N
nick sarre
Guest
was ist bei bleifrei zu beachten?. noch gefährlicher?.
Mich auch, vor allem aus 3 Gründen:
1.Weil es nur wenig bis keine jagdliche Situationen geben dürfte, in denen es absolut auszuschließen ist, dass ein Geschoss (z.B. durch Auftreffen auf einen dicht unter der Oberfläche liegenden Stein) einen Weg nimmt, den niemand voraussehen konnte.
.....
.....
Anders: Wer nach außen den Eindruck erweckt, dass über die gebotene Sorgfalt hinaus alle Risiken ausschließbar seien, lädt den Jagdgegnern (auch den Juristen unter ihnen) sozusagen die "Waffe", mit der sie gegen die Jagd als solche "schießen", und zwar ohne Kugelfang und ohne Rücksicht auf Verluste.
was ist bei bleifrei zu beachten?. noch gefährlicher?.
was ist bei bleifrei zu beachten?. noch gefährlicher?.
Die Kernaussage des Urteils ist, dass ein einmaliges Versagen ohne Schadenseintritt genügt, um die Unzuverlässigkeit anzunehmen. So steht es dort ausdrücklich.Auf Mündungsknall, Schallgeschwindigkeit, Distanzen, etc geht der Sachverständige auch ein, ihr müsst nur das Urteil lesen.
Wir stimmen aber schon alle überein daß ein Schuss zu unterbleiben hat, wenn sich im Hinterland des Zieles Personen aufhalten? Oder? Oder bin ich da übervorsichtig und eine Memme?
jungs , mal ganz ehrlich - wer zimmert auf ne am zaunpfahl hängende scheibe wenn sich 130 meter dahinter eine frei befahrbare kreisstrasse / radweg befindet ???
Könnte es zufällig sein, dass dieser Artikel genau von dem Gutachter geschrieben wurde, der für das hier besprochene unsägliche Urteil heran gezogen wurde?Die Zeitschrift des BJV hat letztes Jahr einen Artikel zum Thema Kugelfang gebracht: http://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_BJV/Jagd_In_Bayern/jib_2015_10/30-33_JiB_10_15_Kugelfang.pdf
Der BJV empfiehlt...
Ferner ebenda:Wenn man auf die Ansicht des Gutachters des Landeskriminalamtes abstelle, die dieser auch in einem Artikel in der Verbandszeitschrift "..." vertrete, könne man in der jagdlichen Praxis überhaupt keinen Schuss mehr abgeben.
Mich deucht, der Sachverständige ist hier möglicherweise nicht ganz unvoreingenommen an die Sache rangegangen.Der Gutachter des Landeskriminalamtes habe die Örtlichkeit 3 1/2 Monate nach dem Ereignis in Augenschein genommen. Mit Sicherheit sei der Holzpflock durch Feuchtigkeit und Einflüsse des jeweils herrschenden Windes weiter zerbröselt, zumindest an den Stellen, auf die die beiden Geschosse aufgetroffen seien. Eine ordnungsgemäße und verwertbare Begutachtung habe daher nicht mehr durchgeführt werden können. Auch sei nicht nachgewiesen, dass die verletzten Fichtenzweige von einer Tangentialberührung durch Projektile herrühren würden. Der Sachverständige befinde sich
bei der Frage, welches Projektil den Holzpflock bzw. Äste getroffen haben solle, im Bereich der Vermutungen.
Durchaus möglich...:17:Könnte es zufällig sein, dass dieser Artikel genau von dem Gutachter geschrieben wurde, der für das hier besprochene unsägliche Urteil heran gezogen wurde?
Dies setzt eine flache Flugbahn (Überschall) voraus. Andererseits will sie einen Knall erst nach dem "Zischen" gehört haben (dann Unterschall).
Wenn sie zuerst das Geschoss zischen hört und danach den Mündungsknall, (vom Mündungsknall gehe ich aus)
dann wird andersherum ein Schuh draus. Dann war´s noch Überschall.