Urteil zum Thema Abpraller/ Querschläger

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. wir wollen erreichen dass den behörden klar ist dass von uns keinerlei risiko ausgeht ! dass ist der einzige weg damit wir in ruhe gelassen werden dr fuchs.
Ja sicher, die Behörden (und vor allem die "Waffen-sind-böse-Fraktion") werden uns in Ruhe lassen, wenn von uns keinerlei Risiko mehr ausgeht. Leider ist das erst dann der Fall, wenn es uns nicht mehr gibt. Etliche Juristen (neueste Urteile) und Politiker arbeiten daran. Am besten helfen wir ihnen dabei;-), dann geht das schneller mit der Risikobeseitigung. In diesem Fall könnte man sich ja auch die Denkweise des BVG zu den Halbautomaten als Beispiel nehmen- und das Schießen bei der Jagd generell verbieten, weil man zwar keine "gefährlichen" Schüsse (Kugelfang usw.) machen darf, aber die Möglichkeit besteht, dass man es dennoch tut, weshalb analog zu der Verwendung von unzulässigen Magazinen in HA das Schießen als solches zu verbieten ist- wie eben die HA als solche.;-)
 
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Es geht eher um die wenig realistischen Anforderungen, die das Gericht an einen sicheren Schuß stellt und mit denen es den Wegfall der Zuverlässigkeit begründet.

Deine Hochsitze sind alle 20 m hoch? Oder du schiesst nur maximal 30 m weit? Und du kannst immer mindestens 5km weit alles überblicken?

Na dann ist ja gut.


Nein alles weder noch. Ich schieße nicht in Richtung von Personen die ich sehe und nicht in Richtung von Siedlungen. Ich weiß welches Dorf in welchem Umkreis in welcher Richtung um mich ist. Ja ich habe den Vorteil in reliefiertem Gelände zu jagen. Nochmals Schüsse in Richtung einer Straße auf der Radfahrer unterwegs sind sind ein absolutes Neinpfuiaus. Zumal in so kurzer Entfernung und für einen Kontrollschuss. Man könnte ggfs auch warten bis die Radler weg sind oder?
 
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Nein alles weder noch. Ich schieße nicht in Richtung von Personen die ich sehe und nicht in Richtung von Siedlungen. Ich weiß welches Dorf in welchem Umkreis in welcher Richtung um mich ist. Ja ich habe den Vorteil in reliefiertem Gelände zu jagen. Nochmals Schüsse in Richtung einer Straße auf der Radfahrer unterwegs sind sind ein absolutes Neinpfuiaus. Zumal in so kurzer Entfernung und für einen Kontrollschuss. Man könnte ggfs auch warten bis die Radler weg sind oder?

Er hat im Wald geschossen und die Radler nicht sehen können... das ergibt sich aus dem Urteil.
 
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Noch viel übler, ich kann nicht irgendwohin schiessen ohne zu wissen was dort ist.
Ich kann die Situation aus der Schilderung heraus nicht beurteilen, wenn es aber so aussah wie ich es mir vorstelle schaudert es micht das der Schütze hier den Finger krumm gemacht hat.
Pure Dummheit und mutwillige Gefährdung.

Als Jäger muss man auf seinen Kugelfang achten, wer im absoluten Flachland jagt muss sich eben in der Entfernung einschränken.
In unserem Revier sind alle Kanzeln entsprechend ausgerichtet. Geschossen wird ausschliesslich in "aufsteigendes" Terrain oder wenn Hügel in direkt einsehbarem Hintergrund sind.
Dadurch ist sichergestellt dass der Auftreffwinkel für das Projektil ausreichend steil ist.

Wer in unter 300m Entfernung zu einer Straße (in ebendem Gelände) seine Anschusstafel aufstellt und darauf schiesst gibt völlig zu Recht seinen Jagdschein und seine Waffenbesitzkarte ab.
Das hat überhaupt nichts damit zu tun wo die Projektile tatsächlich hinflogen oder ob die Radfahrer diese hören konnten. Allein die Tatsache dass der Jäger so gehandelt hat reicht um ihm die Zuverlässigkeit abzuerkennen.
 
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Noch viel übler, ich kann nicht irgendwohin schiessen ohne zu wissen was dort ist.
Ich kann die Situation aus der Schilderung heraus nicht beurteilen, wenn es aber so aussah wie ich es mir vorstelle schaudert es micht das der Schütze hier den Finger krumm gemacht hat.
Pure Dummheit und mutwillige Gefährdung.

