Urteil zum Thema Abpraller/ Querschläger

Registriert
13 Nov 2013
Beiträge
2.436
Und bin ich der einzige, der es als Skandal empfindet, dass trotz Einstellung des Strafverfahrens die WBK entzogen wurde?

Nein, aber mittlerweile ist es doch schon "geläufig" dass die Waffen-sind-böse-Apologeten in der Justiz und in den Behörden sich keine Gelegenheit entgehen lassen, einen Waffenbesitzer "stillzulegen", sofern es nur irgendwie möglich ist. Man denke nur an das Urteil, dass einem Jäger die Zuverlässigkeit aberkennt, weil er minimalst "alkoholisiert" ein Reh geschossen hat.

Man sieht förmlich vor dem geistigen Auge, wie sich diese "Fraktion" nach solchen Erfolgen "Wieder einer weniger"- die Hände reibt. M.a.W. der "Skandal" beginnt Alltag zu werden in den zahlreichen Versuchen der oben Genannten, ihre persönliche Meinung bzw. die des Behördenleiters oder des Richters auf diese Weise zu "gesprochenem Recht" zu machen.

Um etwas durchzusetzen, braucht man keine politischen Mehrheiten, sondern nur eine ausreichend perfide Hintenrumstrategie und eine geschickte Personalpolitik, die die richtigen Leute an die richtigen Stellen bringt. Und dieses Urteil macht wieder ein Türchen mit Beispielwirkung auf. Clevere Jagdgegner werden nun sehr häufig in Verbindung mit einem Schussknall ein Pfeifen und Zischen hören.
 
Registriert
1 Apr 2016
Beiträge
80
So schnell kann es gehen:

http://www.morgenpost.de/berlin/pol...und-trifft-einen-Anwohner.html?service=mobile

Jäger erlegt Wildschwein - und trifft einen Anwohner

In Reinickendorf hat ein Jäger mit einem einzigen Geschoss ein Wildschwein getötet und einen 60-jährigen Mann verletzt.

Am Montagabend ist ein Nordberliner von einem Geschoss getroffen worden, dass offenbar zuvor bereits ein Wildschwein erlegt hatte.
Nach ersten Erkenntnissen hielt sich der 60 Jahre alter Anwohner gegen 21.30 Uhr an seiner Garage an der Heiligenseestraße in Berlin-Reinickendorf auf als er einen Schuss hörte. Unmittelbar darauf verspürte er einen Schmerz am linken Arm und fand zu seinen Füßen ein Projektil.
Der Mann alarmierte daraufhin sofort die Polizei. Die Beamten entdeckten auf einem etwa 300 Meter entfernten Hochstand einen 57 Jahre alten Jäger, der angab, gegen 21.30 Uhr auf ein Wildschwein geschossen zu haben. Das verendete Tier wurde in der Nähe entdeckt.
Der 60-Jährige erlitt einen Streifschuss und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, das er nach ambulanter Behandlung aber wieder verlassen konnte.
Gewehr, Munition, Jagdschein und Waffenbesitzkarte des Schützen wurden beschlagnahmt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und versucht, den genauen Schussverlauf zu klären.
 
Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
Der Beschlagnahme hätte ich widersprochen. Hoffe mal, dass dies der Jäger auch getan hat. Sie kommt einem faktischen Vorabentzug des Jagdscheines gleich. Zudem hat der Jäger ja ev. zu Hause noch weitere Waffen und benötigt die Legitimationsurkunden. An der WBK und dem Jagdschein besteht kein Beweismittelinteresse für eine mögliche strafrechtliche Aufklärung. Die Überlassungen einer oder weniger Patronen, sowie die Bereitschaft, die Büchse, im weiteren Verlauf überhaupt nötig, für eine kriminaltechnische Untersuchung (zur Abklärung, ob der beborgene Geschossrest aus der Waffe verschossen wurde) zur Verfügung zu stellen, müssten grundsätzlich reichen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Mit Personenschaden gehen die Uhren halt anders, da wollen sich auch Polizei und Ordnungsbehörde nicht einem möglichen öffentlich-medialen Druck ,neudeutsch "shitstorm" genannt, aussetzen.

