Totes Rind in der Einfahrt: Landwirt wirft Wolfsberaterin Kadaver vor die Tür

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Falsch...
Landfriedensbruch ist mit Sicherheit erfolgt.
Oder glaubst du, die Betroffenen wäre mit dem Betreten der drei Bauern ihres Grundstückes zum Abladen eines Tierkadavers einverstanden gewesen?


Die Nötigung war der Zwang zum Hinnehmen des Geschehens.

Bei mir hätten die Dreie ein Problem. Ein Massives!

Also, ich weiß nicht, wie du denkst... ehrlich gesagt...

Ein Landfriedensbruch liegt mit Sicherheit nicht vor, denn das Grundstück ist ja privat und nicht des Staates und es wurde auch nicht die öffentliche Sicherheit gefährdet, was dafür zwingend notwendig ist.



Wenn das Grundstück nicht befriedet war, also Einfahrt ohne Tor oder Zaun, dann kanns nicht mal ein Hausfriedensbruch sein...


Eine Nötigung liegt nicht vor. Es gab weder Gewalt noch eine Drohung mit einem empfindlichen Übel. Außerdem wurde keine Handlung oder Duldung in diesem Zusammenhang erzwungen. Das muss in der Nötigung zusammenhängen, sonst ist es keine.


Ob die einverstanden waren oder nicht, wenn keiner irgendwas gesagt hat wie: "Wenn du uns das hier nicht hinlegen lässt, hauen wir dir den Frack voll.", dann war es keine Nötigung zur Duldung, sondern nur ein Abladen und damit hat sichs.

Das Gerechtigkeitsempfinden mag da durchaus angegriffen sein, rechtlich ist aber keiner der von dir erwähnten Straftatbestände erfüllt.
 
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Wo bleibt hier der Mantelträger? Lesen hier irgendwelche Juristen mit? Äußert euch bitte mal.
 
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Gelöschtes Mitglied 25014

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Ob die einverstanden waren oder nicht, wenn keiner irgendwas gesagt hat wie: "Wenn du uns das hier nicht hinlegen lässt, hauen wir dir den Frack voll.", dann war es keine Nötigung zur Duldung, sondern nur ein Abladen und damit hat sichs.

Kompletter Unsinn. Die Frau wurde zur Duldung genötigt, da der Kadaver rechtswidrig und gegen Ihren Willen auf dem Grundstück abgeladen wurde und das mit den Worten "wir können auch anders".

Diese Drohung wurde von dem Landwirt ja auch bestätigt. Mittlerweile hat er sich ja davon distanziert.
 
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Wo bleibt hier der Mantelträger? Lesen hier irgendwelche Juristen mit? Äußert euch bitte mal.

Finde ich ohnehin irgendwie komisch, daß hier der Landwirt der ein Tier vor die Haustür legt mehr Beachtung findet, als die drei brennenden Hochsitze im gleichen Zusammenhang ein paar Tage vorher.
Beim Landwirt ist gar nichts passiert, beim anderen Fall hätten wir auf alle Fälle mind. Sachbeschädigung...
 
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Also, ich weiß nicht, wie du denkst... ehrlich gesagt...

Ein Landfriedensbruch liegt mit Sicherheit nicht vor, denn das Grundstück ist ja privat und nicht des Staates und es wurde auch nicht die öffentliche Sicherheit gefährdet, was dafür zwingend notwendig ist.



Wenn das Grundstück nicht befriedet war, also Einfahrt ohne Tor oder Zaun, dann kanns nicht mal ein Hausfriedensbruch sein...


Eine Nötigung liegt nicht vor. Es gab weder Gewalt noch eine Drohung mit einem empfindlichen Übel. Außerdem wurde keine Handlung oder Duldung in diesem Zusammenhang erzwungen. Das muss in der Nötigung zusammenhängen, sonst ist es keine.


Ob die einverstanden waren oder nicht, wenn keiner irgendwas gesagt hat wie: "Wenn du uns das hier nicht hinlegen lässt, hauen wir dir den Frack voll.", dann war es keine Nötigung zur Duldung, sondern nur ein Abladen und damit hat sichs.

Das Gerechtigkeitsempfinden mag da durchaus angegriffen sein, rechtlich ist aber keiner der von dir erwähnten Straftatbestände erfüllt.
Also darf jeder Hinz und Kunz unerlaubt mein Grundstück befahren, mir Sondermüll draufkippen und mich bedrohen, ohne Gefahr zu laufen, von wem auch immer dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden? Ehrlich? Ich glaube das nicht!
 
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Kompletter Unsinn. Die Frau wurde zur Duldung genötigt, da der Kadaver rechtswidrig und gegen Ihren Willen auf dem Grundstück abgeladen wurde und das mit den Worten "wir können auch anders".

