So sieht die deutsche Schiesstandrealitaet aus

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carcano schrieb:
......

Der Schießnachweis wäre ganz simpel - wie in Österreich und in der Schweiz und in Skandinavien etc. pp. - eine der Voraussetzungen für die Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheins. ..........

Carcano


da irrst du aber, bei uns ist KEIN pflichtschiessen voraussetzung für die verlängerung einer jagdkarte :roll: :roll: :roll:

@varminter: du weisst wie lange ich bis zum nächsten laufenden keiler fahre... bis nach wr. neustadt. na und? ich fahre ja auch zum laufenden elch nach schweden :roll: :wink: zum nächsten schiessstand fahre ich grad mal 10 minuten. der ist 2 mal in der woche geöffnet, kostet mich grad mal 10 euro unkostenbeitrag IM JAHR, wenn ich ausserhalb der schiesszeiten mal hin will kostet das gerade mal einen anruf, oder 2 kilometer umweg um mir den zweitschlüssel zu holen. wenn alles nix wird dann stell ich mir die scheibe einfach ins revier und mach dort eben meine notwendigen schüsse... so wie das letzte mal mit dem schweden... rein ins revier, 10 schuss gemacht und wieder heim. kein mensch hat sich aufgeregt oder gar nachgefragt warum weshalb oder weswegen... muss übrigens sowieso wieder hin... muss meine .243 wieder zurückstellen :roll:
 
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Obwohl ich mich bereits abgemeldet habe nun doch noch ein paar Takte: Regt Euch bloß nicht über C auf. C ist eine Opportunist, im Gegensatz zu Mbogo und Gizmo die es mit Sicherheit ehrlich meinen. Dem geht es nicht um die Sache, der würde höchstwahrscheinlich selbst seine Großmutter verkaufen, wenn es ihm irgendwelche Vorteile bringt. Obendrauf gefällt es ihm zu provozieren und ich gehe jede Wette ein, dass er sich bestimmt diebisch freut, wenn wir uns hier verbal die Köpfe einschlagen. Er spielt regelrecht mit unserer Angst vor evtl. neuen Schikanen und schürt sie genüsslich. Also lasst Euch bloß nicht von C auf die Schippe nehmen, macht ihm diese Freude nicht.
 
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P226, alles längst bekannt. :wink:

Da kommt immer eine Schippe Kohle aufs Feuer wenns langweilig wird, also reg dich ab (wenn du dich überhaupt aufgeregt hast 8) ).

Waidmannsheil
 
A

anonym

Guest
Sowohl M03 als auch Dublette fragten nach:

Carcano schrieb:
Eben. Deshalb halte ich einen Schießnachweis - den jede/r Einzelne ablegen kann, wann und wo er/sie will - auch letztlich für besser als ein Pflichtschießen bzw. Pflichtschießanlässe.

Dublette schrieb:
Gerade dieser Unterschied ist für mich nicht eindeutig!?

- Pflichtschießen ist ein bestimmter Anlaß (oder deren mehrere), an dem alle Jäger teilnehmen müssen. Gewissermaßen ein allgemeiner Almauftrieb. So war es zum Beispiel für etliche Jahre in Ostdeutschland (war übrigens einer der wenigen Pflichtanlässe, die allgemein konsentiert, als sinnvoll und sogar als sympathisch angesehen wurden, anders als die meisten anderen politisch befohlenen Anwesenheiten etc.). So war übrigens auch das alte Hegeringschießen nach dem Reichsjagdgesetz strukturiert.

- Schieß(leistungs)nachweis ist dagegen der von jedem Jäger individuell und frei nach Belieben, wann und wo er will, erbrachte Nachweis, daß er eine bestimmte Anforderung (ggf. erfolgreich) auf dem Stand geschossen, also absolviert hat. Der eine wird das gerne allein und für sich, der andere lieber als geselliges Ereignis mit anderen tun; das steht jedem frei, und drei Jahre hat man genügend Zeit und Raum dafür.

