Urteil zum Thema Abpraller/ Querschläger

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Ich teile Fridos Auffassung und wiederhole daher die Frage: ist das Urteil rechtskräftig oder geht es vor das zuständige OVG?
 
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Das, was uns - oder zumindest viele von uns - so aufregt, ist ein Teil der Urteilsbegründung. Dass das Gericht im Ergebnis die Unzuverlässigkeit angenommen hat, halte ich im vorliegenden Fall durchaus für vertretbar. Glaube auch nicht, dass hier noch viel zu reißen ist.
 
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Das, was uns - oder zumindest viele von uns - so aufregt, ist ein Teil der Urteilsbegründung. Dass das Gericht im Ergebnis die Unzuverlässigkeit angenommen hat, halte ich im vorliegenden Fall durchaus für vertretbar. Glaube auch nicht, dass hier noch viel zu reißen ist.
Nein, hier ist es nicht nur die Begründung, sondern auch das Urteil an sich.

Sicher steht es außer Frage, das man nicht leichtfertig in eine unsichere Richtung schießt, in der sich Menschen aufhalten. Oberflächlich betrachtet also ein klarer Fall. Man muss aber hier eben genauer hinsehen, ob wirklich Fahrlässigkeit vorliegt und anhand welcher Kriterien hier geurteilt wird.

Und wenn man sich den Fall etwas genauer ansieht, dann wird hier auf eine Weise vorgegangen, die uns alle (be)treffen kann.
 
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Und wenn man sich den Fall etwas genauer ansieht, dann wird hier auf eine Weise vorgegangen, die uns alle (be)treffen kann.

Eher nicht. Mag für einige Teilnehmer an der Diskussion gelten, aber lange nicht für alle.
Vielleicht solltest Du dir den Vorgang noch mal in Ruhe durchlesen. ;-)
 
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Eher nicht. Mag für einige Teilnehmer an der Diskussion gelten, aber lange nicht für alle.
Vielleicht solltest Du dir den Vorgang noch mal in Ruhe durchlesen. ;-)

Der Fall liegt so: Ein Jäger schießt im Wald, jemand hört ein Zischen und dann den Schuss, das Strafverfahren wird eingestellt (!), der Jagdschein ist trotzdem weg....

Ich denke, das geht alle Jäger an.
 
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Was die eine Gerichtsbarkeit (oder ev. nur die Staatsanwaltschaft) im konkreten Fall macht, hat auf die andere zumeist nur wenig Auswirkungen. Zudem würde mich mal der Straftatbestand interessieren, wegen dem im vorliegenden Fall ein Ermittlungsverfahren geführt wurde.
 
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Eher nicht. Mag für einige Teilnehmer an der Diskussion gelten, aber lange nicht für alle.
Stimmt, für die "unfehlbaren" gilt es nicht. Die Mehrheit der Teilnehmer ist aber durchaus realistisch, was die eigenen Fähigkeiten anbelangt.
Vielleicht solltest Du dir den Vorgang noch mal in Ruhe durchlesen. ;-)
Das habe ich durchaus. Kann ich aber bei dir aufgrund deiner Äußerungen nicht erkennen.

Der Gutachter geht hier (aufgrund mehrerer Annahmen und Vermutungen ) davon aus, dass das Geschoss durch Mehrfachabpraller einen vom Schützen nicht beabsichtigten und vorhersehbaren Weg genommen hat. In eine andere Richtung und ggfs. sogar über einen vorhanden Erdwall hinweg.

Weil in Folge dieses Schusses möglicherweise (genau konnte es nicht nachgewiesen werden!) Radfahrer gefährdet wurden, wurde dem Jäger eine mangelhafte Sorgfalt unterstellt, die Zuverlässigkeit abgesprochen und der Jagdschein entzogen.

Dass man als Jäger für den eigenen Schuss verantwortlich ist, egal welche unvorhersehbaren Wege dieser nimmt, steht erst einmal außer Frage. Wäre jemand tatsächlich zu Schaden gekommen, wäre der Jäger haftbar. Klar.

Darum geht es aber nicht. Hier ist aber niemand tatsächlich zu Schaden gekommen. Der Jäger soll deswegen unzuverlässig sein, weil er bei seinem Schuss nicht eine mögliche Mehrfachablenkung in nicht vorhersehbare Richtungen einkalkuliert hat.

So, jetzt darfst du gerne beschreiben, mit welchem Massnahmen du in deinem Revier einen über alle Zweifel erhabenen Schuss abgibst - unter Berücksichtigung aller möglichen Mehrfachabpraller. Wenn du das nicht kannst, gib bitte deinen Jagdschein ab, denn dann bist du dem Urteil nach offensichtlich unzuverlässig.
 
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Es geht nicht um Unfehlbarkeit. Und das weißt Du auch. Aber immerhin ein schönes Totschlagargument. :p

Die Grundlage für dieses Urteil ist schlicht und ergreifend Dummheit.

Wer ohne entsprechende Vorkehrungen zu treffen, auf die geschilderte Art und Weise seine Waffe einschießt, handelt dumm und verantwortungslos.

Und schadet uns allen.

Das sich für derartiges Verhalten immer wieder Fürsprecher finden, ist mir echt ein Rätsel.

Das Urteil selbst lässt sich einerseits auf einen lausigen Anwalt, sowie auf einen Richter, der logischerweise den Ausführungen des Sachverständigen folgt, herunterbrechen.

