 2021
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Es gibt keine pauschale gesetzliche Pflicht zur Verankerung. Einzige Ausnahme ist die oben schon angesprochene Sache mit den 0er Schränken über und unter 200 kg bezogen auf die Zahl der KW. Weder WaffG noch AWaffV enthalten darüber hinausgehende Regelungen. Die viel zitierte DIN EN auch nicht. Sie enthält lediglich die bauliche Vorgabe für den Schrank selber, dass er mit einer Möglichkeit (=Bohrung) zur Verankerung ausgestattet sein muss.
 
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13 Mrz 2024
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Rechtslage hin oder her, ich hab damals auf Bestandschutz verzichtet und die Blechkisten durch Klasse 1 Tresore ersetzt. Die habe ich auch noch verankert (Hybridmörtel) trotz einem Gewicht von fast 300 kg.
Was nützt mir die Rechtslage wenn sämtliche Waffen samt Tresor (A/B unverankert) rausgetragen wurden und man den Rest im nächsten Wald findet. Davon abgesehen das im Zweifel selbst der verankerte A/B Schrank keine große Öffnungshürde darstellt.
Auf eine kluge Entscheidung zu verzichten, nur weil eine Behörde unkluge Äußerungen tätigt, macht doch auch keinen Sinn.
 
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17 Feb 2015
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Hm dann dürfte er sich die Schraubenköpfe auch gerne in Natura ansehen. Dann wären wir beim interessanten Thema, ob die Kontrolleure mehr dürfen als mit den Augen prüfen. Hätte aus dem Bauch heraus gesagt, dass keine Befugnis besteht am Schrank rumzutatschen.
 
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23 Jan 2021
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Ich habe neulich einen sehr interessanten Vortrag beim Speyerer Forum für Forst - Jagd - und Waffenrecht zu Waffentresoren gehört. Der Dozent (öbvS) sagte, dass so ein Schrank, auch WS I, in Minuten zu öffnen ist. Wahrscheinlich schneller, als man ihn rausträgt. Was nützt die Rechtslage? Wenn man sie befolgt, hat man weniger Ärger mit den Behörden. Erhöht sie die tatsächliche Sicherheit unserer Waffen? Nein.
 

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