UHR-Fanclub

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Wieso soll man das Geld, was kaum reicht für eine 44mag UHR rausschmeissen? Jagdlich unsinnig, weil er eben nicht die 2000 Joule bringt und mit den KW Geschossen dafür sowieso nix taugt.

Besser wäre es das Geld zu sparen, dann ist man näher am eigentlichen Ziel, der 45/70.
 
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Heute bei egon für 566 Euronen weggegangen, neuwertige 375 Marlin in .375 Winchester..... war ein Schnäppchen.

....und für hochwildtauglichkeit hätt´s wahrscheinlich auch gereicht.


Anhang anzeigen 47809
Gruß

HWL
 
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Natürlich ist die 2000J Grenze einzuhalten wobei das beim Fangschuss doch eigentlich ein Witz ist, wenn ich dafür die .44 Magnum aus dem Revolver hernehmen darf aber nicht aus dem UHR -.-


Wenn's nach der Vernunft und Sparen geht, dann gleich auf eine Browning BLR in .30-06 sparen. Dann brauch ich mir auch keine Gedanken machen, wenn der Hirsch jenseits der 150 steht. Die .30-06 kann das (bei der .45-70 ist das strittig). Die gefällt mir zwar optisch nicht aber vernünftig wär's.
Noch vernünftiger wäre nur mit meiner Steyer Mannlicher Luxus in .30-06 zufrieden zu sein. Reicht für alles heimische Wild.
Es geht aber um haben wollen und die Frage ob's dann wenigstens einen Einsatz für das habengewollte gibt. Und die mangelnde Geduld zu warten bis mehr Geld zur Verfügung steht :roll:


Was den Munitionserwerb bzw. den Besitz von Munition ohne Jagdschein angeht, sollte ich als Wiederlader eigentlich eh nicht viel befürchten müssen. Ich bin berechtigt zum "Erwerb und Besitz von wiedergeladener Munition". Wenn das Päckchen nicht gerade original verschweißt ist, soll mal einer beweisen, dass es keine selbst geladene ist
Hatte gefragt, wegen der Situation beim BüMa bzw. FrankundMonika: "100 Schuss .44 Mag bitte" - "Darf ich die EWB sehen?" - "Nö, ich hab ne Büchse in dem Kaliber" und dann eben die Frage ob's dafür die EWB bräuchte oder nicht
 
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Das ist halt wieder so'n Kaliber, dass wollen nur Liebhaber oder "$pinner" wie ich. Da haperts schon an der Fabrikmunition und deren Verfügbarkeit. So sind die Interessenten hier schon sehr ausgedünnt. Ich hab mir jetzt ne neue Winchester bestellt, 1892 aus der Miroku-Schmiede. Kaliber .357 Magnum, wobei ich erst was noch kleineres wollte. Vor zwei, drei Jahren gab es eine Serie mit je 500 Stück und Achtkantlauf in div. Kalibern, unter anderem eben .32-20. Hier in DE aber vergriffen, wobei ich denke, dass es da eh nur eine Handvoll gab..... Aber ich such jetzt nicht länger. Eine gebrauchte Marlin .357er Cowboy für 1000 bei EGun letzte Woche war in einem Tag verkauft. Neu gibts die nur in der .45LC und kostet über 1700. Und was sonst noch so unterwegs ist, ist entweder überteuert und einfach verbraucht. Die ist jetzt zwar auch nicht billig, aber Mirokuqualität ist mir bekannt. Dan hab ich schon vier Büchsen.... Plan B war eine 73er von Uberti, aber da hatte ich auch in den letzten Jahren zu viele faule Eier auf der Theke. Und die 73er Fertigung von Miroku in der Topversion ist mir dann doch zu teuer.....
 
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Zum Thema Munitionerwerb. Aus gegeben Anlass haben wir da erst mal bei unserem SB nachgefragt. Also für Bayern gilt wohl die Regelung wie gehabt. Für alle KW-Kaliber für die es LW von der Stange gibt, genügt als EWB der gültige Jagdschein. Das wären .38/.357, .44, 9x19 und .45ACP.
 
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LA in 44 wuerde Sinn machen wenn ein Revolver in dem Kaliber im Haus ist. Ich hab ua eine Marlin cowboy limited mit octagonal barrel. 45 Colt. Hab die als Ergaenzung zum 45 er Revolver gekauft. Eine kurze Winchester Trapper in 30/30 waere mir fuer jagdliches lieber
 

Wheelgunner_45ACP

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Zum Thema Munitionerwerb. Aus gegeben Anlass haben wir da erst mal bei unserem SB nachgefragt. Also für Bayern gilt wohl die Regelung wie gehabt. Für alle KW-Kaliber für die es LW von der Stange gibt, genügt als EWB der gültige Jagdschein. Das wären .38/.357, .44, 9x19 und .45ACP.

