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Ich teile Fridos Auffassung und wiederhole daher die Frage: ist das Urteil rechtskräftig oder geht es vor das zuständige OVG?
Nein, hier ist es nicht nur die Begründung, sondern auch das Urteil an sich.Das, was uns - oder zumindest viele von uns - so aufregt, ist ein Teil der Urteilsbegründung. Dass das Gericht im Ergebnis die Unzuverlässigkeit angenommen hat, halte ich im vorliegenden Fall durchaus für vertretbar. Glaube auch nicht, dass hier noch viel zu reißen ist.
Und wenn man sich den Fall etwas genauer ansieht, dann wird hier auf eine Weise vorgegangen, die uns alle (be)treffen kann.
Eher nicht. Mag für einige Teilnehmer an der Diskussion gelten, aber lange nicht für alle.
Vielleicht solltest Du dir den Vorgang noch mal in Ruhe durchlesen. ;-)
das Strafverfahren wird eingestellt (!), der Jagdschein ist trotzdem weg....
Stimmt, für die "unfehlbaren" gilt es nicht. Die Mehrheit der Teilnehmer ist aber durchaus realistisch, was die eigenen Fähigkeiten anbelangt.Eher nicht. Mag für einige Teilnehmer an der Diskussion gelten, aber lange nicht für alle.
Das habe ich durchaus. Kann ich aber bei dir aufgrund deiner Äußerungen nicht erkennen.Vielleicht solltest Du dir den Vorgang noch mal in Ruhe durchlesen. ;-)
Der Fall liegt so: Ein Jäger schießt im Wald, jemand hört ein Zischen und dann den Schuss, das Strafverfahren wird eingestellt (!), der Jagdschein ist trotzdem weg....
Ich denke, das geht alle Jäger an.
...man muss nicht immer alles tun, was man darf...