Spendenaufruf für Verfahren vor dem BVerfG

A

anonym

Guest
Eine Antwort auf diese Frage würde die Spendenbereitschaft sicher noch enorm erhöhen, jedenfalls meine eigene. Zumals es sicher auch etliche erfahrene Kollegen gibt, die ohne Entgelt geholfen hätten. Das Verfahren an sich ist ja ohnehin gebührenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG.

Gebührenfrei? Ist ja interessant, hätte als Laie gedacht, dass gerade dafür ordentlich was gezahlt werden müsste. Nun ja, wieder was gelernt.

Aber da stellt sich mir natürlich die Frage: Warum und wofür genau braucht man dann geschätzte 50000 bis 80000 Euro für die Klage?

Ist ja nun wirklich ne Riesensumme.

Und warum schließt sich die GRA nicht mit den jagdlichen Verbänden zusammen, um sowohl die Geldmittel als auch die Zusammenarbeit und damit die Erfolgschancen zu verstärken?
 
Registriert
24 Mrz 2009
Beiträge
1.278
Erstens nörgle ich nicht, sondern frage sachlich nach. Zweitens weißt Du einen Scheiß, was ich alles so mache. Und Drittens wüsste ich schon ganz gerne, wo mein sauer Verdientes abbleibt. Bei der FvLW habe ich damals 500 Öcken versenkt, das passiert mir nicht noch einmal.

das Geld wurde nicht versenkt oder verschwendet oder veruntreut!!!!!!!

die Klage wurde nicht angenommen, es hat trotzdem einiges gekostet, der Rest Geld liegt in einer Kriegskasse, aus
der wurden schon einige kleinere Verfahren unterstützt zb gegen den Stöpselhersteller nur kann man solche Unterstützungen nicht immer publik bzw öffentlich machen und die Buchführung darüber kann jederzeit eingesehen werden!!!

also halte Dich mit solchen Unterstellungen & Behauptungen zurück zurück!!!!

das das BVG auch die jetzige Klage überhaupt nicht zulässt kann auch geschehen,
auch dann wird ein Großteil der Spenden schon für Anwälte drauf gegangen sein


Habe die Ehre & Waidmannheil

Nachtrag:
http://forum.waffen-online.de/topic/395021-verfassungsbeschwerde/page-78#entry1551084

Schatzmeister FvLW e.V. schrieb am 07 Sept 2010 - 09:36:
So, dann will ich nach der Aufregung mal kurz eine genaue Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben liefern.
Gestern abend hab ich Ralf nur noch kurz den Kontostand des Geldkontos mitgeteilt:

Kontostand Geldkonto: 5.813,55 €
Spenden für die Klage, die auf anderen Konten eingingen: 176,13 €
Kontostand Buchungskonto Einnahmen: 29.417,81 €
Kontostand Buchungskonto Ausgaben: 23.428,13 €

D.h. es stehen noch 5.989,68 zur Verfügung.

Viele Grüße

Marcus

 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
9.002
Auch Anwälte müssen von etwas leben. Ich will aber weder, dass ein Vollpfosten mandatiert wird, noch dass sich jemand sich gebührenmäßig optimiert, am fatalsten wäre die Kombination daraus.
Also ist es nicht verwerflich zuu erfragen, welche Kanzlei sich darum kümmern wird, dann kann man, so man die Kontakte hat, in Erfahrung bringen, welche juristische Qualität diese hat.
Bei der ohnehin schwierigen Ausgangslage für ein erfolgreiches Verfahren sind Rechtswälte aus Reihe 2 ungeeignet. Anwälte aus Reihe 1 sind teuer, es gibt aber auch teure Anwälte, die sich v.a. im Recht der Gebührenerhebung auskennen.
 
Registriert
24 Mrz 2009
Beiträge
1.278
die FvLW hatte damals eine renommierte Sozietät von 81 Anwälten mit einem Gutachten zu den
Chancen der Klage beauftragt und diese hatten die Aussichten als sehr gut bezeichnet und trotzdem
hat das BVG ohne Begründung die Klage nicht angenommen
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
9.002
Und dass sich eine "renommierte Sozietät mit 81 Anwälten" wieder so verhaut, sollte sich nicht wiederholen.

Ich behaupte: für € 5.000 bekämen wir von einem ausgewiesenen Waffenrechtler, der auch ein Eigeninteresse an diesem Thema hat, ein Gutachten, das erschöpfend darüber Auskunft gibt, welche Chancen bestehen, dass das BVerfG den Fall überhaupt annimmt und welche Chancen im Verfahren überhaupt bestehen. Kommt zweimal "+" heraus, sollte man den Fall weiterverfolgen. Dann bezahle ich auch gerne etwas.
So, wie es bisher klang, ist der Fall aber schon komplett auf dem Gleis, um Fristen wahren zu können. Das ist zwar einerseits verständlich andererseits darf man aufgrund des Finanzvolumens schon nachfragen, welche Kanzlei sich darum kümmert. Wenn es diejnige wäre, der es nicht gelungen ist, die 40jährige Rechtsanwendungspraxis als "Recht" verkaufen zu können, dann sind Zweifel erlaubt.
 
