JMBrowning schrieb:
Warum den gleich die Contenance verlieren, allerwertester SheepShooter! Tanz doch nicht um den heißen Brei herum und beantworte einfach nur meine Frage: verkaufst Du als gewerbetreibender Waffenhändler mir als Jäger aufgrund meines JJ z.B. eine Molot mit einem mehr als 2 Patronen passenden Magazin und kannst mir gewährleisten, daß ich diese auf JJ erworbene 10-schüssige SLB bei der für Deinen Wohnort zuständigen Behörde problemlos in meine WBK eingetragen bekomme, ohne Trickserei?
Da die für Dich zuständige Behörde übrigens auch für mich zuständig ist, ist Deine Antwort übrigens sehr leicht nachprüfbar.
Das habe ich mir gedacht, das da nichts kommt... denn sonst könntest du dich ja endlich mal dazu äußern, wo du meinst das deine Meinung im Gesetz wiedergegeben wird... in den massgeblichen §§ ist ja von dir nichts zu finden...
Aber bitte... frage ich ihn morgen... wo ich schonmal da bin... nur - wie ich dir schon beantwortet habe - garantiere ich sicher nichts für andere... auch nicht für diesen mir sehr geschätzten SB... im Zweifel fragen wir an höherer Stelle nach...
Zumindest kriege ich bei ihm überhaupt eine Aussage dazu... von dir kommt hier, selbst auf mehrfache Nachfrage, ja nichts, außer "es kann nicht sein, was nicht sein darf"...
Oder sollte sich das noch ändern...? - ich schätze nein...
Im Übrigen verkaufe ich dir einen ganzen Stapel Magazine, wenn du sie haben willst... ich verkauf dir als Jagdscheininhaber sogar eine Selbstladelangwaffe ganz ohne Magazine, wenn du nur willst... was unser SB wohl dazu sagt...?
Liegt vielleicht auch daran, dass Magazine keine wesentlichen Teile sind, somit nicht den Schusswaffen gleichgestellt sind und somit frei verkäuflich sind...
aber wer weiß... vielleicht gibt es ja da eine besondere Einschränkung im Händler-Jäger-Verhältnis, dass die Magazine im Jägerbesitz zu wesentlichen Teilen macht und man Buchführung für jedes machen muss und der Jäger nicht an diesen rumarbeiten darf - zum Beispiel die Magazinbegrenzung wieder ausbauen bzw erstmal eine einbauen... - dann solltest du sofort losgehen und alle deine Magazine auf WBK eintragen lassen... Waffennummer nicht vergessen... vielleicht wäre auch ein nachträglicher Beschuss sinnvoll... verlierst du eins, meldest du es und bezahlst den Bundesanzeiger und alles weitere... deine Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen sollte dann auch überprüft werden... und die Magazine, die du auf dem Flohmarkt gekauft hast, sind pöse illegale Waffen... soweit zu deiner Auslegung des Gesetzes...