- Ein Hund wird nicht an Personen gegeben, die ganztägig berufstätig sind, sofern nicht eine weitere, zuverlässige Person im Haushalt lebt, die sich um das Tier kümmern kann. Katzen werden bei ganztägiger Arbeit nur zu zweit oder als Zweitkatze abgegeben.
- Tiere werden nicht an Familien mit Kleinstkindern abgegeben. Tiere sind kein Spielzeug und wollen nicht überfordert werden. Besonders Welpen und Babykatzen kratzen und beissen spielerisch und die Kinder haben dann plötzlich Angst und werden meist wieder abgegeben oder weggesperrt, weil der Hund oder die Katze das Kind "beißt".
- Tiere werden nicht vermittelt, wenn sie keinen Familienanschluß bekommen, draussen bleiben sollen oder beabsichtigt ist, diese im Zwinger oder Stall unterzubringen.
- Bei Vermittlung noch relativ scheuer Tiere ist ein sicher eingezäunter Garten erforderlich.
- An Minderjährige werden wir keine Tiere vermitteln ohne dass nicht auch bei den im Haus lebenden Eltern der Wunsch nach einem Tier, mit allen Konsequenzen, vorhanden ist.
- Wohnungskatzen werden nur an Personen vermittelt, die einen eingenetzten Balkon nachweisen können. Jede Katze will auch frische Luft und nicht ein Leben lang nur in der Wohnung sein zu müssen.
- Tiere werden nicht an Personen, die in Wohngemeinschaften wohnen vermittelt. Die Erfahrung zeigte, dass sich letztendlich niemand dafür verantwortlich fühlt und Tiere sogar zurückgelassen werden beim Umzug.
- Tiere werden nur dem Alter des Interssenten passend vermittelt, es sei denn, es leben noch weitere Verwandte im Haushalt, die sich auch zuverlässig um das Tier kümmern und es gegebenenfalls auch übernehmen.
- Tiere werden aus verschiedenen Gründen in der Regel nur im Umkreis von ca. 70 km abgegeben.
- Tiere als Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke werden nur in Begleitung des Empfängers abgegeben.
- Tiere werden nur mit einem Schutzvertrag, der gründlich durchzulesen und einzuhalten ist und nach Vorkontrolle des zukünfigen Zuhauses, gegen angemessener Erstattung der aufgewendeten Tierarztkosten (Impfungen, EU-Pass, Chip, Sterilisation bzw. Kastration, Entwurmung etc.) gegen bar abgegeben.
- Sollten unvorhergesehene Umstände die Haltung des Tieres unmöglich machen, darf das Tier keinesfalls eingeschläfert oder weitergegeben werden, sondern muss das Tier ins Tierheim zurück, es sei denn ein von uns wiederum vorkontrollierter Ersatzplatz steht zur Verfügung.
Ich kenne, das noch schlimmer und habe diese Sorte Tierschützer aus dem Haus geworfen. (Katzenkauf). Leute kauft beim guten Züchter und
staft solche Tierheimbetreiber, die meinen Sie seien die Besten fürs Tier,
ab mit ignorieren. Es gibt auch Tierheimchefs die das mit Verstand betreiben.
Übrigens, in z.B. Ak werden Tiere 3 bis 5 Tage im Tierheim gehalten, dann eingeschläfert.
dorn