Registriert
12 Jan 2015
Beiträge
251
Es ist erstaunlich, was Chaoten alles anstellen dürfen und werden dann noch durch Spenden unterstützt.
Jeder Euro der da fließt wäre bei gefallenen Mädchen besser aufgehoben.

Gruß Peter
 
G

Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Es ist erstaunlich, was Chaoten alles anstellen dürfen und werden dann noch durch Spenden unterstützt.
Jeder Euro der da fließt wäre bei gefallenen Mädchen besser aufgehoben.

Gruß Peter


:what: Erklärst du uns dein Missfallen bitte auch kurz und knapp??
 
Registriert
4 Jul 2014
Beiträge
137
Es geht hier nicht darum ein Gutachten zu erstellen, ob eine Aussicht auf Klageannahme bestünde.
Das Problem ist, in ca. 2 Wochen muss eine komplett ausgearbeitete Klage beim Verfassungsgericht eingereicht sein. Und sowas schaffen nun mal nur Profis und nicht der Kumpel vom Stammtisch. Und Profis kosten nun mal Geld.
Grüße
 
Registriert
12 Jan 2015
Beiträge
251
:what: Erklärst du uns dein Missfallen bitte auch kurz und knapp??

Ich meine, dass derjenige, der die Verwaltungsgerichte angerufen hat und diesen Mist verzapft hat (obwohl die Gesetzeslage klar war und er eigentlich bekommen hat was er wollte) keinerlei Unterstützung verdient hat.

Gruß Peter

PS: es gibt Zwerge, Riesen und Überzwerge
 
Registriert
1 Apr 2016
Beiträge
80
Es geht hier nicht darum ein Gutachten zu erstellen, ob eine Aussicht auf Klageannahme bestünde.
Das Problem ist, in ca. 2 Wochen muss eine komplett ausgearbeitete Klage beim Verfassungsgericht eingereicht sein. Und sowas schaffen nun mal nur Profis und nicht der Kumpel vom Stammtisch. Und Profis kosten nun mal Geld.
Grüße

Man könnte ja trotzdem sagen, wer die Profis sind, für die hier Geld gesammelt wird...
 
Registriert
25 Sep 2014
Beiträge
409
Ich meine, dass derjenige, der die Verwaltungsgerichte angerufen hat und diesen Mist verzapft hat (obwohl die Gesetzeslage klar war und er eigentlich bekommen hat was er wollte) keinerlei Unterstützung verdient hat.

Sofern ich dich nicht falsch verstehe, hat das eine mit dem anderen hier nichts zu tun.

Meinst du mit: "derjenige, der die Verwaltungsgerichte angerufen hat", die Jäger, die die ursprüngliche Klage losgetreten haben? Wenn ja: Der Spendenaufruf hier kommt von der GRA - afaik losgelöst von den ursprünglichen Beschwerdeführern - und versucht dadurch zu retten, was zu retten ist.
 
Registriert
3 Feb 2004
Beiträge
3.391
Ich meine, dass derjenige, der die Verwaltungsgerichte angerufen hat und diesen Mist verzapft hat (obwohl die Gesetzeslage klar war und er eigentlich bekommen hat was er wollte) keinerlei Unterstützung verdient hat.

Gruß Peter

PS: es gibt Zwerge, Riesen und Überzwerge

Das sehe ich übrigens gänzlich anders! Es gab bis zu dem aktuellen Urteil eine vermeintlich klare Gesetzeslage, nach welcher auch alle verfahren sind. Nirgends stand geschrieben, dass ein Jäger eine Begrenzung auf 2 Schuss auferlegt bekommen kann. Dass dann jemand den A.r.sch in der Hose hat, sich gegen solchen Behördenirrsinn einzusetzen, finde ich sehr richtig. Das ein solcher Blödsinn dabei heraus kommt, den kaum jemand nachvollziehen kann, ist ganz, ganz sicher nicht demjenigen anzulasten, der für sein normales Recht einstehen wollte.

Unabhängig davon, hat das jetzige vorgehen der GRA damit nichts zu tun, sondern dort geht es um die Rechte aller!
 
Registriert
22 Dez 2004
Beiträge
8.992
Abgesehen davon was bei der ganzen Sache rauskommt, 5€ hat man doch schon blöder ausgegeben. Wir sind hier gut 24.000 Nutzer, wenn davon nur 10.000 Nutzer diese 5€ spenden...:roll:
Ich habe mal 50€ gespendet da ich es auch nicht sooooo dicke habe. Aber es ist jemand der sich der Sache angenommen hat. Wir können wieder mal schön zusehen was daraus wird, ohne den eigenen Popo zu lüften. Was will man denn noch mehr?:roll::sad:
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
154
Zurzeit aktive Gäste
391
Besucher gesamt
545
Oben