Also die Regelung liegt uns vor:
- Landwirte müssen beim Aufbau sogar mithelfen (da waren die wohl alle besoffen, als das vereinbart wurde, aber danke trotzdem)
- Landwirte sind für die Stromversorgung zuständig.
- Jäger stellen Material und müssen trotz Zäunen aktiv jagen und tragen auch den Wildschaden (wobei es eine Wildschadenskasse gibt)
- Damit ist jeder angemessen beteiligt.
Die Regelung hat Graubereiche, die ggfs mit einem Schätzer geregelt werden sollen. Also, wer zahlt, wenn kein Strom auf dem Zaun? Die Dame von der Gemeinde sagte, dass dann vorneweg schon 50/50 gilt.