Discovery, mal im Ernst: Bleib bitte auf dem Teppich.
Lies Dir das: "...stupide Beleidigungen der Andersdenkenden verfallen.
Da werden sogar Menschen gleicher Ausbildung und Tätigkeit , nur weil sie anders denken, beleidigt...."
bitte nochmal durch und überdenke dieses:
"...
Menschen die noch nie einen Cent für die Jagd aufgewendet haben, außer für Equipment, Munition, Hunden und Futter,
welche sich ihrerseits aber nicht zu schade sind den analpassiven Weg zum
Erfolg zu beschreiten und beifallheischend auf die nächste Einladung zu warten".
Stammt beides aus dem gleichen Post.
Wir befinden uns hier im Unterforum Jagdrecht und so glasklar, wie die (juristische) Richtigkeit der hier besprochenen Entscheidung teilweise angenommen wird, ist sie nunmal nicht. Da kann man durchaus anderer Meinung sein:
"Sollte es dann gleichwohl zu einem
Überjagen kommen, so
begründe dies noch keinen
Unterlassungsanspruch, weil
es keine absolute Sicherheit gegen
ein Überjagen gebe.
Amtsgericht Bückeburg, Urteil
vom 11.01.2000 – 73 C
175/99 (VI) –, bestätigt durch
Landgericht Bückeburg, Urteil
vom 5.10.2000 – 1 S 47/0"
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In diesem Sinne...
Gruß und so.