Kurzfassung:
IM Waffenschrank
INNEN DRIN ist ggf. ein
Loch vorgesehen, das
50 KN Abrissfestigkeit aufweist und zwar aus versicherungstechnischen Gründen.
Gut auch erklärt im Forum KOKSA, Die Lockpicker Community zum Thema Lockpicking und gewaltfreiem Schlossöffnen.
"
Hallo Interessierte,
ich befasse mich seit einiger Zeit mit der normkonformen (EN 1143-1) Befestigung eines Tresors. Der Tresor um den es geht hat 2 Befestigungsbohrungen durch die M12-Gewindestangen durchgeführt werden sollen. Gefordert sind in der EN 1143-1 bis Widerstandsgrad III 50 kN - also 5 Tonnen - senkrechter Auszugskraft. Mit normalen Dübeln und Schrauben die man aus dem Hausgebrauch kennt geht das natürlich nicht sondern man braucht:
Keilanker die mechanisch sich im Bohrloch verkeilen oder
Verbundanker bei denen eine Gewindestange im Bohrloch verklebt wird.
Letzteres kann deutlich höhere Kräfte übertragen."
"Die Festigkeit ist abhängig von der Festigkeit des Betons/Mauerwerks und im Ggs. zu Keilankern zusätzlich der Verankerungstiefe. Gewissermaßen ist die Größe der Fläche um die Verbundankerstange (da wo das Gewinde ist) entscheidend wie fest der Verbundanker hält. Je tiefer und Länger die Verbundankerstange im Beton verklebt ist, desto höher damit die Fläche und dann die Auszugskraft. Klar irgendwann ist da auch mal Schluss, da dann die tieferliegenden Anteile nicht mehr tragen."
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Antwort:
Hallo blubber,
interessanter Post. Ich möchte Dir gern einige Antworten zur Norm und zur Verankerung geben. Eins vorweg, wir verankern zu 98% mit Hochleistungmörtel Fischer FIS V. Warum? Bitte weiterlesen.
Der Wert 50 kn ist richtig. Allerdings ist es missverständlich, es geht nicht um senkrechte Auszugskraft aus dem Boden, sondern um das Versagen des Befestigungspunktes (Bohrung) im Wertbehältnis, wie z.B. das Durchziehen des Ankers (Gewindestange, Bolzen usw.).
Deine Überlegungen gehen in die richtige Richtung.
• normale Nylondübel wie die von Fischer erreichen je nach Verankerungsgrund nur sehr geringe Auszugswerte (bis zu 1,5 kn) bis zum Versagen.
• Bolzenanker erreichen sehr hohe Werte, eine "richtig" gesetzte Gewindestange ein Vielfaches.
• je tiefer eine Gewindestange gesetzt werden kann um so höher sind die Auszugswerte bis zum Materialversagen (z.B. Gewindestange reist ab, Beton bricht aus)
Das konnten wir bei Fischer und Hilti bereits mehrfach selbst testen.
Aber:
• Bolzenanker haben keine Zulassung für gerissenen Beton - in gerissenem Beton erreichen sie die Auszugswerte nicht.
• Die Bestimmung und Qualifizierung des Verankerungsgrundes ist nicht bzw. nur sehr selten möglich. (s.a.unten)
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blubber hat geschrieben:
↑18. Sep 2022 12:31Mein Problem:
Ich habe 120 mm Beton unbekannter Festigkeit im Kellerboden, mit Keilankern M12 und 2 Bohrungen und angenommenerB20/25 Betonfestigkeit komme ich max. auf 32 kN Auszugskraft. Bei Verbundankern erreiche ich unter Optimalbedingungen fast die 45 kN, aber eben nicht die geforderten 50 kN. Soll heißen ich erfülle nicht die Anforderungen nach EN 1143-1
Ich mutmaße nun einmal, dass im Schadensfall (Einbruch und Entwendung des Wertschutzschranks) die Hausratversicherung sehr genau prüft, ob der Tresor ausreichend verankert war und dann eine Haftung liebendgern ablehnen würde.
Wie sehen eure Erfahrungen sowohl im Versicherungsfall als auch überhaupt darin aus, den Tresor ausreichend zu verankern.
Habt ihr das berechnet und habt ihr 50 kN erreicht?
Welches Befestigungsmaterial habt ihr eingesetzt?
Viele Grüsse
Blubber
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In Wohngebäuden besteht der Bodenaufbau meist aus einer 10-12 cm starken Schicht Estrich, Styropor, Folie, eventuell FBH und Stahlbetondecke.
Estrich kann zwar Druck aber so gut wie keine Zugkraft ab. Eine sinnvolle Verankerung ist in Estrich nicht möglich!
Hilfreich sind zusätzliche Befestigungspunkte in der Rückwand (ab Werk). Solche Rückwandbohrungen kann man nicht einfach nachrüsten.
Unsere Kunden bekommen immer ein Verankerungsprotokoll (in Anlehnung VdS), aus welchem Verankerungsmaterial/-technologie, Untergrund, Drehmoment usw. hervorgehen und im Schadensfall die fachgerechte Montage belegt ist.
Bautechnisch gehts nicht in Estrich und ggf. in den Aussenwänden wegen baurechtlicher und technischer Vorgaben. Ausser im WKII Bunker, aber wer wohnt da schon
Es geht um Versicherung von Wertgegenständen. Das Loch im Tresor hat 50KN.