Sein Schussfeld konnte er gut überblicken. Die Kugel ist aber mehrfach abgeprallt und dann offenbar in einer steilen ballistischen Kurve in Unterschallgeschwindigkeit an den Radlern vorbeigezischt. Es geht hier nicht um das Schussfeld, sondern um das was ca. 200 Meter hinter dem Kugelfang geschehen sein soll... Außerdem hat der Schütze in ansteigendes Terrain geschossen, das nutzte aber nichts, wegen der steilen Kurven nach dem Abprallen... Es handelt sich sozusagen um doppelt indirektes Richten (Mörserfeuer über Bande)...

Wer kann im Wald die 2 bis 5 km überblicken, die hinter dem Kugelfang liegen? Wo in Deutschland befindet sich in diesem Bereich keine Straße?

Insgesamt halte ich den Hergang für ziemlich unwahrscheinlich. Die Radlerin will das Zischen vor dem Schussknall gehört haben. Das Geschoss muss also mit Unterschall geflogen sein. Angesichts der steilen Flugbahn ist es dann aber unwahrscheinlich, dass der Schussknall erst verzögert bei der Radlerin ankam. Zudem ist völlig unklar, in welcher Entfernung ein solches Zischen noch wahrnehmbar ist, ob also überhaupt eine Gefährdung vorlag. Auf dieser Grundlage die Zuverlässigkeit abzuerkennen, ist m.E. höchst fragwürdig.
 
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wenn die radlerin das zischen vor dem knall gehört hat muss das geschoss mit überschall geflogen sein - die kugel war schneller da als der mündungsknall.

Dann hätte die Radfahrerin den Überschallknall der Kugel hören müssen, zumindest gleichzeitig mit dem "Zischen". Hat sie aber nicht.
 
A

anonym

Guest
Dann hätte die Radfahrerin den Überschallknall der Kugel hören müssen, zumindest gleichzeitig mit dem "Zischen". Hat sie aber nicht.
Nein.

Das Geschoß fliegt bis zum Ziel mit >2-facher Überschallgeschwindigkeit, als Abpraller dann mit Unterschall.
Im Schnitt von Mündung bis Überflug der Dame also mit Überschall, beim Überflug selbst aber mit Unterschall.
Sie hört also das Pfeifen, kein Geschoßknall und den Mündungsknall erst nach dem Pfeifen.
 
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Nein.

Das Geschoß fliegt bis zum Ziel mit >2-facher Überschallgeschwindigkeit, als Abpraller dann mit Unterschall.
Im Schnitt von Mündung bis Überflug der Dame also mit Überschall, beim Überflug selbst aber mit Unterschall.
Sie hört also das Pfeifen, kein Geschoßknall und den Mündungsknall erst nach dem Pfeifen.

Gut, vorausgeschickt, ich bin kein Experte, allerdings:

Vom Abprallpunkt breitet sich der Geschossknall mit Schallgeschwindigkeit aus, denn bis zu diesem ist das Geschoß noch mit Überschallgeschwindigkeit unterwegs. Fällt das Geschoss schon nach dem Abprallen auf Unterschall, kann es den Geschossknall nicht mehr überholen. Also müsste das Geschoss auch nach dem Abprallen noch mit Überschall geflogen sein, um dann kurz vor der Dame auf Unterschall zu fallen. Dann hätte sie allerdings auch nur für einen ganz kurzen Moment das Trudelgeräusch gehört, das wäre m.E. nicht mehr als Zischen wahrnehmbar (weil nicht lang genug, bevor der Geschossknall eintrifft).

Der übliche Verlauf wäre (Geschoss-)Knall, Zisch, Bumm (Mündungsknall).

Aber wie gesagt, ich bin kein Sachverständiger...
 
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Noch viel übler, ich kann nicht irgendwohin schiessen ohne zu wissen was dort ist.
Ich kann die Situation aus der Schilderung heraus nicht beurteilen, wenn es aber so aussah wie ich es mir vorstelle schaudert es micht das der Schütze hier den Finger krumm gemacht hat.
Pure Dummheit und mutwillige Gefährdung.
...
Allein die Tatsache dass der Jäger so gehandelt hat reicht um ihm die Zuverlässigkeit abzuerkennen.
Sein Schussfeld konnte er gut überblicken. Die Kugel ist aber mehrfach abgeprallt und dann offenbar in einer steilen ballistischen Kurve in Unterschallgeschwindigkeit an den Radlern vorbeigezischt. Es geht hier nicht um das Schussfeld, sondern um das was ca. 200 Meter hinter dem Kugelfang geschehen sein soll... Außerdem hat der Schütze in ansteigendes Terrain geschossen, das nutzte aber nichts, wegen der steilen Kurven nach dem Abprallen... Es handelt sich sozusagen um doppelt indirektes Richten (Mörserfeuer über Bande)...