Carcano
 

M03

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c

der einzig erkennbare Unterschied zwischen Zwanug und Freiwilligkeit ist der das ich mir die Örtlichkeit aussuchen darf.

Das wann kann ich mir ja nicht aussuchen da evtl. die JJ verlängerung ansteht und ich dafür ja die "Quittung" herzeigen muß.

Also letzen Endes nur ein Wortspiel bei dem das Ergebnis dann doch schon vorher feststeht.

Und genauso sehe ich diese "Verordnungen" im Allgemeinen. Sie sind ein Fuß in der Tür und machen ein weiteres restriktives Vorgehen nur noch einfacher.
 
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carcano schrieb:
- Schieß(leistungs)nachweis ist dagegen der von jedem Jäger individuell und frei nach Belieben, wann und wo er will, erbrachte Nachweis, daß er eine bestimmte Anforderung (ggf. erfolgreich) auf dem Stand geschossen, also absolviert hat. Der eine wird das gerne allein und für sich, der andere lieber als geselliges Ereignis mit anderen tun; das steht jedem frei, und drei Jahre hat man genügend Zeit und Raum dafür.

Carcano

Und bist du wirklich naiv genug um zu glauben, dass DAS etwas Substantielles, Mess- oder Greifbares bringt?

Dann habe ich dein Intellekt masslos ueberschätzt, und bitte dafuer demuetigst um Verzeihung :roll: :wink:
 
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winchester schrieb:
Und bist du wirklich naiv genug um zu glauben, dass DAS etwas Substantielles, Mess- oder Greifbares bringt?

Ein Jagdgesetz, in dem es z.B. heisst

" ...wer die Jagd ausüben will, hat sich auch nach der Prüfung in Fortbildungsveranstaltungen weiterzubilden und seine Schießfertigkeit zu erhalten und wenn möglich zu verbessern...."

finde ich irgendwie gut, sehr gut sogar.

Und wenn dann in dem Gesetz netter Weise auch noch steht, wie o.g. zu bewerkstelligen ist, ist das nach meiner Meinung kein Fehler.:

"...Als Nachweis der Schießfertigkeit soll für die Erteilung des Jagdscheins alle drei Jahre eine Bescheinigung ...über die Teilnahme an einem Übungsschießen vorgelegt werden."

Noch Fragen ?

basti
 
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basti schrieb:
winchester schrieb:
Und bist du wirklich naiv genug um zu glauben, dass DAS etwas Substantielles, Mess- oder Greifbares bringt?

Ein Jagdgesetz, in dem es z.B. heisst

" ...wer die Jagd ausüben will, hat sich auch nach der Prüfung in Fortbildungsveranstaltungen weiterzubilden und seine Schießfertigkeit zu erhalten und wenn möglich zu verbessern...."

finde ich irgendwie gut, sehr gut sogar.

Und wenn dann in dem Gesetz netter Weise auch noch steht, wie o.g. zu bewerkstelligen ist, ist das nach meiner Meinung kein Fehler.:

"...Als Nachweis der Schießfertigkeit soll für die Erteilung des Jagdscheins alle drei Jahre eine Bescheinigung ...über die Teilnahme an einem Übungsschießen vorgelegt werden."

Noch Fragen ?

basti

Allerdings, du hast meine o.a. Fragen nämlich nicht beantwortet :wink:

Ich fragte allernings nicht nach neuen Gesetzen, sondern nach praktischen Resultaten :roll:
 
A

anonym

Guest
basti schrieb:
[Ein Jagdgesetz, in dem es z.B. heisst

" ...wer die Jagd ausüben will, hat sich auch nach der Prüfung in Fortbildungsveranstaltungen weiterzubilden und seine Schießfertigkeit zu erhalten und wenn möglich zu verbessern...."

finde ich irgendwie gut, sehr gut sogar.

Und wenn dann in dem Gesetz netter Weise auch noch steht, wie o.g. zu bewerkstelligen ist, ist das nach meiner Meinung kein Fehler.:

"...Als Nachweis der Schießfertigkeit soll für die Erteilung des Jagdscheins alle drei Jahre eine Bescheinigung ...über die Teilnahme an einem Übungsschießen vorgelegt werden."

