[Baden-Württemberg] Strom für Wildzaun

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Wer ist für die Stromversorgung des Wildzauns verantwortlich?

Also, wir haben nochmal Mais gezäunt und natürlich auch angeschlossen. Das wir fürs Zaunziehen verantwortlich sind, war gestern unstrittig, allerdings herrschte die Meinung vor, das der Landwirt für den Strom verantwortlich ist.

Im Pachtvertrag steht nichts, googlen hat eben auf die Schnelle auch nichts gebracht. Kann jemand weiterhelfen?

Also es geht bitte um die rechtliche Grundlage, nicht um "kann man doch machen" oder Meinungen, danke
 
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Das ist eine gute Frage, da das Weidezaungerät in meinem Besitz ist, denke ich, dass ich für die Stromversorgung auch verantwortlich bin, aber diese Frage habe ich mir noch nie gestellt.
Warum besorgt ihr keine Photovoltaik-Platte und schon ist das Problem gelöst.
 
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Ohne dass es eine Rechtsberatung ist (und nach einer Anspruchgrundlage geschaut zu haben):

Für das Zaunziehen bist Du verantwortlich, soweit Dein Sachverhalt.

Frage: Würde der Zaun auch ohne Strom schützen? Wenn nein, dann ist nur dann der Schutz gegeben, wenn er unter Strom steht.
Bist Du für den Schutz der Fläche verantwortlich, dann wärest Du das auch für den Strom.

Es sei denn, man hätte das individuell geregelt, was wohl nicht der Fall war.
 
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Es geht um Wildschadensverhütung?
Wüsste nicht, dass irgendein Pächter dafür verantwortlich ist, einen Zaun zu ziehen... wie und ob Wildschaden verhütet wird, ist Sache des Pächters/JA, sonst wird er eben je nach Pachtvertrag schadensersatzpflichtig.
Der LW hat sicher gewisse Pflichten, den Wildschaden nicht künstlich zu provozieren... Umfang und Einsatz von Wildschatensverhinderungsmaßnamen zählen aber definitiv nicht dazu.
Wieso sollte der LW verpflichtet sein, Strom oder Materialien dafür zu stellen? Wenn er das freiwillig und aus der Vernunft heraus tut, eine feine Sache... einen Zwang dazu wüsste ich aber nicht.

Mit den Landwirten entsprechend zu kommunizieren hilft oft weiter … der große Aufwand beim Zaun ist ja das Errichten wie Pflegen.

Fast alle Landesanstalten/Zentren der diversen BL haben hierzu gutes Infomaterial für Jäger wie LW.

 
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...
Wüsste nicht, dass irgendein Pächter dafür verantwortlich ist, einen Zaun zu ziehen... wie und ob Wildschaden verhütet wird, ist Sache des Pächters/JA, sonst wird er eben je nach Pachtvertrag schadensersatzpflichtig.
...
Es gibt keine Pflicht, einen Zaun zu ziehen. Der Wildschaden ist zu ersetzen, alternativ kann man den Wildschaden auch verhindern, z.B. durch einen Elektrozaun.

Weg vom Juristischen, es kann z.B. die landwirtschaftliche Seele durch solche Maßnahmen beruhigt werden, auch manch ein Gemeinderat sieht das gerne, soweit aus dem wirklichen Leben...
 
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Hat sich nach einigen Telefonaten geklärt. Die Gemeinde hat eine Regelung mit den Landwirten, dass diese für die Stromversorgung verantwortlich sind. Dafür müssen die Jäger an den Hotspots auch Zäune ziehen.

Das Dokument hätte eigentlich beim Pachtvertrag mit dabei sein müssen, war es aber nicht. Wir sind auch nicht wildschadenpflichtig, auf Flächen, die der Gemeinde gehören und die verpachtet wurden.

Historischer Hintergrund ist, dass der Staat im Wald Sauen eher nicht bejagt hat und es wohl zahlreiche Ecken gibt, bei denen Sauen dann quasi vom Wald in den Mais gingen. Auch wir haben Ecken, bei denen man eigentlich nur vom Nachbarn aus schießen kann. Deshalb haben wir dort gezäunt.
 
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Sehr feiner Zug, gleich vorab alle Parteien ins Boot zu holen 👍

Wenns dir iwie möglich ist, den entsprechenden Passus anonymisiert hochzuladen, wäre das eine feine Sache. Spart viel Ärger und Unstimmigkeiten.
 
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Sehr feiner Zug, gleich vorab alle Parteien ins Boot zu holen 👍

Wenns dir iwie möglich ist, den entsprechenden Passus anonymisiert hochzuladen, wäre das eine feine Sache. Spart viel Ärger und Unstimmigkeiten.
Wir versuchen morgen das Dokument zu bekommen um schließlich müssen wir es ja auch unterschreiben, irgendwie
 
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Den richtigen, und passenden Akku . Dann hält sich der Aufwand mit Akkuladen in Grenzen .
 
