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Gelöschtes Mitglied 8583
Guest
Na also, läuft doch!Beim NDR gibt es ein kurzes Interview.
Na also, läuft doch!Beim NDR gibt es ein kurzes Interview.
Falsch...
Landfriedensbruch ist mit Sicherheit erfolgt.
Oder glaubst du, die Betroffenen wäre mit dem Betreten der drei Bauern ihres Grundstückes zum Abladen eines Tierkadavers einverstanden gewesen?
Die Nötigung war der Zwang zum Hinnehmen des Geschehens.
Bei mir hätten die Dreie ein Problem. Ein Massives!
Ob die einverstanden waren oder nicht, wenn keiner irgendwas gesagt hat wie: "Wenn du uns das hier nicht hinlegen lässt, hauen wir dir den Frack voll.", dann war es keine Nötigung zur Duldung, sondern nur ein Abladen und damit hat sichs.
Wo bleibt hier der Mantelträger? Lesen hier irgendwelche Juristen mit? Äußert euch bitte mal.
hat ja mit dem Thema hier nichts zu tunFinde ich ohnehin irgendwie komisch, daß hier der Landwirt der ein Tier vor die Haustür legt mehr Beachtung findet, als die drei brennenden Hochsitze im gleichen Zusammenhang ein paar Tage vorher.
.....
Also darf jeder Hinz und Kunz unerlaubt mein Grundstück befahren, mir Sondermüll draufkippen und mich bedrohen, ohne Gefahr zu laufen, von wem auch immer dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden? Ehrlich? Ich glaube das nicht!Also, ich weiß nicht, wie du denkst... ehrlich gesagt...
Ein Landfriedensbruch liegt mit Sicherheit nicht vor, denn das Grundstück ist ja privat und nicht des Staates und es wurde auch nicht die öffentliche Sicherheit gefährdet, was dafür zwingend notwendig ist.
Wenn das Grundstück nicht befriedet war, also Einfahrt ohne Tor oder Zaun, dann kanns nicht mal ein Hausfriedensbruch sein...
Eine Nötigung liegt nicht vor. Es gab weder Gewalt noch eine Drohung mit einem empfindlichen Übel. Außerdem wurde keine Handlung oder Duldung in diesem Zusammenhang erzwungen. Das muss in der Nötigung zusammenhängen, sonst ist es keine.
Ob die einverstanden waren oder nicht, wenn keiner irgendwas gesagt hat wie: "Wenn du uns das hier nicht hinlegen lässt, hauen wir dir den Frack voll.", dann war es keine Nötigung zur Duldung, sondern nur ein Abladen und damit hat sichs.
Das Gerechtigkeitsempfinden mag da durchaus angegriffen sein, rechtlich ist aber keiner der von dir erwähnten Straftatbestände erfüllt.
Habe ich ja in #59 schon geschrieben.Also, ich weiß nicht, wie du denkst... ehrlich gesagt...
Kompletter Unsinn. Die Frau wurde zur Duldung genötigt, da der Kadaver rechtswidrig und gegen Ihren Willen auf dem Grundstück abgeladen wurde und das mit den Worten "wir können auch anders".
Diese Drohung wurde von dem Landwirt ja auch bestätigt. Mittlerweile hat er sich ja davon distanziert.
Aus der Situation heraus, drei grobschlächtige Typen die einer Frau(!) einen Kadaver auf den Hof kippen und sie dazu nötigen, dies hin zu nehmen, und dann steht eine (sogar schriftliche überreichte!) Bedrohung dahinter......
Es ist unerheblich, was ihr dazu empfindet oder wie ihr das "Wir können auch anders" interpretiert. Das StGB ist da recht eindeutig, ob es euch jetzt passt oder nicht.
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hat ja mit dem Thema hier nichts zu tun
Das StGB ist da recht eindeutig, ob es euch jetzt passt oder nicht.
ah ja... Viel Spass beim o.T. diskutieren!Natürlich.
Ursache: Ein erlegter Wolf...
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Richtig. Da reichen auch Scheindrohungen. Stell Dich nicht dumm. Der Landwirt hat die Drohung bereits bestätigt und sich davon distanziert.
Das muss nicht mal ermittelt werden.
Na, was denkst du wohl, würde ein Richter darin erwiesen sehen?