Urteil zum Thema Abpraller/ Querschläger

N

nick sarre

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was ist bei bleifrei zu beachten?. noch gefährlicher?.
 
Y

Yumitori

Guest
Mich auch, vor allem aus 3 Gründen:

1.Weil es nur wenig bis keine jagdliche Situationen geben dürfte, in denen es absolut auszuschließen ist, dass ein Geschoss (z.B. durch Auftreffen auf einen dicht unter der Oberfläche liegenden Stein) einen Weg nimmt, den niemand voraussehen konnte.
.....
.....
Anders: Wer nach außen den Eindruck erweckt, dass über die gebotene Sorgfalt hinaus alle Risiken ausschließbar seien, lädt den Jagdgegnern (auch den Juristen unter ihnen) sozusagen die "Waffe", mit der sie gegen die Jagd als solche "schießen", und zwar ohne Kugelfang und ohne Rücksicht auf Verluste.


Moin,

sehr guter Beitrag, insbesondere der letzte Absatz ist zu unterschreiben - insbesondere von mir als einem der jagenden und schießenden Juristen, der ich aber immer die Ansicht vertrete, dass das Leben risikoreich ist ( siehe Straßenverkehr, Bienenstiche, Blinddarm-OP usw. usf.).
Ich habe vor sicher 20 Jahren mal einen Jagdhaftpflicht-Fall auf dem Tisch gehabt, bei dem ein polnischer Jagdleiter durch einen mehr als unglücklichen Abpraller so schwer verletzt wurde, dass er noch im Wald verblutete.
Natürlich musste die Sache mit dem damals für mich zuständigen Vorstand abgesprochen werden, der Jurist und Kleinkaliber-Sportschütze war. Ihr hättet ihn mal schwadronieren hören sollen, als er -angeblich zum ersten Mal - von der Gefährdungsweite eines Jagdkalibers größer 5,6mm hörte - dass man nirgendwo auf der Welt mit so etwas jagen dürfen sollte, eine .22er sei da doch der Zivilisation angemessener, bla bla bla.....
Er wurde allerdings grün im Gesicht, als ihm ein (von mir) zugezogener Sachverständiger erläuterte, wie weit auch eine .22er fliegen könne und welches Verwundungspotential sie denn habe.
Soll heisssen: Es gibt Menschen, die einfach immer dann nach Verbot und Abschaffung rufen, wenn ü b e r h a u p t e i n R i s i k o besteht, selbst wenn man die höchste persönliche Sorgfalt anwandte.
Die besteht - bei solcher Denkweise - eben darin, dass man (überzeichnet ausgedrückt) das Leben selbst als dynamischen Geschehensablauf unterlässt.
Für Wissbegierige: Nein, er hat sich n i c h t selbst entleibt - und j a - meine Firma hat die Familie des polnischen Försters entschädigt, allerdings ausdrücklich ohne Haftungsanerkenntnis.
Damals hieß es noch viel lauter als heute "die bösen Deutschen" u n d der betroffene Jäger saß in Polen im Gefängnis, durfte nur wenig Besuch empfangen und und und... .

Mit ein Grund (aber nicht der schwerwiegendste), warum ich seit langem keine DJen mehr besuche, je mehr Leute durch den Wald streifen, um so schwerer ist es, selbst Einfluß auf die Gefährdung des "Hinterlandes" zu haben, weil sich dies dauernd verändert.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
Y

Yumitori

Guest
was ist bei bleifrei zu beachten?. noch gefährlicher?.

Moin,

ich bin k e i n Sachverständiger - aber der Fall, den ich schilderte, der sich in Polen zugetragen hat, wurde durch ein Messing-Vollgeschoss, welches abprallte (ich denke auch, mehrfach!) verursacht - was aber wirklich nur verursacht heisst, nicht verschuldet!

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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was ist bei bleifrei zu beachten?. noch gefährlicher?.



Moin,

das wurde u.a. von der Deva eingehend studiert, siehe z.B. Abprallverhalten von Jagdmunition.

