Transport von Waffe und Munition

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Aus genau diesem Grund habe ich da das simpelste Zahlenschloss dran, das ich finden konnte, mit einer leicht einzustellenden Kombination…
Für uns Ältere:
Es gibt im Handel auch Schlösschen mit nur 2 Zahlen. Für die Zahlenkombination muss ich nur ans Klo denken, dann fällt es mir wieder ein.
Und zum Schloss für den Munitionsschrank: Es gibt auch billig Zahlenschlossmodelle für Schwenkriegelschlösser zum Austausch - Falls da auch nach der Schlüsselaufbewahrung gefragt wird.
 
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Auf dem Weg zur Jagd liegt die Büchse aber trotzdem auf der Rückbank, max mit einem Mantel drüber, so ich denn einen dabei habe

Auf dem Weg ins Revier kommt die Waffe bei mir hier rein:


Schutz gegen Schlag, Stoß, herumfliegen der Waffe und bei geöffneter Tür einfach zu entnehmen.

Ich hab die Mittelnaht aufgetrennt, daher habe ich jetzt keine "Doppel-Waffentasche", dafür lässt sich aber eine Waffe mit ZF und abstehendem Handgriff problemlos verstauen und wieder entnehmen.
 
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Auf dem Weg ins Revier kommt die Waffe bei mir hier rein:


Schutz gegen Schlag, Stoß, herumfliegen der Waffe und bei geöffneter Tür einfach zu entnehmen.

Ich hab die Mittelnaht aufgetrennt, daher habe ich jetzt keine "Doppel-Waffentasche", dafür lässt sich aber eine Waffe mit ZF und abstehendem Handgriff problemlos verstauen und wieder entnehmen.
So ein Teil habe ich auch. Besonders praktisch, wenn Sohnemann mit zur Jagd geht ......
 
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Ist eine zerlegte Flinte eigentlich nicht-zugriffsbereit? Oder doch, weil der Hinterschaft samt System unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann?
 
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Ist eine zerlegte Flinte eigentlich nicht-zugriffsbereit? Oder doch, weil der Hinterschaft samt System unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann?
Was ist zerlegt? Laufbündel der Kipplaufwaffe aus dem Baskül entnommen oder nur Vorderschaft ab?

Grundsätzlich ist eine zerlegte Waffe nicht zugriffsbereit.
 
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Laufbündel und Baskül getrennt. Vorderschaft entweder am Laufbündel oder separat als drittes Teil.
 
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Laufbündel und Baskül getrennt. Vorderschaft entweder am Laufbündel oder separat als drittes Teil.
Und das trägst Du so herum?
Das steckt doch eh in einer Kiste oder von mir aus auch in einem Jutesack. Mach nen Knoten oben in den Sack und schon ist es verschlossen.
 
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Würd ich so nicht unterschreiben…. Brauchst ja nur das Laufbündel auf jemanden richten, schon biste fällig, der kann ja nicht riechen, dass es nur ein Laufbündel ist, das du in Anschlag gebracht hast…
 
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Und das trägst Du so herum?
Das steckt doch eh in einer Kiste oder von mir aus auch in einem Jutesack. Mach nen Knoten oben in den Sack und schon ist es verschlossen.
Es geht ja hier in diesem Thread bewusst um die Maximalauslegung des Gesetzes. Ich nutze in der Praxis einen Flintenkoffer, in dem zwei zerlegte Flinten Platz finden und der mit 3 Code-Schlössern versehen ist. Es ist aber interessant zu wissen, dass man die zerlegte Flinte theoretisch auch einfach im Kofferraum mitführen könnte.
 
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Diese Frage haben wir mal bei einem Wurfscheiben-Wettkampf aufgeworfen. Da ist ein Teilnehmer mit seinem Chopper angereist und das Flintenbündel der zerlegten Bockflinte schaute hinten (wegen Überlänge) noch ein paar cm aus der Satteltasche raus...
 
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Rechtlich bist du ja auch korrekt unterwegs und ich mache "etwas zu viel". In den Revieren auf dem Land ist alles kein Problem, da kann man mit der Sau auf dem Hänger beim Bäcker vorfahren und morgens blutverschmiert noch nen schnellen Kaffee holen. Aber mach das mal im Stuttgarter Umland wo ich wohne. Da reicht ein Messer an der Hose und jemand macht dich an und das brauche ich nicht.
In Stuttgart-West, ca. 50% Grün bei den Wahlen, lauf ich immer mit der offenen Lang- und Kurzwaffe zum Auto, wenn ich zur Jagd gehe; oft ein paar 100m. Die Leute sollen sich an Waffenbesitz gewöhnen! Es war auch nie was, keiner hat die Polizei gerufen o. ä. Manchmal fragen Leute, ob man Jäger sei und sind ganz interessiert daran, das ist alles.
 
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Ich verstehe irgendwie nicht das Bedürfnis, die Grenzbereiche des Erlaubten zu nutzen. Es ist doch viel schöner, wenn man einen wohligen Sicherheitsabstand hat.
So kann man auch zeigen, daß man uns die Sache auch gut und gerne zutrauen kann und man nicht immer an den Gesetzen herumschrauben muß.
Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt. Am WaffenG wird herumgeschraubt, egal was wir Legalwaffenbesitzer machen. Ein "Illegaler" macht irgendeinen Mist und wir "Legalen" dürfen dran glauben...
Das bisschen Rest das verblieben ist, darf man ruhig ausnutzen, denn wenn keiner mehr an die Grenze geht, heißt es selbst von den Jagdverbänden an den Gesetzgeber: "Ja, kann weg..."
 
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Ich bin in 45 Jahren Jagd nur ein einziges Mal auf dem Heimweg von der Jagd, Nachts um 1/2 1 kontrolliert worden. Es war eine ganz simple Verkehrskontrolle. das Gewehr, das auf dem Beifahrersitz lag, hat niemanden interessiert.
Die "Chance" jagdlich unterwegs von der Polizei kontrolliert zu werden, dürfte bei weit über 100000 liegen. Kein Anlass zur Sorge!
Das hängt davon ab, wo man fährt. Wochenende in Stuttgart, das gilt sicher auch für andere Großstädte, wird man zu 80% kontrolliert, da die auf den Ausfahrstraßen Alkoholkontrollen machen. Ich war jedenfalls schon ein paarmal in der Kontrolle. Meistens haben die sich für die Waffen auf dem Beifahrersitz nicht interesssiert (grüner SUV, Jagd-Schild in der WSS, Korb auf der AHK). Einmal gab es aber eine Lehrstunde in Sachen Waffenrecht für die Polizei ;)
 

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