OK, jetzt nochmal ein paar Fragen:
- da der Vertrag ruhend war, sind doch keine Foerderungen mehr erfolgt, correct?
Du verlierst den Anspruch, sobald du nicht mehr in die deutsche Rentenversicherung einzahlst, korrekt. Die Riesterförderung erlischt quasi zwei Jahre nachdem du ausgewandert bist, da sich die Förderung am Vorvorjahr orientiert.
Die Zulagen fordert dein Versicherer meist automatisch bei der ZfA (Zulagenstelle) an, das unterschreibt der Versicherte üblicherweise bei Abschluss.
Sofern du ab der Auswanderung in D nicht mehr steuerpflichtig warst, erlischt logischerweise auch der Anspruch auf eine steuerliche „Förderung“, da du die Beiträge nicht mehr geltend machen kannst.
- eine schaedliche Verwendunge besteht z.B. wenn der Sparer dauerhaft ins Nicht-EU Ausland umzieht. Also in meinem Falle. Mein Berater wusste das zum Zeitpunkt der Auswanderung, also hat er nachlaessig gehandelt und haette uns die Kuendigung direkt vornehmen lassen. Aber ich denke, die Dame wollte ihre Provision nicht riskieren.
Eine schädliche Verwendung ist jegliche Kündigung vor Renteneintritt oder eine Vollkapitalisierung bei Rentenbeginn. Mit dem Ausland hat das nichts zu tun. Deinen Vertrag hättest du weiterhin besparen können, ist aber in Anbetracht der Kosten ohne Steuervorteil oder Zulagen Nonsens. Beitragsfreistellung war die optimale Lösung (sofern dein Mann nicht in D verblieb, wovon ich mal nicht ausgehe).
Provision hätte dein „Betreuer“ nur innerhalb der ersten 5 Jahre nach Abschluss zurückzahlen müssen, dann wäre es ein sogenannter Storno gewesen. Das Bezahlsystem der meisten Versicherungsgesellschaften ist aber recht komplex, dein Beitrag wird oft fiktiv als „Ertrag“ gewertet. Kündigung oder beitragsfrei wäre aber egal gewesen für den Betreuer. Für dich nicht.
- die Zulagen und Steuervorteile bemessen sich wonach? Nach dem eingezahlten Kapital?
Wie kann es dann sein, dass ich weniger herausbekommen soll, als was eingezahlt wurde?
Die Zulagen hängen von deinem zu versteuernden Einkommen, dem deines Mannes, der Anzahl der Kinder, deren Geburtsjahr und noch ein paar weiteren Faktoren ab. Lässt sich aber sicher recht schnell googeln.
Gibt 3 Förderwege beim Riester:
- Grundzulage
- Kinderzulage
- übersteigende Steuerersparnis
Die Zulagen zieht dir bei Kündigung sofort der Anbieter ab und führt diese an die ZfA ab. Den Steuervorteil hattest ja nur du selbst.
In Abzug gebracht werden laufenden Kosten (beim Riester extrem hoch) sowie Abschlusskosten (vergleichsweise geringe Provisionen für Riester). Läuft der Vertrag noch nicht lange oder war bei einem kostenintensiven Anbieter, übersteigen die Kosten in der Regel die Verzinsung massiv. Hier wird also von deinen eingezahlten Beiträgen abgezogen.
Will hier einen Denkfehler nicht ausschliessen.
Ein gewisses Grundverständnis der groben Vertragsstruktur und der Besonderheiten des Förderweges ist sicher nicht nachteilig... die Details und Spitzfindigkeiten hätte dir aber dein Berater oder die Versicherungsgesellschaft aus dem Stegreif beantworten können sollen. Das was dir da (vermutlich alles nur mündlich) kommuniziert wurde, ist schlicht BS.
Fordere schriftlich von deiner Versicherung den Rückkaufswert an, lasse sie die Kosten seit Beitragsfreistellung ausweisen und stelle das der zu erwartenden monatlichen Rente und deinem geplanten Lebensalter gegenüber
(wenn du gerne rechnest, besorge dir die Sterbetafel aus deinem Abschlussjahr und rechne die Beiträge auf das damals vermutete Lebensalter für dein Baujahr hoch).