Selbstlader mit 10 Schuss ist auf dem Stand erlaubt !!!

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Hast Du wieder getrunken, Sheepshooter? Das bekommt Dir offensichtlich nicht. Wie so oft versuchst Du wenn Dir Dein Halbwissen nicht weiterhilft zu polemisieren und falsche Fährten auszulegen.

Also Schluß mit der Rumeierei: ich will nicht wissen, ob Du mir eine SLB mit 2-Schußmagazin verkaufst, und das 10-Schüssige dazugibst, ich will auch nicht wissen, ob Du um zu tricksen mir eine SLB ganz ohne Magazin verkaufst und ich mir ein größeres passendes Magazin dann separat von Dir besorge. Nein, ich möchte explizit wissen: verkaufst Du mir aufgrund meines JJ eine Molot Vepr mit eingestecktem 10-Schußmagazin, und ich kann sicher sein, bei der Anmeldung deshalb keine Probleme zu bekommen?
 
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JMBrowning schrieb:
Hast Du wieder getrunken, Sheepshooter? Das bekommt Dir offensichtlich nicht. Wie so oft versuchst Du wenn Dir Dein Halbwissen nicht weiterhilft zu polemisieren und falsche Fährten auszulegen.?

Du wirst von Post zu Post unsympathischer. Merkst du nicht, dass du der einzige bist, der das Gesetz auf diese wirre Weise auslegt? Vielleicht solltest du nach mehr als 2 Threads und zig Seiten Antworten langsam mal überlegen, ob an DEINER Meinung irgendwas unstimmig sein könnte?

JMBrowning schrieb:
und ich kann sicher sein, bei der Anmeldung deshalb keine Probleme zu bekommen?
Mit dem lesen hapert's bei dir sehr, oder? Die Probleme kann dir ein Sachbearbeiter machen, der das Gesetz falsch auslegt. Wurde hier ja schon oft genug durchgekaut mittlerweile.
 
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ich wiederhole mich nicht nochmal...
versuche dir aber trotzdem einen weiteren Gedankenschups zu geben, der dir vielleicht hilft die Lösung deines Verständnisproblems zu finden:

- darfst du eine Selbstladelangwaffe, bei der das Magazin fehlt, auf JJ kaufen...?
- darfst du einen Repetierer mit fehlendem Magazin kaufen...?
- warum / warum nicht...?
- welches Gesetz, welche §§...?
- wie sieht es mit dem WBK-Eintrag aus...?

kann mich nicht erinnern, wann ich mir das letzte mal ordentlich einen hinter die Binde gekippt habe...
ach doch... damals mit 6 oder 7 aufm Schießstand zur einer Jägerprüfungsfeier... gabs Literweise Glühwein zu vernichten...
.
.
.
Kinderglühwein... :oops:
 
A

anonym

Guest
M03 schrieb:
Wenn dieses grüne Männchen , ein Troll ? , das so macht wie du beschreibst, dann überschreitet es deutlich seine Kompetenzen.

Da hast Du recht. Es kann sich also nicht um einen Polizeivollzugsbeamten handeln (die wissen nämlich i.d.R. ziemlich gut, was sie dürfen und was nicht), sondern wohl um einen durch den Klimawandel nach Süden migrierten Troll. Auf die sollte man besser gar nicht eingehen, bringt nur Ärger.

Carcano
 
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SheepShooter schrieb:
ich wiederhole mich nicht nochmal...
versuche dir aber trotzdem einen weiteren Gedankenschups zu geben, der dir vielleicht hilft die Lösung deines Verständnisproblems zu finden:

- darfst du eine Selbstladelangwaffe, bei der das Magazin fehlt, auf JJ kaufen...?
- darfst du einen Repetierer mit fehlendem Magazin kaufen...?
- warum / warum nicht...?
- welches Gesetz, welche §§...?
- wie sieht es mit dem WBK-Eintrag aus...?

Leider immer noch keine Antwort auf meine ganz konkrete Frage an Dich. Beantworte meine einfache Frage und stelle nicht ständig Gegenfragen um Dich vor einer Antwort zu drücken.
 
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november schrieb:
Du wirst von Post zu Post unsympathischer. Merkst du nicht, dass du der einzige bist, der das Gesetz auf diese wirre Weise auslegt? Vielleicht solltest du nach mehr als 2 Threads und zig Seiten Antworten langsam mal überlegen, ob an DEINER Meinung irgendwas unstimmig sein könnte?