Bei mir ganz in der Nähe hat mal ein Jäger ein Schwein erlegt und das Geschoss fand sich anschließend in der Decke der oberen Etage eines Hauses wieder. Das Fenster gelocht. Ein Bleigeschoss übrigens. Kurze Meldung bei Polizei und Versicherung und mehr war zum Glück nicht. Keine Zeitungsmeldung, keiner hat ein dickes Fass aufgemacht, auch der Hausbesitzer nicht :thumbup:

Das da verdammtes Glück im Spiel war wird jeder erkennen. Lieber einmal (mehr) Schneider nach Hause gehen, als in der Zeitung stehen.

In dem geschilderten Fall gab es übrigens wirklich heftigen SW-Schaden und es wurde deshalb auch eine Menge Druck auf die Jäger ausgeübt. Nach dem Vorfall haben NATÜRLICH alle betont, so schlimm wäre es ja nun doch nicht mit dem Wildschaden, dass man dort schießen muss wo offenbar noch Häuser gefährdet sind. Will sagen, im Schadensfall steht immer der Schütze allein im Regen. Und das sollte man sich an jeden Jagdtag vor dem Fingerkrümmen mal noch mal kurz aufsagen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Jetzt sag mir mal jemand, wie man im Tegler Forst mit 100 % Sicherheit keinen Bürger gefährdet. Ich hab da mal gewohnt.

Das wird im Schadensfall leider absolut niemanden interessieren. Wer in solchen Gebieten (und da gibt es viele vergleichbare) den Finger krümmt macht das immer auf eigene Verantwortung und Haftung. Da nützt es auch nichts, wenn die Behörde himself darum bittet doch bitte bitte das Gebiet zu bejagen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Y

Yumitori

Guest
Der Beschlagnahme hätte ich widersprochen. Hoffe mal, dass dies der Jäger auch getan hat. Sie kommt einem faktischen Vorabentzug des Jagdscheines gleich. Zudem hat der Jäger ja ev. zu Hause noch weitere Waffen und benötigt die Legitimationsurkunden. An der WBK und dem Jagdschein besteht kein Beweismittelinteresse für eine mögliche strafrechtliche Aufklärung. Die Überlassungen einer oder weniger Patronen, sowie die Bereitschaft, die Büchse, im weiteren Verlauf überhaupt nötig, für eine kriminaltechnische Untersuchung (zur Abklärung, ob der beborgene Geschossrest aus der Waffe verschossen wurde) zur Verfügung zu stellen, müssten grundsätzlich reichen.

Moin,

ist ja durchaus rchtig, aber - in der Zeitung steht viel, vor allen Dingen manches Mal fachlicher Unsinn, will heissen, ob das alles wirklich "beschlagnahmt" wurde, halte ich für jedenfalls fraglich.
Liest sich aber doch toll - was die Ordnungsmacht so alles tut.
Jedenfalls steht fürs Stimmvieh wieder mal klar fest, dass keiner, absolut keiner, ungeschoren davon kommen kann, ganz gleich, ob wirklich eine Schuld vorliegt.

@ Jon-

zur Druckausübung auf die Jäger/Schützen :
Hundertprozentige Zustimmung zu Deinen Ausführungen, ich höre immer nur:"Strecke machen, Schwarzwildschwemme, es gibt nur wenige falsche Schüsse, der, der vorbei geht bzw. der, der nicht abgegeben wurde..."
Und natürlich wollen alle wieder eingeladen werden, also ...
Denn jeder Jäger auf einer DJ weiß, dass diese abgehalten wird, um Beute zu machen
J e d e der zitierten Redewendungen ist m i t u r s ä c h l i c h für Unfälle dieser Art, wenngleich nicht haftungsbegründend.

Jagdleiter/Beständer mit derlei "Ansprache" sollten dem Großen Jäger dankbar sein, wenn wieder mal "nichts passiert" ist !