Diese Drohung wurde von dem Landwirt ja auch bestätigt. Mittlerweile hat er sich ja davon distanziert.

Ich sag es jetzt zum letzten Mal: Eine Drohung muss konkret sein, sonst ist es keine.
Was heißt "Wir können auch anders"? Was soll das sein? Nächstes Mal werden Rosen gebracht?

Es ist unerheblich, was ihr dazu empfindet oder wie ihr das "Wir können auch anders" interpretiert. Das StGB ist da recht eindeutig, ob es euch jetzt passt oder nicht.

Fragt halt mal einen der hier anwesenden Anwälte, bevor ihr loswettert. Das eigene Rechtsverständnis hat schon manchen Laien ins Armenhaus befördert, weil halt am Ende doch gilt, was im Gesetz steht und was der Richter daraus macht - unabhängig davon, ob ein Staatsanwalt versucht, etwas durchzubringen.

@Hog Hunter : Er darf nicht, aber mehr als die Entsorgung, die Reparatur der Schäden und Folgeschäden und deinen Arbeitsaufwand wirst du da nicht rausholen - und weil keine Straftat vorliegt, wirst du das zivilrechtlich ohne Strafurteil (abgesehen von illegaler Müllentsorgung) im Rücken einklagen müssen.
 
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...

Es ist unerheblich, was ihr dazu empfindet oder wie ihr das "Wir können auch anders" interpretiert. Das StGB ist da recht eindeutig, ob es euch jetzt passt oder nicht.
...
Aus der Situation heraus, drei grobschlächtige Typen die einer Frau(!) einen Kadaver auf den Hof kippen und sie dazu nötigen, dies hin zu nehmen, und dann steht eine (sogar schriftliche überreichte!) Bedrohung dahinter...

Na, was denkst du wohl, würde ein Richter darin erwiesen sehen?
Das Gegenteil davon zu beweisen, wird schwerlich möglich sein.

Aber, egal.... es wird schon seinen Weg gehen. Vielleicht werden wir vom Ausgang erfahren
 
S

SA6463

Guest
hat ja mit dem Thema hier nichts zu tun

Natürlich.

Ursache: Ein erlegter Wolf...

Wirkung: Brennende Hochsitze.

Ursache: Hungriger Wolf oder was auch immer, weil muss ja erst untersucht werden...

Wirkung: Totes Rind in der Einfahrt.

Wie gesagt, es fehlt im Prinzip die ganze Vorgeschichte, sowas entsteht nicht einfach aus dem Nebel.

Und der Wert eines Jungbullen ist auch nicht mal gerade so ohne, bei bestimmten Rassen. Vom Zaunbau her war bei dem Herrn Schwutke alles vorbildlich, zumindest in dem Bereich in dem man es sehen konnte. Das baut man auch nicht mal eben so in einer oder zwei Stunden auf, der hat sich da ordentlich Mühe gegeben.

Das zeigt mir, dass Herr Schwutke seine Tiere wertschätzt. Sollte man vielleicht mal überlegen bevor man hier wieder einmal vorschnell ein Bauernopfer fordert. Gerade in Bezug darauf wie man sich selber verhalten würde, wenn es den eigenen Jagdhund erwischt - unnötigerweise auch noch auf dem eigenen Grund und Boden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Das StGB ist da recht eindeutig, ob es euch jetzt passt oder nicht.

Richtig. Da reichen auch Scheindrohungen. Stell Dich nicht dumm. Der Landwirt hat die Drohung bereits bestätigt und sich davon distanziert.
Das muss nicht mal ermittelt werden.
 
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Na, was denkst du wohl, würde ein Richter darin erwiesen sehen?

Gar nix. Auch wenn dus nicht wahrhaben willst, eine Bedrohung ist erst erfüllt, wenn mit einem Verbrechenstatbestand gedroht wird. Wenn einer sagt: "Ich hau dir eine aufs Maul." ist das keine Bedrohung. Körperverletzung ist zunächst mal ein Vergehen und kein Verbrechen.
Es ist so, ob dir das jetzt passt oder nicht - und wenn da noch 10 finster aussehende Typen ums Eck gewesen wären.

@Knalltrauma : Wo steht was von Scheindrohung im StGB? Raussuchen, bitte.

Ich mach es kurz:

aa) Scheindrohung
Entscheidend ist damit nicht, ob der Täter das empfindliche Übel tatsächlich realisieren kann, sondern es kommt ausschließlich darauf an, daß der Täter vorgibt, es verwirklichen zu können. Auch eine Scheindrohung kann damit eine Drohung mit einem empfindlichen Übel sein.

Was war im konkreten Fall das empfindliche Übel mit dem gedroht wurde?
 
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