Urteil zum Thema Abpraller/ Querschläger

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Zitat von Tannenzaepfle
... Auf meinen Hinweis, dass ich als Jäger im Revier einschießen, anschießen und probeschießene darf, entgegnete sie mir, dass ich das darf, aber nur auf temporär aufgestellte Ziele.


Wo gibt es dazu ein entsprechendes Gesetz, DVO oder ähnliches?

Hallo Fex,

Aus dem Gedächtniß (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Wenn man im Revier einen Erdwall aufwirft, einen Anschußtisch installiert und eine Scheibenhalterung aufstellt hat man einen "Schießstand".
Und für einen Schießstand greifen natürlich spezielle Regelwerke.
 
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Wo gibt es dazu ein entsprechendes Gesetz, DVO oder ähnliches?


Moin,

auf die Idee mit der Schießstätte kommt man, wenn man §27 Abs. 1 Satz 1 WaffG liest.

§27 Abs. 1 Satz 1 WaffG schrieb:
Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben
anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der
Erprobung von Schusswaffen
oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient
(Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung
wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. (...)


Es dürfte vermutlich reichen, wenn Tisch und Scheibenhalter entfernt werden. Diese Dinge bringt man dann eben mit, wenn man ein- und anschießt.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wir haben im Revier auch einen festen Platz zum einschießen. Bei uns ein alter Steinbruch. Vorne steht ein Erdsitz und auf 100 m vor dem Erdwall eine Salzlecke.
Das in dem Steinbruch kein Wild ist geht doch keinen was an und das im Hochsitz ein Scheibenhalter steht ist auch egal.

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Horrido ....
ich nehme an , das Ehepaar hat sich mächtig erschreckt als es knallte....und entsprechend darüber geärgert ....also, bei den vorgenannten Entfernungen war die Kugel (evtl 850m/s) ca 0,6 s schneller da als der Knall , und beides wurde ungefähr zusammen wargenommen...!
Anscheinend ist die Prüfung des Jägers schon etwas länger her, sonst wüßte er wie weit ein Geschoßrest selbst nach Durchdringen (Wildkörper o.ä.) eines Körpers noch fliegen kann....
wenn man also einen Schuß (oder mehr ) abgeben möchte ist eine Hinterlandgefährdung auszuschliessen...sollte das Land wirklich so flach gewesen sein hätte er die Radler bei sorgfältiger Beobachtung kommen sehen müssen...!!! und 260m zum Weg sind ja nicht wirklich weit...da sucht man sich eine andere Stelle, oder noch einfacher, man geht auf den Stand....ich verweigere ich mich immer noch den Aufforderungen meiner Mitjäger , "och , schiess doch im Revier Probe..." nee , ich gehe lieber auf den Stand , ...es ist mir ,trotz Hügellandschaft und Talkessel einfach zu gefährlich und zu unsicher, weil in unseren Wäldern tagsüber einfach zu viel Betrieb ist ....
zum Einschiessen in (!) Steinbrüchen sei gesagt , schaut euch mal den Film bei Youtube an (glaube hieß " Idiots with guns"), ...wo dem Ami die Mütze weg fliegt aus die Kugel auf "gradesten Wege" aus dem Steinbruch zurückkommt und ihn seiner Kappe entledigt ....WHM , Olli
 
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Fex

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Moin,

auf die Idee mit der Schießstätte kommt man, wenn man §27 Abs. 1 Satz 1 WaffG liest...


Gute Güte, ich hab dann ja 60 Schiessstätten im Revier:

Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage (meine Hochsitze), die ausschließlich oder neben
anderen Zwecken (die Jagd)
dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der
Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient
(Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung
wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. (...)

:sad:
 
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Horrido ....

zum Einschiessen in (!) Steinbrüchen sei gesagt , schaut euch mal den Film bei Youtube an (glaube hieß " Idiots with guns"), ...wo dem Ami die Mütze weg fliegt aus die Kugel auf "gradesten Wege" aus dem Steinbruch zurückkommt und ihn seiner Kappe entledigt ....WHM , Olli

Vorne steht ein Erdsitz und auf 100 m vor dem Erdwall eine Salzlecke

Hallo,

Erst Richtig lesen , dann mossern

Gruß
voyager
 
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Gute Güte, ich hab dann ja 60 Schiessstätten im Revier:


Moin,

hab mir doch gleich gedacht, daß Du zu der Sorte "Schuß durchs Brötchen"-Jäger gehörst, die auch noch das Wild vor der Jagd erst im Zielbereich anbinden...

:cheers:


Im Ernst, wenn Du fragst, wie man darauf kommt, musst Du eben die rechtlichen Vorgaben durch die Brille eines Verwaltungsmitarbeiters lesen.