Wer kann im Wald die 2 bis 5 km überblicken, die hinter dem Kugelfang liegen? Wo in Deutschland befindet sich in diesem Bereich keine Straße?
@Wild(e)sau: mich schaudern eher Jagdschein Inhaber, die so schnell dabei sind anderen Jägern die Zuverlässigkeit abzusprechen, obwohl sie sich offensichtlich mit dem Urteil und den dort genannten Sachverhalten überhaupt nicht im Detail auseinandergesetzt haben.

Danke Dr. Reineke für die Klarstellung der Fakten, soweit sie aus dem Urteil ersichtlich sind.
 
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Die Zeitschrift des BJV hat letztes Jahr einen Artikel zum Thema Kugelfang gebracht: http://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_BJV/Jagd_In_Bayern/jib_2015_10/30-33_JiB_10_15_Kugelfang.pdf

Und ging genau auf diese Situation ein:
Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei einem Auftreffwinkel im Bereich von fünf Grad auch auf weichem Boden fast immer mit einem Abprallen der Projektile zu rechnen ist. Fünf Grad Auftreffwinkel erreicht man am Boden etwa nach 70 Metern, wenn man im ebenen Gelände von einer sechs Meter hohen Kanzel aus schießt.

In besagtem Fall waren es laut Urteil 77m Entfernung bei 3m Höhe - ein Winkel von um die 2º.

Der BJV empfiehlt einen Winkel von 10° um Abpraller zu vermeiden, oder anders ausgedrückt: "Bei drei Metern Abschusshöhe trifft bei zehn Grad das Geschoss bereits nach 17 Metern in den Boden" und "Bei stehendem Anschlag bedeuten zehn Grad, dass das Geschoss nach circa acht Metern auf den Boden auftrifft." Wie praktikabel solche Vorgaben sind, das sei mal dahingestellt - aber das ist was der BJV publiziert, nicht irgendwelche imaginären Volksentwaffner.

Auf Mündungsknall, Schallgeschwindigkeit, Distanzen, etc geht der Sachverständige auch ein, ihr müsst nur das Urteil lesen.

[edit] In der aktuellen "Jagd in Bayern" gibt's auch noch einen Artikel zum Einschießen im Revier: http://www.jagd-bayern.de/fileadmin...jib_2016_04/40-41_JiB_04_16__Einschiessen.pdf
 
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...... mich schaudern eher Jagdschein Inhaber, die so schnell dabei sind anderen Jägern die Zuverlässigkeit abzusprechen, obwohl sie sich offensichtlich mit dem Urteil und den dort genannten Sachverhalten überhaupt nicht im Detail auseinandergesetzt haben.
Mich auch, vor allem aus 3 Gründen:

1.Weil es nur wenig bis keine jagdliche Situationen geben dürfte, in denen es absolut auszuschließen ist, dass ein Geschoss (z.B. durch Auftreffen auf einen dicht unter der Oberfläche liegenden Stein) einen Weg nimmt, den niemand voraussehen konnte.

2. Weil die genannten Jäger offenbar von der (ziemlich infantilen) Annahme ausgehen, Sie könnten das und deshalb ohne Kenntnis der speziellen Situation dem Verurteilten unterstellen, er habe falsch gehandelt.

3. Weil man als Jäger vor dem Kugelschuß zwar alle erkennbaren Risiken ausschließen kann, aber immer noch damit rechnen muss, dass es sozusagen Unkalkulierbares im menschlichen Leben und in der Jagd gibt- und durch eine vorschnelle Verurteilung des Mitjägers den "Recht" sprechenden Gerichten sozusagen bestätigt, dass ihre weltfremden Ansichten/Begründungen so weltfremd nicht sind, weil es ja offenbar Jäger gibt, die alles immer im Griff haben, selbst den Weg des Geschosses.

Anders: Wer nach außen den Eindruck erweckt, dass über die gebotene Sorgfalt hinaus alle Risiken ausschließbar seien, lädt den Jagdgegnern (auch den Juristen unter ihnen) sozusagen die "Waffe", mit der sie gegen die Jagd als solche "schießen", und zwar ohne Kugelfang und ohne Rücksicht auf Verluste.
 
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Bei den Millionen von Kugeln die jedes Jahr abgegeben werden.....

Aber wie immer, ein sehr hartes Urteil.
 

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