Erstens:
Ich finde es gut und verspüre auch ein Gefühl des Stolzes darauf, dass - im krassen Gegensatz zu veganen Foren !!! - bei uns Jägern die Mindermeinungspostings NICHT klammheimlich gelöscht werden, sondern stehen bleiben. So kann sich immerhin eine Diskussion entwickeln, welche in anderen "Diskussionsplattformen" von vorneherein offenbar unerwünscht ist. Es lebe der Pluralismus!
Zweitens:
Schändlich ist es, den Kindern ihre Muschi in Randbebauungslagen direkt hinter dem Gartenzaun abzuknallen.
Das macht aber auch keiner von uns, der an seiner Lizenz hängt! Die ist in einem solchen Falle (da verboten) nämlich im Zweifelsfalle weg.
Solange man sich aber an geltendes Recht hält, gibt es aber weder etwas, wofür man sich entschuldigen, noch sich moralische Vorhaltungen machen oder sich beschimpfen lassen müsste.
Das Recht ist für uns alle verbindlich. Die in ihm getroffenen Regelungen als ungültig zu betrachten, steht weder demjenigen zu, der gerne Katzen in weniger als 300 m Entfernung von einem bewohnten Haus erlegen möchte, noch dem, dem diese Mindestentfernung noch nicht groß genug erscheint und Jäger ob ihres (legalen) Tuns unter Umständen verunglimpft!
Ich halte mich an das Recht und erlege Katzen gesetzeskonform so oft sie mir kommen. Entweder sind sie "sponsored by humans" und genießen somit einen Vorteil in Notzeiten, den ihre potentielle Beute (sowohl die, die ggf. dem Jagdrecht unterliegt, als auch die, die dieses nicht tut) nicht wahrnehmen kann, oder sie sind bereits vollständig verwildert und stellen auf Grund ihrer großen Anzahl neben ihrer nachteiligen Auswirkungen auf prädatorenanfällige Wildtierbesätze schlicht und ergreifend eine von jedem wirklichen Freund unserer Natur unerwünschte Faunenverfälschung dar. Dabei habe ich weder ein Triumphgefühl, noch ein schlechtes Gewissen.
Ich käme aber auch nie auf die Idee mit der Erlegung zu prahlen! Manchmal ist die SSS-Strategie einfach die unkomplizierteste (schießen, schaufeln, schweigen).
Bei alledem habe ich aber überhaupt nichts gegen Katzen an sich! Ich hatte bereits mehmals die große Freude, bei uns wieder heimische Wildkatzen (Felis silvestris) in freier Wildbahn auf dem Ansitz beobachten zu können. Niemals käme ich auch nur auf die Idee, denen nach dem Leben zu trachten.
Meine Tipps:
Nicht die Katzen an der mit dem Laserentfernungsmesser abgemessenen 300 m-Linie erwarten. Lieber freiwillig min. 400 oder gar 500 m respektieren. Das vermeidet Ärger mit den Besitzern, mit denen man möglichst offen über die Problematik sprechen sollte, wenn man bestimmte Katzen mehrfach ausserorts beobachtet hat.
Niemals Hunde ohne vorherige intensive Rücksprache mit deren Besitzer schießen! Die Bindung der Halter an Hunde ist oft sehr stark und verursacht ggf. viel Leid. Das muss ja nicht sein. Falls mehrmalige Gespräche keine Besserung bringen sollten, kann immer noch zur SSS-Variante gegriffen werden.
Sollte es tatsächlich unvermeidlich sein, ein Haustier zu beseitigen, um Schaden von der natürlichen Fauna abzuwehren, so darf dies nur durch sichere Schützen auf geringe Entfernung geschehen. Es darf nicht vorkommen, dass ein solches Tier verletzt bei seinem Besitzer vorstellig wird.
Das denkt der
M.