Noch Fragen ?

Nö!

Paradebeispiel für den typisch deutschen Bevormundungswahnsinn!

Es verblüfft mich immer wieder aufs Neue, wie sehr viele Deutsche von Bevormundung träumen - sie wollen bevormundet werden und sie wollen andere bevormunden.

Den sittlichen Nährwert dieses Verhaltens habe ich zwar bisher noch nicht erkennen können.

Aber irgendwie muß diese Sucht im deutschen Volk zutiefst verankert sein.

Rolf2
 
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basti schrieb:
winchester schrieb:
Und bist du wirklich naiv genug um zu glauben, dass DAS etwas Substantielles, Mess- oder Greifbares bringt?

Ein Jagdgesetz, in dem es z.B. heisst

" ...wer die Jagd ausüben will, hat sich auch nach der Prüfung in Fortbildungsveranstaltungen weiterzubilden und seine Schießfertigkeit zu erhalten und wenn möglich zu verbessern...."

finde ich irgendwie gut, sehr gut sogar.

Und wenn dann in dem Gesetz netter Weise auch noch steht, wie o.g. zu bewerkstelligen ist, ist das nach meiner Meinung kein Fehler.:

"...Als Nachweis der Schießfertigkeit soll für die Erteilung des Jagdscheins alle drei Jahre eine Bescheinigung ...über die Teilnahme an einem Übungsschießen vorgelegt werden."

Noch Fragen ?

basti

Ja allerdings, z.B. was für einen Nutzen so eine lächerliche Veranstaltung haben sollte.

Und wie man nett finden kann, unnötige Vorschriften gemacht zu bekommen.
 
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Weitschüsse auf 300 m mit nicht eingeschossener Waffe sind waidgerecht - wie eine Drückjagd.
 
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winchester schrieb:
Allerdings, du hast meine o.a. Fragen nämlich nicht beantwortet :wink:

Ich fragte allernings nicht nach neuen Gesetzen, sondern nach praktischen Resultaten :roll:

ad2: Das Gestz ist nicht neu, sondern bereits in Kraft. 8)

ad1: Als Resultat des o.g. Gesetzes können nun die Jägers dort ihrer -sicherlich allg. akzeptierten- Sorgfaltspflicht in ausreichendem Umfang (und das nachweislich) nachgekommen.

Wer kann das sonst schon von sich behaupten ?

basti
 
A

anonym

Guest
M03 schrieb:
Das wann kann ich mir ja nicht aussuchen da evtl. die JJ verlängerung ansteht und ich dafür ja die "Quittung" herzeigen muß.

Du hast über 1000 Tage Zeit. Wenn Du es in dieser Zeit nicht einmal auf den Schießstand schaffst, brauchst Du auch keinen Jagdschein.

Carcano
 
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basti schrieb:
....

Ein Jagdgesetz, in dem es z.B. heisst

.....
"...Als Nachweis der Schießfertigkeit soll für die Erteilung des Jagdscheins alle drei Jahre eine Bescheinigung ...über die Teilnahme an einem Übungsschießen vorgelegt werden."

Noch Fragen ?

basti

Ja, woher nimmt das entsprechende Land die Ermächtigung für die Erteilung eines Jagdscheines Bedingungen aufzustellen die im Bundesjagdgesetz nicht drinstehen? Das BJagdG regelgt die Erteilung von Jagdscheinen abschließend. Die Länder sind nicht ermächtigt diese Bestimmungen abzuändern z.B. zu verschärfen.

Anders gesagt, wer seinen Jagdschein auch ohne Schießnachweis verlängert haben will, bekommt den auch verlängert. Er muß notfalls halt weit genug klagen.

WH
Amadeus
 
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carcano schrieb:
Du hast über 1000 Tage Zeit. Wenn Du es in dieser Zeit nicht einmal auf den Schießstand schaffst, brauchst Du auch keinen Jagdschein.

Carcano

Wer entscheidet das, Leute wie du?
 

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