Ja, in BY möglich. Wobei mir schon 40er- Muni verweigert wurde, obwohl es LW in dem Kaliber gibt. Es gibt wohl irgend einen Erlass, der das regelt und da steht die 40er nicht explizit drin. Seit dem lass ich zu jeder Waffe auch den Muni- Erwerb eintragen. War so damals nach Rücksprache der pragmatischen Lösungsansatz meines SB, zu dem ich eigentlich eine guten Kontakt habe
 
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Wie bei fast allem im Waffengesetz sind manche Grundlagen aus der Steinzeit. Und als Grundlage für dies hat man wohl einmal die UHR die für Revolverpatronen eingerichtet sind als Grundlage genommen. Und bei 9Para und .45ACP die schon vor Jahrzehnten erhältlichen Selbstladecarbines von Ruger oder Marlin.
 
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....

Zum Munitionserwerb: Mein SB gab mir den Tipp, den Muni-Erwerb immer mit eintragen zu lassen, da dann - falls doch mal übersehen den JS zu verlängern - du immer noch Munition kaufen und besitzen darfst:cool:

....

Hat bei meinen .44 nicht geklappt: Der Sachbearbeiter hat beim Munitionserwerb eingetragen "Nur in Verbindung mit gültigem Jagdschein" :sad:
 

Wheelgunner_45ACP

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Hat bei meinen .44 nicht geklappt: Der Sachbearbeiter hat beim Munitionserwerb eingetragen "Nur in Verbindung mit gültigem Jagdschein" :sad:

Den Eintrag hätte er sich sparen können, denn der JS ist ja auch ein Grund zum Mun- Erwerb . . . Hängt vielleicht aber auch am Bundesland. Hab bisher immer beim anmelden gesagt, dass ich den Muni- Erwerb bitte eingetragen hätte und gut war es.
 

JMB

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Wenn's nach der Vernunft und Sparen geht, dann gleich auf eine Browning BLR in .30-06 sparen.
Dachte ich auch mal, bis ich in diesem Forum darauf hingewiesen wurde, dass die "lange" BLR ein ganz anderes Handling (v.a. beim Repetieren) hat.
Ich wollte auch nicht glauben, dass 1-2 cm Systemlänge so viel ausmachen könnten, bis ich eine BLR in .30/06 befingern konnte.
Da brauchste schon Gorillaarme ...


WaiHei
 
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JMB

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Was den Munitionserwerb bzw. den Besitz von Munition ohne Jagdschein angeht, sollte ich als Wiederlader eigentlich eh nicht viel befürchten müssen. Ich bin berechtigt zum "Erwerb und Besitz von wiedergeladener Munition". Wenn das Päckchen nicht gerade original verschweißt ist, soll mal einer beweisen, dass es keine selbst geladene ist
Das dürfte z.B. für ein LKA eine der leichtesten Übungen sein.
Bei einer Kontrolle/Durchsuchung (warum auch immer) wird die erst mal "kassiert", Du argumentierst wie oben und die Gegenseite sagt "Das wollen wir jetzt aber genau wissen!"


WaiHei
 

JMB

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Zum Thema Munitionerwerb. Aus gegeben Anlass haben wir da erst mal bei unserem SB nachgefragt. Also für Bayern gilt wohl die Regelung wie gehabt. Für alle KW-Kaliber für die es LW von der Stange gibt, genügt als EWB der gültige Jagdschein. Das wären .38/.357, .44, 9x19 und .45ACP.
Wann (Monat/Jahr) habt Ihr denn angefragt?

Es gibt auch andere Auslegungen:
Wenn man als Jagdscheininhaber eine entsprechende Langwaffe eingetragen hat und KEINE Kurzwaffe in demselben Kaliber, für die man KEINE Munitionserwerbserlaubnis hat.
Damit man sich nicht Munition für die KW "durch die Hintertür" beschafft.
W&H 7/2013 "Jäger vor Gericht Nr. 346"
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 2.12.2009 – 1 A 388.08 -

Ist ja schon etwas älter ...
Gibt's inzwischen "günstigere" Urteile dazu?


WaiHei
 
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Ich habe 2 UHR in Kurzwaffenkalibern. Nach Aussage der SB auf der Behörde ist für den Besitz und Erwerb von Munition für die 2 Kaliber der JS und WBK ausreichend. Bei uns tragen sie die MEB nicht ein, wenn auf JS erworben.
Von einem der beiden Kaliber habe ich keine KW.
 

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