Oooch, jetzt bin ich aber traurig, mein Held.

Mit dem lesen hapert's bei dir sehr, oder? Die Probleme kann dir ein Sachbearbeiter machen, der das Gesetz falsch auslegt. Wurde hier ja schon oft genug durchgekaut mittlerweile.

Vom durchkauen werden die geposteten Meinungen ja leider nicht richtiger, daß es alles so easy ist, einfach den Molot mit 10er Mag auf JJ zu kaufen und eintragen zu lassen. In der Praxis mag das ja vielleicht noch klappen - aber legal ist es deshalb noch lange nicht.
 

TBr

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Also bei meiner Ruger SLB 22lfb (gebraucht gekauft) steht nix von Mag. Begrenzung in der WBK.
 
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JMBrowning schrieb:
Leider immer noch keine Antwort auf meine ganz konkrete Frage an Dich. Beantworte meine einfache Frage und stelle nicht ständig Gegenfragen um Dich vor einer Antwort zu drücken.
Ich habe dir die Frage schon beantwortet... einige haben dir die Antwort versucht mit dem Zaunpfahl winkend zu zeigen... war ja auch nicht schwer zu finden...
ich verpack sie dir aber gerne nochmal in eine andere spezielle Form...:

nachdem ich mich morgen vergewissert habe wie dein SB im speziellen darauf reagiert, werde ich eine Garantie abgeben können...
das ist ein spezieller Service nur für dich... denn nach §§ 34 bin ich nicht dazu verpflichtet der Behörde wegen freiverkäuflichen Zubehörteilen die Zeit zu stehlen...
und solltest du umziehen und dann wieder diese Frage stellen werde ich dir das wieder nicht vorher garantieren... andere Behörde, anderer SB...

schade nur, dass eine solche Garantie meinerseits kein tatsächliches Kaufinteresse deinerseits garantiert... :roll:

und jetzt mal zu des Pudels Kern... wer hier wem den Fragen ausweicht und plötzlich Gegenfragen stellt steht ab hier...
soviel zu schlechtem Stil... :roll:
wie siehts aus...? weiter ausweichen und beleidigen...? oder kommt von dir endlich mal was...?
 
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oder kommt von dir endlich mal was...?

Da kommt nix mehr!

Er steht in der Ecke und hat keine überzeugenden Argumente. Unglaublich wie vernagelt jemand sein kann. Und wenn es gar nicht mehr geht, dann wird man eben beleidigend.
Echt wie im Kindergarten!

---
Tom
 
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Mir ist gestern auf der Heimfahrt eine hoffentlich überzeugende Argumentation eingefallen, die ohne Gesetzestext auskommt:
JBrowning meint, dass das Bedürfnis auf grüne WBK vom jagdlichen Einsatz abhängt. Damit wenn jagdlich verboten kein Bedürfnis, damit illegal.
Jetzt das Gegenbeispiel: Ich will eine 4 KW nur für das sportliche Schießen auf grüne WBK, z.B. GSP. Ich habe schon 2 9mm KW und eine .22 für Fallenjagd. Die 4 KW beantrage ich mit dem Nachweis, dass alle anderen KW nur jagdlich und für DJV KW Schießen ungeeignet. Die GSP ist jagdlich völlig ungeeignet und dies gebe ich auch bei der Behörde an.
Und jetzt bekomme eine Sportwaffe, die für Jagd auf Wild, jagdlich usw. nicht vorgesehen ist, genehmigt.
Damit ist m.E. nachgewiesen, dass Behörden das Bedürfnis des Jägers auch auf die Gebiete erstrecken, die nicht Jagd auf Wild sind, sondern auch sportliches Schießen, Jagdschutz, Hundeausbildung usw.
 