Für jemanden der sich halbwegs der Konsequenzen des Schusswaffengebrauchs in der jagdlichen Praxis bewußt ist, ändert sich eigentlich rein gar nichts. Viel Lärm um Nichts.

Dummer Schütze, lausiger Anwalt und reichlich Fanboys, die sich der Tragweite des Geschehens nicht so wirklich bewußt sind. So rein des Prinzips wegen.

Glücklicherweise sind ja immer die Anderen schuld...

Rumpel
 
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Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie hier manche Leute wissen wann und wo genau andere hätten schießen dürfen, ohne die Örtlichkeiten genau zu kennen.

Mit dem Maßstab des Urteil und den Ergebnissen der DEVA Studie verbietet sich jedenfalls der Schuss von vielen Ansitzeinrichtungen an denen ich jeden Tag vorbeikomme, mit Ausnahme vielleicht von Schrot.

Aber gut, ich beachte diese Sachen schon lange in der Praxis, obwohl ich ich im Jagdkurs auch noch gelernt habe, dass der Schuss von der Leiter auf gewachsen Boden immer sicher sei.
 
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Ich schieße

ungern im Revier ein, und zwar einfach deswegen, weil in beiden Revieren das jeweilige Dorf mitten im Revier liegt und allein der Schussknall die Leute stören kann / erschrecken kann. Auch käme es mir nicht in den Sinn, zum Zwecke von Schießübungen in Richtung eines Fahrradweges oder einer befahrenen Straße zu schießen. Jagdlich vielleicht, wenn ich sicher bin, das keiner da fährt oder auch nur in der Nähe ist (Abprallwinkel bis 30° in alle Richtungen sind möglich, bis 15° sind sie normal).

Zum Einschießen sind Schießstände da; man muss nicht immer alles tun, was man darf. Selbst wenn die beiden sich nur erschreckt haben und dann nur die Behauptung aufstellen, dass ... ist der Jäger der Verlierer.

Gruß,

Mbogo
 
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Der Fall liegt so: Ein Jäger schießt im Wald, jemand hört ein Zischen und dann den Schuss, das Strafverfahren wird eingestellt (!), der Jagdschein ist trotzdem weg....

Ich denke, das geht alle Jäger an.

:thumbup: Das trifft den Kern des Problems exakt und ich kann mich nur wundern, wie blauäugig mancher Weidgesell bei seinen jagdlichen Schüssen offenbar an einen stets absolut sicheren Kugelfangs glaubt, insbes. im Flachland und bei der Pirsch.

Einen Probeschuss sollte man dagegen völlig sicher hinbekommen, wenn man dafür mit ausreichend Zeit zur Vorbereitung den besten Kugelfang im Revier sorgsam auswählen kann.
 
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...man muss nicht immer alles tun, was man darf...

Man sollte es nicht überspannen, aber ungenutzt schafft sich ein Recht mit der Zeit selbst ab, weil offensichtlich kein Bedürfnis mehr dafür existiert.

Wenn Dein Revier keine Möglichkeit dafür bietet, ist es klug, nicht im Revier einzuschießen, aber daraus kannst Du nicht folgern, dass es für jeden Jäger so zu empfehlen sei.

Die rechtliche Verbesserung für uns Jäger, von ehemals nur Kontrollschüssen zur heutigen Möglich des Einschießens im Revier ist unschätzbar wertvoll. Es ist im Bedarfsfall sofort möglich, scheitert nicht an Standordnungen, z. B. Bleifreiverbot, an Öffnungszeiten, vollen Ständen oder zu kurzen Bahnen. Gerade mit Schalldämpfer ist es im Revier viel unproblematischer geworden und einen perfekten Kugelfang sollte man in den meisten Revieren auch finden können.
 
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Nee Stöbi,

es es geht nicht um einen Probeschuss, sondern ums Einschiessen im Revier. Eines der Revier bietet gute Voraussetzungen bzgl. des Kugelfangs und wir machen da auch Drückjagden - es bleibt das Problem des Schußknalls. Manche Leute erschrecken sich halt leicht. Ich halte es für unnötig, das außerjagdlich zu provozieren, zumal mit Schüssen über Verkehrswege.

Das soll jeder so sehen, wie er mag, aber die möglichen Konsequenzen nicht vergessen. Und die sind nun mal so, dass 2 Zeugenaussagen, man habe sich bedroht gefühlt, nicht so einfach vom Tisch zu bringen sind. Egal, ob konstruiert oder nicht. Als "Einzeltäter" hast Du immer einen schwereren Stand, als die beiden anderen.

Gruß,

Mbogo

PS: Natürlich habe ich auch schon mal im Revier Kontrollschüsse abgegeben, aber das Einschiessen erledige ich i.d.R. auf dem Stand
 
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Das soll jeder handhaben wie er es für richtig hält und verantworten kann. Jedenfalls werden sich wohl zumindest Kontrollschüsse im Revier, je nach Gegebenheit, nie ganz vermeiden kann. Daran finde ich persönlich auch nichts schlimmes.

Es bleibt aber eine Blaupause um ungeliebten Jägern, ohne eigenen Schaden, erheblichen Ärger machen zu können. Und bin ich der einzige, der es als Skandal empfindet, dass trotz Einstellung des Strafverfahrens die WBK entzogen wurde? Gibt es so etwas in irgendeinem anderen Bereich?
 

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