Stress in der Jagdgruppe - Bock zu stark?!

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Na dann ergänze ich mal aus meiner Erfahrung…

Aufstrebender Manager (oder Vergleichbare Position), Alter 30-45. Sehr von sich überzeugt, was man versucht auch in die Außendarstellung zu übertragen. Zweifel an der eigenen Kompetenz darf nicht erkennbar sein, zu keinem Zeitpunkt, in keiner Disziplin. Bei Fehlern wird alles getan um es von sich überzeugend abzuwenden, auch Verbündeten werden für diesen Zweck gesucht.

Woher ich glaube das zu wissen? Täglich bekomme ich Statusberichte von dieser Gattung vorgetragen.

Irgendwie passt Du da uns Bild.
Ein typisches Bild von vorallem spätberufenen.
Familie läuft, im Job eine ordentliche Position, Geld ist auch vorhanden und dann sagt einem plötzlich einer in seiner Freizeit was man zu tun und lassen hat.
Was die Jungs nicht klar bekommen ist, daß Sie bar jeder Kenntnisse und Erfahrungen sind und erhebliche Schwierigkeiten damit haben das zu erkennen.
Bei den Damen ist das übrigens meist erheblich einfacher, aber auch nicht immer.
Im übrigen wird das immer schlimmer, heutzutage lässt sich ja niemand mehr was sagen, der Respekt in dem Fall vor dem Pächter, der ja den Kopf für alles im Revier hinhalten muss fehlt sehr oft völlig.
 
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Jetzt nochmal: Die Aussage "hab ein Auge auf Jährlinge" ist wischi waschi und sagt lediglich, dass man Jährlinge nicht laufen lassen sollte. Wer der deutschen Sprache mächtig ist, der liest da mit Sicherheit kein Verbot raus, mehrjährige Böcke zu erlegen.
Wenn ich will, dass der Begeher - egal ob Jung- oder Altjäger, nur Jährlinge schießen darf, dann ist das klar zu kommunizieren. Das ist hier offensichtlich nicht erfolgt, und es wird versucht, seinen Fehler auf den Jungjäger ab zu wälzen.
 
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Ich habe ab S. 8 nicht mehr weiter gelesen. Weiß also nicht, ob der Gedanke zwischenzeitlich aufgekommen ist: Ist dieser Thread ein Fake? 😅🤓🤔
 
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Jetzt nochmal: Die Aussage "hab ein Auge auf Jährlinge" ist wischi waschi und sagt lediglich, dass man Jährlinge nicht laufen lassen sollte. Wer der deutschen Sprache mächtig ist, der liest da mit Sicherheit kein Verbot raus, mehrjährige Böcke zu erlegen.
Wenn ich will, dass der Begeher - egal ob Jung- oder Altjäger, nur Jährlinge schießen darf, dann ist das klar zu kommunizieren. Das ist hier offensichtlich nicht erfolgt, und es wird versucht, seinen Fehler auf den Jungjäger ab zu wälzen.
Warst du dabei als die Aussage getroffen wurde?
So wie ich so manche JJ heute kenne, verstehen die nur das was sie hören wollen und nicht das was gesagt wurde.
 
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Jetzt nochmal: Die Aussage "hab ein Auge auf Jährlinge" ist wischi waschi und sagt lediglich, dass man Jährlinge nicht laufen lassen sollte. Wer der deutschen Sprache mächtig ist, der liest da mit Sicherheit kein Verbot raus, mehrjährige Böcke zu erlegen.
Wenn ich will, dass der Begeher - egal ob Jung- oder Altjäger, nur Jährlinge schießen darf, dann ist das klar zu kommunizieren. Das ist hier offensichtlich nicht erfolgt, und es wird versucht, seinen Fehler auf den Jungjäger ab zu wälzen.
Muss man sich juristisch die Sätze anschauen oder reicht da der Menschenverstand aus?
Oder sucht man hier, wie so oft, den Fehler beim anderem?
Es ist bezeichnend für die heutige (überregulierten) Gesellschaft, die Lücken der Regelung gezielt zu suchen. Oder besser gesagt die Entschuldigungswege zu suchen.

Stell mal eine Umfrage hier im Forum wie man
die Aussage versteht, dann schauen wir mal was raus kommt.
 
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Wer der deutschen Sprache mächtig ist, der liest da mit Sicherheit kein Verbot raus, mehrjährige Böcke zu erlegen.
Das braucht man nicht herauslesen, das hat Gesetzgeber schon festgelegt.

Wie heißt es in § 1 Absatz 1 Satz 1 Bundesjagdgesetz? Es heißt "das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis," Ausschließlich bedeutet, der Rechteinhaber hat das Recht und alle anderen sind davon ausgeschlossen. Was der Rechteinhaber einem anderen nicht explizit gestattet, stellt eine Verletzung eben dieses Rechtes dar.

Diese Ausschließlichkeit zieht sich durch und gilt auch für das Recht das Jagdrecht auszuüben (Jagdausübungsrecht). Konkret gesagt, was nicht explizit freigegeben wird, wobei natürlich Sammelbegriffe verwendet werden können, ist nicht freigegeben.

Im Eingangsfall finden sich genügend Hinweise für einen Anfangsverdacht der Jagdwilderei, inkl. Vorsatz. Nur dass hier § 294 StGB greift und die Tat nur auf Antrag verfolgt werden würde.
 