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razorback2 schrieb:
Mir ist gestern auf der Heimfahrt eine hoffentlich überzeugende Argumentation eingefallen, die ohne Gesetzestext auskommt:
JBrowning meint, dass das Bedürfnis auf grüne WBK vom jagdlichen Einsatz abhängt. Damit wenn jagdlich verboten kein Bedürfnis, damit illegal.
Jetzt das Gegenbeispiel: Ich will eine 4 KW nur für das sportliche Schießen auf grüne WBK, z.B. GSP. Ich habe schon 2 9mm KW und eine .22 für Fallenjagd. Die 4 KW beantrage ich mit dem Nachweis, dass alle anderen KW nur jagdlich und für DJV KW Schießen ungeeignet. Die GSP ist jagdlich völlig ungeeignet und dies gebe ich auch bei der Behörde an.
Und jetzt bekomme eine Sportwaffe, die für Jagd auf Wild, jagdlich usw. nicht vorgesehen ist, genehmigt.
Damit ist m.E. nachgewiesen, dass Behörden das Bedürfnis des Jägers auch auf die Gebiete erstrecken, die nicht Jagd auf Wild sind, sondern auch sportliches Schießen, Jagdschutz, Hundeausbildung usw.

so ist es, und deckt sich genau mit meiner begrüdung ...
 
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razorback2 schrieb:
Mir ist gestern auf der Heimfahrt eine hoffentlich überzeugende Argumentation eingefallen, die ohne Gesetzestext auskommt:
JBrowning meint, dass das Bedürfnis auf grüne WBK vom jagdlichen Einsatz abhängt. Damit wenn jagdlich verboten kein Bedürfnis, damit illegal.
Jetzt das Gegenbeispiel: Ich will eine 4 KW nur für das sportliche Schießen auf grüne WBK, z.B. GSP. Ich habe schon 2 9mm KW und eine .22 für Fallenjagd. Die 4 KW beantrage ich mit dem Nachweis, dass alle anderen KW nur jagdlich und für DJV KW Schießen ungeeignet. Die GSP ist jagdlich völlig ungeeignet und dies gebe ich auch bei der Behörde an.
Und jetzt bekomme eine Sportwaffe, die für Jagd auf Wild, jagdlich usw. nicht vorgesehen ist, genehmigt.
Damit ist m.E. nachgewiesen, dass Behörden das Bedürfnis des Jägers auch auf die Gebiete erstrecken, die nicht Jagd auf Wild sind, sondern auch sportliches Schießen, Jagdschutz, Hundeausbildung usw.

Du bestätigst mich gerade vollumfänglich. Bravo, nachgedacht und zum gleichen Ergebnis gelangt, wie ich.

Wenn die SLB mit Voreintrag auf WBK erworben wurde - genau wie eine FFW zu erwerben ist - kann ich alles damit machen: größere Magazine rein, Jagdschutz und "wildernde" Hunde mit Bananenmagazin, alles ok. Auf WBK erwirbst Du die SLB ja in aller Regel auch schon mit einem Magazin, das mehr als 2 Patronen fasst. Die Behörde hat bei diesem Erwerb ja auch Dein spezielles Bedürfnis für eine SLB mit größerem Magazin (Sportwaffe) geprüft.

Genau dies gilt jedoch nicht, wenn auf die gesetzlich vorgesehene Bedürfnisprüfung wie sie für Jäger beim Waffenerwerb von Jagdwaffen ohne WBK mit JJ lt. WaffG zulässig ist, verzichtet wird. Der primäre Zweck einer SLB ist - von KK mal abgesehen - nun mal der Schuß auf Schalenwild, für den nun wiederum die sachlichen Verbote des BJG gelten...

Die Verwendungszwecke "Jagdschutz", Hundeausbildung, etc., sind eben nicht die typischen Einsatzbereiche einer SLB. Oder macht Ihr Bewegungsjagden auf Wilderer? Und genau deshalb - wegen der Magazinbeschränkung von SLB gemäß der sachlichen Verbote des BJG - besteht beim Erwerb einer SLB mit größerem Magazin als 2-Schuß eben kein von den Ausnahmeregelungen des BWaffG angenommenes Bedürfnis, wenn der Erwerb auf JJ geschieht.
 
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Ein Voreintrag für LW auf grüne WBK gibt es nicht, da das Bedürfnis für LW bereits durch den Jagdschein gegeben ist.
Ausnahme: verbotene WAFFEN nach Jagdrecht.
SLB und SLF sind aber, auch mit großem Magazin, keine verbotenen WAFFEN, sondern nur der Schuß auf WILD ist verboten.
Auch mit großem Magazin wird die WAFFE nicht illegal, auch nicht das MAGAZIN, sondern nur der SCHUSS AUF WILD ist verboten.
JAGD ist aber mehr als der SCHUSS AUF WILD.
Damit gibt es auch das jagdliche Bedürfnis außerhalb des SCHUSSES AUF WILD.
Aber wir drehen uns im Kreis und Argumente kommen nicht mehr an.
 
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