Langwaffe an Jungjäger ohne WBK

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7 Jul 2019
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Wenn die schon wegen dieser eigentlich korrekten Überlassung so ein Fass auf machen fällt denen da bestimmt auch was ein:ROFLMAO:
 
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8 Sep 2016
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Das ist immer der gleiche Zirkus!

Der Inhaber eines GÜLTIGEN Jagdscheines darf eine (oder mehrere) Langwaffen erwerben PUNKT

ABER wenn der JJ noch keine WBK und somit NWR Nummer hat, kann die Behörde die Waffe nicht eintragen und somit die Andere auch nicht austragen.

Wurde (bei mir) bis dato so gelöst:
WBK blieb bei meiner Behörde, bis die Waffe umgetragen werden konnte und ich bekam ein Schreiben, welches den Verbleib der Waffe "darstellte".
 

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