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Am erstaunlichsten ist doch eigtl, wenn man davon ausgeht, dass der Thread nicht einfach Fake ist, dass es jemanden mit bestandener Jägerprüfung gibt der auch nur nen Moment (ernsthaft) überlegt, ob dieser Bock ein Jährling ist.
Ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass das vom TS behauptet wurde. Meines Wissens ist dieser Schmarrn von den hier anwesenden gestandenen Jägern in's Spiel gebracht worden - wenn auch als versuchter Joke.
 
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Das braucht man nicht herauslesen, das hat Gesetzgeber schon festgelegt.

Wie heißt es in § 1 Absatz 1 Satz 1 Bundesjagdgesetz? Es heißt "das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis," Ausschließlich bedeutet, der Rechteinhaber hat das Recht und alle anderen sind davon ausgeschlossen. Was der Rechteinhaber einem anderen nicht explizit gestattet, stellt eine Verletzung eben dieses Rechtes dar.

Diese Ausschließlichkeit zieht sich durch und gilt auch für das Recht das Jagdrecht auszuüben (Jagdausübungsrecht). Konkret gesagt, was nicht explizit freigegeben wird, wobei natürlich Sammelbegriffe verwendet werden können, ist nicht freigegeben.

Im Eingangsfall finden sich genügend Hinweise für einen Anfangsverdacht der Jagdwilderei, inkl. Vorsatz. Nur dass hier § 294 StGB greift und die Tat nur auf Antrag verfolgt werden würde.
Die Aussage "nach den Jährlingen schauen" schließt nichts aus.
 
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ich stelle mal folgendes zur Diskussion:

vielleicht ging es dem Pächter gar nicht um den Bock und darum, dass dieser erlegt wurde, sondern darum, dass ein Jungjäger glaubt, es müsse bereits beim dritten Ansitz knallen. Zu Gunsten dessen ignoriert er komplett die Freigabe des Pächters, die er nun mal getroffen hat. Aussagen wie „Wald vor Wild“ stützen die These.
 
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Die Aussage "nach den Jährlingen schauen" schließt nichts aus.
Du kapierst es nicht oder?
Die Aussage muss nichts ausschließen, es ist schon alles gesetzlich ausgeschlossen, soweit es ums Jagdrecht geht. Die Aussage muss etwas einschließen, dann ist es eine Freigabe. In dem Fall sind Jährlinge frei - sonst nichts.

Ist wie im Waffenrecht, Vollverbot mit Erlaubnisvorbehalt.
 
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Du kapierst es nicht oder?
Die Aussage muss nichts ausschließen, es ist schon alles gesetzlich ausgeschlossen, soweit es ums Jagdrecht geht. Die Aussage muss etwas einschließen, dann ist es eine Freigabe. In dem Fall sind Jährlinge frei - sonst nichts.
Frei ist was explizit freigegeben wurde, nicht alles das nicht ausgeschlossen wurde.

Wie machen das hier manche auf DJ oder im Ausland?😳 gibts da auch Listen mit ausgeschlossenem Wild … durchgestrichene Fotos vllt sogar ? Nix schießen diese ..
 
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Horrido zusammen,

auch mir war diese Ansage "habt ein Auge auf ..." so (wie hier von vielen Interpretiert) nicht geläufig.
Allerdings habe ich damals, weils mir auch zu ungenau war, nochmal nachgefragt. Und das bei einem Treffen aller bei uns Jagenden. Hinterher haben mir mehrere Mitjäger gedankt, das ich die Frage gestellt hatte. Ihnen war es auch nicht wirklich klar.

Und ja, damal hatten auch die Pächter und die Jäger, die schon länger Jagen, mit den Augen gerollt. Als ich aber das Beispiel von unten, unter vier Augen, meinem Pächter erklärte, hat er es auch so gesehen. Seitdem gibt es bei uns, wenn Jungjäger dabei sind, klare und eindeutige Ansagen.

Nochmal: eine Aussage, solange nicht wirklich eindeutig ala "nur Jährlinge sind Frei", kann grade als "Neuling" auch anders verstanden werden. Noch dazu, wenn Du es z.B. von der Arbeit her gewohnt bist, das man bei bestimmten Sachen genauer schauen soll, den Rest aber auch nicht vergessen darf.
Zum Beispiel: "hab ein Auge auf Gewindetiefe" bedeutet, bei mir im Beruf, halt nicht, das ich nur nach der Gewindetiefe schauen muss, sondern das ich danach noch zusätzlich schauen muss.

Bitte nicht immer alles voraussetzen! Was evtl. vor 20-30 Jahren noch in der Ausbildung gelernt wurde, wird heute evtl. eben nicht mehr gelernt. Die Welt verändert sich. Sowohl im Beruf, als auch in der Freizeit...

Bestes Beispiel ist die "rote Arbeit". Die wird heute meistens nur noch kurz Erklärt und / oder per Video gezeigt. Betonung liegt auf kurz! Aufbrechen lernt man tatsächlich nur noch nach der Prüfung, wenn man die ersten Stücke aufbrechen muss. Sowohl im "Crash" Kurs (2 / 3 Wochen), als auch in dem "normalen" Kurs (bei der Kreisjagdschule). So wars bei mir 2015 (3 Wochen) und beim Mitjäger 2016 (KJS).

Dem TS wünsche ich noch ein kräftiges WMH zum Bock! Auch wenn ich, der erst 2 (Reh)Böcke in seinem Jägerleben erlegt hat, klar ist, das es kein Jährling sein kann, der auf dem Bild zu sehen ist.
Aber dafür habe ich in den knapp 60 (Lebens)Jahre schon genug "Böcke geschossen" :ROFLMAO: :ROFLMAO:


RedNose
 
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