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Selbstverständlich hat jeder Landwirt (wie vom Grunde her auch der Kollege im Wald) die Verpflichtung, sich an der Verminderung bzw Verhinderung von Wildschäden angemessen zu beteiligen.
Die Definition dieses "angemessen" ist individuell unterschiedlich zu vereinbaren. In einem mir bekannten Revier hängt der Schutzzaun 24/7 an der Hausstromanlage der Aussiedlerhofes woanders stellt die JG das Zaunmaterial oder die Bauern halten die Zauntrasse frei, es gibt alle möglichen Varianten.
Klar ist wohl, dass ein Landwirt, der hier mehr tut als dazusitzen und die Hand aufzuhalten, am Ende auch "kulanter" behandelt wird, wenn's um die Höhe des Ersatzes geht.
 
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Also die Regelung liegt uns vor:
  • Landwirte müssen beim Aufbau sogar mithelfen (da waren die wohl alle besoffen, als das vereinbart wurde, aber danke trotzdem)
  • Landwirte sind für die Stromversorgung zuständig.
  • Jäger stellen Material und müssen trotz Zäunen aktiv jagen und tragen auch den Wildschaden (wobei es eine Wildschadenskasse gibt)
  • Damit ist jeder angemessen beteiligt.
Die Regelung hat Graubereiche, die ggfs mit einem Schätzer geregelt werden sollen. Also, wer zahlt, wenn kein Strom auf dem Zaun? Die Dame von der Gemeinde sagte, dass dann vorneweg schon 50/50 gilt.
 
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Also die Regelung liegt uns vor:
  • Landwirte müssen beim Aufbau sogar mithelfen (da waren die wohl alle besoffen, als das vereinbart wurde, aber danke trotzdem)
  • Landwirte sind für die Stromversorgung zuständig.
  • Jäger stellen Material und müssen trotz Zäunen aktiv jagen und tragen auch den Wildschaden (wobei es eine Wildschadenskasse gibt)
  • Damit ist jeder angemessen beteiligt.
Die Regelung hat Graubereiche, die ggfs mit einem Schätzer geregelt werden sollen. Also, wer zahlt, wenn kein Strom auf dem Zaun? Die Dame von der Gemeinde sagte, dass dann vorneweg schon 50/50 gilt.

Die Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen, weil sie alle Beteiligten eben beteiligt.
Sie hat aber dem Grunde nach mehrere Graubereiche, denn eigentlich sind die beiden ersten Punkte unzulässige Regelungen zu Lasten Dritter, die eine JG so gar nicht treffen darf, ohne Zustimmung jedes einzelnen Landwirts.
Und was "die Dame von der Gemeinde" sagt, bestätigt die Erfahrung, dass Gemeinden (oder Gemeindezusammenschlüsse) von Jagdrecht zumeist null Ahnung haben...
Wie dem auch sei, solange sich kein betroffener Bauer dagegen wehrt, sollte Dir das recht sein (Du musst es halt nur im Hinterkopf behalten)...
 
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Die Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen, weil sie alle Beteiligten eben beteiligt.
Sie hat aber dem Grunde nach mehrere Graubereiche, denn eigentlich sind die beiden ersten Punkte unzulässige Regelungen zu Lasten Dritter, die eine JG so gar nicht treffen darf, ohne Zustimmung jedes einzelnen Landwirts.
Und was "die Dame von der Gemeinde" sagt, bestätigt die Erfahrung, dass Gemeinden (oder Gemeindezusammenschlüsse) von Jagdrecht zumeist null Ahnung haben...
Wie dem auch sei, solange sich kein betroffener Bauer dagegen wehrt, sollte Dir das recht sein (Du musst es halt nur im Hinterkopf behalten).
Ich war bei "Regelung" ungenau: Die Landwirte haben unterschrieben (deshalb auch mein Satz mit besoffen)

Aber die JG hat einen Vertrag mit den Landwirten und einen Pachtvertrag mit den Jägern. Das ist juristisch schon über mehr als 3 Ecken, insofern hast Du Recht. Aber es stimmt, wenn ich dem Landwirt sagen kann, "nix Strom, nur 50%" dann ist das schonmal gut.

Das ganze ist wohl nur historisch zu erklären. Man wollte irgendwie alle unter einen Hut bringen und ist am Ende froh überhaupt eine Regelung gefunden zu haben und nicht 3 Juristen mit 4 Meinungen zu bezahlen. Bis ca. 100€ zahle ich eh sofort, habe aber immer die Schadenstabelle dabei, sonst wird der Mais schnell so teuer wie Kartoffeln ;-)
 

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