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Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern die Schonzeitaufhebung in Sanierungsgebieten Oberbayern für unwirksam erklärt. Außerhalb der gesetzlichen Jagdzeiten darf es keine Jagd auf Gams, Rotwild und Rehwild geben (die gegenteilige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wurde damit aufgehoben).
Gut so und ich hoffe, dass die BaySF auch mit den zukünftigen Anläufen scheitern. Btw., unser Haus (das meiner Frau) steht in der gelben Zone und damit hat/ hätte es für uns durchaus direkte Relevanz.
So lange (auch die eigenen) Almviecher die kritischen Seiten großflächig und gründlich zertrampeln, ist das Thema Schonzeitaufhebung für das Wild geradezu grotesk.
Die relativ kleinflächigen Skigebiete werden mit enormem finanziellen Aufwand (aus dem Tourismus) besonders abgesichert. Wenn man auf die Wintersportler verzichten möchte, werden u.a. die Tiroler zukünftig wieder den Putz aus den Wänden fressen müssen.
grosso
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