A
anonym
Guest
Eine Antwort auf diese Frage würde die Spendenbereitschaft sicher noch enorm erhöhen, jedenfalls meine eigene. Zumals es sicher auch etliche erfahrene Kollegen gibt, die ohne Entgelt geholfen hätten. Das Verfahren an sich ist ja ohnehin gebührenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG.
Gebührenfrei? Ist ja interessant, hätte als Laie gedacht, dass gerade dafür ordentlich was gezahlt werden müsste. Nun ja, wieder was gelernt.
Aber da stellt sich mir natürlich die Frage: Warum und wofür genau braucht man dann geschätzte 50000 bis 80000 Euro für die Klage?
Ist ja nun wirklich ne Riesensumme.
Und warum schließt sich die GRA nicht mit den jagdlichen Verbänden zusammen, um sowohl die Geldmittel als auch die Zusammenarbeit und damit die Erfolgschancen zu verstärken?