Kurzfazit für die kleine Auswahl an behandelten Geschossen:
* Zwischen bleifreien und bleihaltigen Geschossen gibt es keine signifikanten Unterschiede im Abgangs- und im Seitenwinkel.
* Bleifreie Geschosse haben nach dem Abprallen eine signifikant größere Masse und eine signifikant größere Energie als bleihaltige Geschosse.
* Bleifreie Geschosse fliegen nach dem Abprallen signifikant weiter als bleihaltige Geschosse.

Wobei natürlich immer die eigentliche Geschosskonstruktion und deren Zielverhalten ausschlaggebend ist und weniger, ob "bleifrei" oder nicht.

Sonnige Grüße,
Schnepfenschreck.
 
N

nick sarre

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da hat die rws h mantel ja wieder zukunft.(und sonstige splittergrananten). seltsame welt. überall nur experten.
wahei
 
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Gerade die Splitter nach Durchdringen des Wildkörpers oder Auftreffen auf ein Hindernis fliegen besonders unkontrolliert. Natürlich haben sie weniger Masse und fliegen weniger weit als beispielsweise TSX und Konsorten bei einem Abpraller. Aber in näherer Umgebung dürften sie sogar gefährlicher sein.

Letztlich dürfte man dann nur noch Geschosse wie das Hornady NTX verwenden. Erfüllt dann aber die Gremseanforderungen an die Durchdringungstiefe im Wildkörper nicht.
 
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jungs , mal ganz ehrlich - wer zimmert auf ne am zaunpfahl hängende scheibe wenn sich 130 meter dahinter eine frei befahrbare kreisstrasse / radweg befindet ???

dafür und nicht für den abpraller hat er abgegeben . mich ärgern solche sachen weil erst dadurch waffengegnern argumente in die hand gegeben werden.
 
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Auf Mündungsknall, Schallgeschwindigkeit, Distanzen, etc geht der Sachverständige auch ein, ihr müsst nur das Urteil lesen.
Die Kernaussage des Urteils ist, dass ein einmaliges Versagen ohne Schadenseintritt genügt, um die Unzuverlässigkeit anzunehmen. So steht es dort ausdrücklich.

Entscheidend wäre aber, ob eine Gefährdung für die Radfahrerin vorlag. Hierzu wären Feststellungen erforderlich gewesen, in welcher Entfernung das Geschoss die Radfahrerin passiert hat. Die Äußerungen der Radfahrerin legen nahe, dass das Geschoss relativ nahe über ihren Kopf hinweg ging. Dies setzt eine flache Flugbahn (Überschall) voraus. Andererseits will sie einen Knall erst nach dem "Zischen" gehört haben (dann Unterschall).

Ich kann dem Urteil nicht entnehmen, dass sich ein nach dem Abprall vom Boden mit Unterschallgeschwindigkeit fortbewegender Geschossrest die Radfahrerin in einer gefährlichen Entfernung passiert haben kann. Dazu hat auch der Sachverständige nichts festgestellt.

Wie gesagt, der Jäger hat allenfalls einen Fehler gemacht, aber es ist weder etwas passiert noch eine konkrete Gefährdung festgestellt worden. Es ist ebenfalls denkbar, dass der Geschossrest die Radfahrer in 20 oder 30 Meter Entfernung (oder noch weiter) passierte.

Ist es verhältnismäßig, dafür den Jagdschein zu kassieren?
 
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wo ist das Hinterland, von einem Abpraller? :help:

Sehe ich Himmel, hinter dem Ziel, schieße ich erst gar nicht!
Tauchen Menschen auf Fedlwegen auf, lasse ich es auch sein!

Nach Möglichkeit, habe ich es am liebsten, wenn ich in einen Hang oder ansteigendes Gelände schieße.

Hier im Rheinischenschiefergebirge sind es manchmal nur paar cm Erde und dann der nackte Fels.
Du stehst in einem engen Graben mit Baumbestand, Eichen, 100 Jahre alt und einen Durchmesser von 15 cm.
Die Sau kommt hoch flüchtig und Du streifst den Baum und dann einen Stein oder Felsbrocken. :what:
Wo fliegt den der Rest hin? :help:
Noch schlimmer in Weinbergen, wo Zäune und Pfosten heute aus Stahl sind und nicht mehr aus Holz, oder nur die Drähte die die Winzer spannen :sad:
Da denkt man , man schießt in den Hang, also den sichern Kugelfang und dann?????