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 

Fex

Moderator
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Moin,

hab mir doch gleich gedacht, daß Du zu der Sorte "Schuß durchs Brötchen"-Jäger gehörst, die auch noch das Wild vor der Jagd erst im Zielbereich anbinden...

:cheers:

Ja, und alle Sitze mit dem Fahrzeug direkt zu erreichen :lol:


Im Ernst, wenn Du fragst, wie man darauf kommt, musst Du eben die rechtlichen Vorgaben durch die Brille eines Verwaltungsmitarbeiters lesen.

Glück Auf,
Schnepfenschreck.

Da liegt mein Problem. Das krieg ich beim besten Willen nicht hin, immer wenn ich es versuche, kommt mir der gesunde Menschenverstand dazwischen
;-)
 
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Das krieg ich beim besten Willen nicht hin, immer wenn ich es versuche, kommt mir der gesunde Menschenverstand dazwischen
;-)


Moin,

damit wirst Du dann aber auch beim zweiten Lesen des WaffG erkennen, daß "normale" Hochsitze nicht darunter fallen, denn diese dienen gerade nicht ausschließlich "dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung". Zumindest gehe ich regelmäßig davon aus, daß Jagdscheininhaber keine Schießübungen auf Wild veranstalten und für die Allermeisten (>99,8%) Jagd mehr als nur Belustigung ist.

Cheers (& btt),
Schnepfenschreck.
 
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sollte das Land wirklich so flach gewesen sein hätte er die Radler bei sorgfältiger Beobachtung kommen sehen müssen...!!!
Ehrlich? Ist das so?
Er hat im Wald geschossen und die Radler nicht sehen können... das ergibt sich aus dem Urteil.
Sein Schussfeld konnte er gut überblicken. Die Kugel ist aber mehrfach abgeprallt und dann offenbar in einer steilen ballistischen Kurve in Unterschallgeschwindigkeit an den Radlern vorbeigezischt. ... Außerdem hat der Schütze in ansteigendes Terrain geschossen, das nutzte aber nichts, wegen der steilen Kurven nach dem Abprallen...

Aus dem Urteil:
Zusätzlich zu dem natürlichen Kugelfang,
der durch die Höherpositionierung des Schützen auf der Kanzel vom Kläger erreicht worden sei, habe sich in der Landschaft
durch eine zusätzliche, deutliche, quer zur Schussrichtung liegende Bodenerhöhung in Richtung Kreisstraße noch ein weiterer
hervorragender Kugelfang befunden.
(...)
Mit dem Schriftsatz vom 24. April 2015 wird weiter geltend gemacht, dass die Gutachten nicht den Erdwall berücksichtigt hätten,
der vollständig um die Lichtung - auch hinter dem Baumbestand - herumgehe. Damit sei der angenommene flache Eintreffwinket auf dem Boden nicht möglich.
Leute, ihr tut weder euch selbst noch uns anderen Jägern einen Gefallen damit, so unsäglichen Urteilen, ohne sie überhaupt gründlich gelesen zu haben, zustimmend zu kommentieren.

Das hier ist es Wert, noch einmal wiederholt zu werden:
Wer nach außen den Eindruck erweckt, dass über die gebotene Sorgfalt hinaus alle Risiken ausschließbar seien, lädt den Jagdgegnern (auch den Juristen unter ihnen) sozusagen die "Waffe", mit der sie gegen die Jagd als solche "schießen", und zwar ohne Kugelfang und ohne Rücksicht auf Verluste.
Einfach mal kurz nachdenken, bevor man in die Tasten haut.
 
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Das Amt vertritt die Meinung, dass es sich um eine genehmigungspflichtige Schießstätte handelt.
Und das schöne an der Geschichte ist, dass der ganze Ärger auf der Anzeige eines Jägers aus dem Dorf beruht, der sich mal wieder wichtig machen will. Ist ein frustriertes NABU Mitglied und seiner Aussage nach Naturschutzwart, der das Revier damals nicht bekommen hat. Der hat auch schon die Polizei gerufen, weil der Traktor des Landwirtes Erde auf der Strasse hinterlassen hat. Aber das nur am Rande...

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem ........... nicht gefällt.
Leider!!!!!!!!!!!!!!!
 
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In meinen Augen hat dieses Urteil jedenfalls noch größeres Potential uns zu schaden, als EU und Bundesverwaltungsgericht zusammen.
 
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zutreffende Analyse!

Und wer nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, vermeidet es diese Gründe dezidiert im Forum als externe Handlungsanweisung zu benennen.
 

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