Selbstlader mit 10 Schuss ist auf dem Stand erlaubt !!!

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IMI..Du machst es Dir sehr einfach...
..immer erst mal auf die Behörde kloppen..und
dann kommt erst der Mist raus..den de selber
aus Unkenntnis verzapft hast..mehr als peinlich :idea:
 

IMI

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Duckdichundwech schrieb:
IMI..Du machst es Dir sehr einfach...
..immer erst mal auf die Behörde kloppen..und
dann kommt erst der Mist raus..den de selber
aus Unkenntnis verzapft hast..mehr als peinlich :idea:

Hast Du überhaupt den Hauch einer blassen Ahnung von der Materie um die es hier geht?
Wohl eher nicht!

Ansonsten: Erkläre wo "Mist raus" kommt, und wo ich den "aus Unkenntnis" verzapfe.
V.a.: Machs besser!

BIn mir sicher, jetzt kommt nix mehr von Dir.
 

IMI

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Duckdichundwech schrieb:
...ne...nur Kopfschütteln :idea:

Weil Du nix anderes kannst! :lol:

Naja, vielleicht hilfts ja und durchs Schütteln treffen Sich DIE zwei Gehirnzellen!

Ansonsten:
Erkläre den angesprochenen, von Dir kritisierten Sachverhalt! :lol:

Am besten, Du kommst dem Motto Deines Nicks nach und ziehst Leine, solange Du nichts informatives beitragen kannst.
 

IMI

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Duckdichundwech schrieb:
..geh doch mal Seiten auf diesem Forum zurück und
versuch mal zu lesen......

Geh ebenfalls mal ein paar Seiten zurück!
Du wirst sehen, dass wir die gleiche Ansicht vertreten - warum Du jetzt zu stänkern anfängst... keine Ahnung!

Was soll das mit dem "Mist verzapfen"?

Ich stellte den Schrieb der Behörde zur Diskussion!
Dieser Schrieb entspricht NICHT meiner Meinung, capice?! :D
 
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..warum stellste denn so einen veralteten Kappes
ein..willste nur provozieren???? dann hab ich es kapiert :idea:
 

IMI

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Ne, provozieren nicht!
Nur darauf aufmerksam machen, dass manche Behörden diesen geistigen Dünnpfiff sogar schriftlich rausgeben!

Daher schrieb ich ja auch:
IMI schrieb:
Lesen und staunen:
Schaut mal hier auf Seite 5 ( hier beginnt das Merkblatt), unter Ausnahmen:
http://www.polizei-nrw.de/moenchengladb ... Antrag.pdf

Da steht doch tatsächlich was zum Thema Jäger / SL mit mehr als 2 Schussmagazinen... :twisted:

Des Weiteren, und jetzt denke ich mal etwas laut, frage ich mich, was man dann im Formular ausfüllt, wenn die Behörde wissen möchte, ob der Selbstlader ein Magazin hat, das mehr als 2 Schuss fasst.
Diesen Gedanken bringe ich daher hier ins Forum, da ich mich wundere, was eine Behörde mit dieser Info will, es sei denn dem LWB ans Bein pissen!
 
A

anonym

Guest
IMI schrieb:
....
IMI schrieb:
Lesen und staunen:
Schaut mal hier auf Seite 5 ( hier beginnt das Merkblatt), unter Ausnahmen:
http://www.polizei-nrw.de/moenchengladb ... Antrag.pdf

Da steht doch tatsächlich was zum Thema Jäger / SL mit mehr als 2 Schussmagazinen... :twisted:
...!

Das Formular ist doch offensichtlich von nach 1976 und von vor 2003 und damals durften Jäger keine Selbstladewaffen, mit mehr als Zweischussmagazin, auf Jagdschein erwerben.

Also was steht da so aufregendes drin?
 
A

anonym

Guest
IMI schrieb:
Hast Du überhaupt den Hauch einer blassen Ahnung von der Materie um die es hier geht?

.

Du kannst wohl wirklich nur stänkern und beleidigen......... Duckdich... hat im Ggs. zu dir Ahnung, weil das sein Beruf ist und der redet nicht wie du von Dingen, die du nicht verstehst, ...edit: Admin du hier mit deiner Laienhaftigkeit mit großen Hunden das Bein heben willst, ohne wirklich was neues um Thema beizutragen, und das in fast jedem Thread forumsübergreifend, nicht nur in diesem. Das nervt. Du hast hier zum wiederholten Male versucht, dich zu profilieren und die schon lange herrschende Meinung von Juristen und Verwaltungsfachleuten lediglich nachgeäfft und als deine eigene Erkenntnis versucht hinzustellen. Und das ist gewaltig in die Hose gegangen, wie üblich.
 

admin

Administrator
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Glückwunsch an IMI und 9x19 der Thread ist im... -ähm- am Ende. Daher schließe ich ihn an dieser Stelle.

Admin
 
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