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
Registriert
31 Jan 2016
Beiträge
5.600
Moin Dorn
eine 100% tige Sicherheit wird es nie geben!
Gerade was im Boden ( Kugelfang ) steckt und das Geschoß unberechenbar abprallen lässt, macht es so gut wie unmöglich!
Ich habe auch mal in einem Stadtwald, der von Früh bis Spät mit Menschen gefüllt war, gejagd.
Selbst ein Kinderspielplatz war mitten im Revier.

Darüber muss man sich dann im klarem sein.

Jetzt sag mir mal jemand, wie man im Tegler Forst mit 100 % Sicherheit keinen Bürger gefährdet. Ich hab da mal gewohnt.
 
A

anonym

Guest
Lieber einmal (mehr) Schneider nach Hause gehen, als in der Zeitung stehen.

Das hast du schön gesagt, aber wo soll das hinführen!?
Die Jagd aufgeben?
Was will man mehr machen, als auf ein Stück schießen, welches sich ausschließlich vor gewachsenem Boden findet.

Wie es im konkreten Fall war, können wir natürlich nicht beurteilen.
 
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
9.002
Ich überlege, an Kirrungen im flachen Gelände kleine Dämme schütten zu lassen. Wenn sich in der Rechtssprechung so etwas festigt, gibt es kaum eine andere Wahl. Und DJ ohne Zielrichtung auf Gegenhang lässt man dann auch besser.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Jeder muss selbst entscheiden wo und mit welchem Einsatz er Roulette spielt. Das was man auf manchen Jagden als Pirschbezirk, Stand- oder Ansitzplatz angeboten bekommt kann man getrost als Roulette oder Verarxxxung des Schützen bezeichnen.

100% Sicherheit kanns freilich nicht geben. 50% Unsicherheit muss man aber nicht akzeptieren. Gewachsener flacher Boden ohne weiteren Kugelfang wäre MIR schxxxegal, wenn nur 300m entfernt die Wohngebäude beginnen. In diese Richtung würde ich jedenfalls nicht schiessen. Aber jeder wie er mag.

http://www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-und-justiz/jagdunfall-wildschwein-tot--nachbar-angeschossen-24081730

Nach diesem Zeitungsbericht war das ein Feld und dahinter schon die Häuser.


Dieses Feuern obwohl sich in vergleichweise kurzer Schusslinie Personen oder Gebäude befinden ging schon öfters schief oder gerade noch mal gut. Da darf man sich durchaus fragen, ob da immer noch alle Latten am Zaun hängen.

http://www.lr-online.de/regionen/spreewald/luckau/Grosses-Glueck-bei-Jagdunfall;art1062,5272995
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
19 Okt 2014
Beiträge
148
Als Alternative bieten sich für den Jäger auch noch sogenannte WuM-Ansitzgeschosse (Wucht-und-Masse) an. Die alleine durch ihre ballistischen Eigenschaften das Risiko von Querschlägern minimieren, oder zumindest im Fall des Falles für Unbeteiligte früher und einfacher im Anflug erkennbar sind als herkömmliche Waidgeschosse:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Dicke_Bertha#

Ne, mal Ernst beseite. Hatte auch neulich noch die Diskussion wie viele "sichere" Schussmöglichkeiten übrig bleiben, wenn man sämtliche Eventualitäten und die Gesetze der Physik mit einbezieht. Waren dann glaube ich ausser dem Schießstand nicht mehr so viele. Und selbst da gibt es Sachen, die ich hier besser nicht schreibe. :biggrin:

Auf Grund des zwar grundsätzlich vorhandenen, aber bei korrekter(!) jaglicher Schussabgabe statistisch geringen Restrisikos, wäre die Rechtsprechung im Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebene Jagdausübung eigentlich zu einer Klarstellung aufgefordert. Ähnlich wie es mit der Formulierung im Straßenverkehr mit dem "allgemeinen Betriebsrisiko" gehandhabt wird, indem zwar die allgemeine Gefahr der Schussabgabe auf Grund der relativ hohen und unkontrollierbaren Energie zu Lasten des Jägers geht (>Versicherung), aber eben nicht automatisch zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führt.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
183
Zurzeit aktive Gäste
532
Besucher gesamt
715
Oben