Wir stimmen aber schon alle überein daß ein Schuss zu unterbleiben hat, wenn sich im Hinterland des Zieles Personen aufhalten? Oder? Oder bin ich da übervorsichtig und eine Memme?
 
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Kennst Du die Örtlichkeit? Dann würden mich die Koordinaten interessieren um mir wenigstens in GoogleEarth ein Bild machen zu können.

Ansonsten: Sehr schöner Beitrag von Werbe!
 
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jungs , mal ganz ehrlich - wer zimmert auf ne am zaunpfahl hängende scheibe wenn sich 130 meter dahinter eine frei befahrbare kreisstrasse / radweg befindet ???

Und welcher Soldat mit "Gefechtserfahrung" sorgt dafür, dass einem Jäger wegen eines Zischens der Jagdschein entzogen wird? ...

Wenn das ausreicht, werden die PETA-Freunde noch viel öfter im Wald spazieren gehen.... Die Anleitung zum Jagdscheinentzug ist ja nun vorhanden.

Und niemand sollte sich darauf verlassen, dass der Fall anders entschieden worden wäre, wenn der Jäger auf einen Rothirsch geschossen hätte. Denn es wäre dem Jäger zuzumuten, sein Fleisch im Supermarkt zu kaufen, wo es bekanntlich in der TK-Truhe wächst...
 
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15 Apr 2016
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Die Zeitschrift des BJV hat letztes Jahr einen Artikel zum Thema Kugelfang gebracht: http://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_BJV/Jagd_In_Bayern/jib_2015_10/30-33_JiB_10_15_Kugelfang.pdf

Der BJV empfiehlt...
Könnte es zufällig sein, dass dieser Artikel genau von dem Gutachter geschrieben wurde, der für das hier besprochene unsägliche Urteil heran gezogen wurde?

Aus eben jenem Urteil (also den dort zitierten Einlassungen des Anwalts des betroffenen Jägers)
Wenn man auf die Ansicht des Gutachters des Landeskriminalamtes abstelle, die dieser auch in einem Artikel in der Verbandszeitschrift "..." vertrete, könne man in der jagdlichen Praxis überhaupt keinen Schuss mehr abgeben.
Ferner ebenda:
Der Gutachter des Landeskriminalamtes habe die Örtlichkeit 3 1/2 Monate nach dem Ereignis in Augenschein genommen. Mit Sicherheit sei der Holzpflock durch Feuchtigkeit und Einflüsse des jeweils herrschenden Windes weiter zerbröselt, zumindest an den Stellen, auf die die beiden Geschosse aufgetroffen seien. Eine ordnungsgemäße und verwertbare Begutachtung habe daher nicht mehr durchgeführt werden können. Auch sei nicht nachgewiesen, dass die verletzten Fichtenzweige von einer Tangentialberührung durch Projektile herrühren würden. Der Sachverständige befinde sich
bei der Frage, welches Projektil den Holzpflock bzw. Äste getroffen haben solle, im Bereich der Vermutungen.
Mich deucht, der Sachverständige ist hier möglicherweise nicht ganz unvoreingenommen an die Sache rangegangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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28 Sep 2011
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Dies setzt eine flache Flugbahn (Überschall) voraus. Andererseits will sie einen Knall erst nach dem "Zischen" gehört haben (dann Unterschall).

Wenn sie zuerst das Geschoss zischen hört und danach den Mündungsknall, (vom Mündungsknall gehe ich aus)
dann wird andersherum ein Schuh draus. Dann war´s noch Überschall.
 
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Wenn sie zuerst das Geschoss zischen hört und danach den Mündungsknall, (vom Mündungsknall gehe ich aus)
dann wird andersherum ein Schuh draus. Dann war´s noch Überschall.

Dann würde aber der Geschossknall dem Zischen vorausgehen oder dieses überdecken...

Im vorausgegangenen Einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist übrigens die Rede davon, dass nach Aussage der Zeugen das Geschoss "etwa 30 bis 50 cm über ihre Köpfe hinweg geflogen" sei.

Das müssen schon echte Experten-Zeugen sein, die entweder das Geschoss gesehen oder anhand des Zischens die Entfernung feststellen konnten und dabei auch noch Rad gefahren sind...
 

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