Selbstlader mit 10 Schuss ist auf dem Stand erlaubt !!!

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M03 schrieb:
Wenn dieses grüne Männchen , ein Troll ? , das so macht wie du beschreibst, dann überschreitet es deutlich seine Kompetenzen.

warum? muss er mit einem megafon vorher ankündigen wenn er die nummer auf deiner kanone sehn will?

Warum sollte er nicht dazu berechtigt sein?
 

M03

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JMBrowning schrieb:
oder hat schon mal jemand in den letzten Jahren eine SLB ohne Magazinbegrenzung auf JJ erworben. Dabei bewußt nur die Waffe mit größerem Magazin - nicht etwa eine 2-Schußvariante und ein großes Magazin "dazu"?

Ja ich.
Nein ich habe kein großes Mag dazubekommen, ich habe überhaupt nur ein einziges.
Eine 22 lfb , aber von Kaliber steht ja nirgendwo was.
 
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Warum den gleich die Contenance verlieren, allerwertester SheepShooter! Tanz doch nicht um den heißen Brei herum und beantworte einfach nur meine Frage: verkaufst Du als gewerbetreibender Waffenhändler mir als Jäger aufgrund meines JJ z.B. eine Molot mit einem mehr als 2 Patronen passenden Magazin und kannst mir gewährleisten, daß ich diese auf JJ erworbene 10-schüssige SLB bei der für Deinen Wohnort zuständigen Behörde problemlos in meine WBK eingetragen bekomme, ohne Trickserei?

Da die für Dich zuständige Behörde übrigens auch für mich zuständig ist, ist Deine Antwort übrigens sehr leicht nachprüfbar.

SLF und SLB werden doch ohne Magazininhalt eingetragen.
Meine SLF hat ein großes Magazin, welches nur durch einen Einsatz begrenzt wird. Und wie wird es eingetragen? Natürlich ohne jede Einschränkung.
Warum auch nicht?
Nicht die Waffe ist verboten sondern nur der Schuss auf WILD mit Mag. größer als 2 Schuss.
Keines meiner Magazine ist im übrigen in der WBK eingetragen.
Und bei keiner meiner Waffen ist die Magazinkapazität eingetragen.
Und nur weil ein Waffenrechtskommentator, ebenfalls ohne jeglichen Beleg oder gar Rechtssprechung, seine Privatmeinung gegen den Wortlaut des Gesetzes kundtut und Du selber nicht lesen willst, hat es wohl keinen Sinn mehr, hier zu argumentieren.
Ich verstehe auch nicht, was Du bezweckst außer vermeintlich Recht zu haben.
 

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JMBrowning schrieb:
M03 schrieb:
JMBrowning schrieb:
oder hat schon mal jemand in den letzten Jahren eine SLB ohne Magazinbegrenzung auf JJ erworben. Dabei bewußt nur die Waffe mit größerem Magazin - nicht etwa eine 2-Schußvariante und ein großes Magazin "dazu"?

Ja ich.

Von Privat gekauft, oder von einem Waffenhändler oder Büma?

Waffenhändler mit eigenem Schießstand und Werkstatt.
 
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M03 schrieb:
JMBrowning schrieb:
oder hat schon mal jemand in den letzten Jahren eine SLB ohne Magazinbegrenzung auf JJ erworben. Dabei bewußt nur die Waffe mit größerem Magazin - nicht etwa eine 2-Schußvariante und ein großes Magazin "dazu"?

Ja ich.

Von Privat gekauft, oder von einem Waffenhändler oder Büma?

Ist doch völlig wurscht was den Eintrag auf der WBK durch die Behörde angeht!
 

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Franz85 schrieb:
M03 schrieb:
saujager1977 schrieb:
M03 schrieb:
Warum sollte er nicht dazu berechtigt sein?

Weil selbst grüne Männchen nicht dazu berechtigt sind dich bei der Jagdausübung zu stören !

siehe auch Sheepys Hinweis dazu.

Wo soll sich denn hierzu eine gesetzliche Begründung finden lassen?

Finde doch die gesetzliche Begründung das es ohne begründeten Verdacht ,Gefahr im Verzug etc. möglich sein sollte das einfach so mal einer die Kanzel oder deinen DJ Stand aufsucht und dich filzt !
 

M03

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razorback2 schrieb:
Ist doch völlig wurscht was den Eintrag auf der WBK durch die Behörde angeht!

Browning wollt ja nur wissen ob es ein BM, der es ja wissen soll, war der sie mir verkauft hat.

Aber die Behöre interessierts gar nicht. Weder hat sie gefragt noch ist irgendein Hinweis in der WBK vorhanden.

Ebensowenig bei einer zweiten SL Büchse. Die hat zwar von vornherein nur das zwei Schuß Magazin, aber das wollte auch keiner wissen und steht auch nirgendwo.
 
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razorback2 schrieb:
SLF und SLB werden doch ohne Magazininhalt eingetragen.
Meine SLF hat ein großes Magazin, welches nur durch einen Einsatz begrenzt wird. Und wie wird es eingetragen? Natürlich ohne jede Einschränkung.
Warum auch nicht?

Natürlich werden die Magazingrößen im Regelfall nicht mit eingetragen. Warum auch, denn Du kannst ja in der WBK erkennen, ob die SLB oder SLF 5-schüssig per Voreintrag erworben wurde, oder eben auf JJ - dann ohne Voreintrag - wobei sie Dir dann ja nur mit 2-Schußmagazin verkauft werden darf.
Nicht die Waffe ist verboten sondern nur der Schuss auf WILD mit Mag. größer als 2 Schuss.

Stimmt - nur auf JJ hättest Du keinen Selbstlader mit größerem Magazin erwerben dürfen. Tust Du es doch, durch Trickserei oder durch Unkenntnis oder Unachtsamkeit, fehlt es am Rechtsgrund (Bedürfnis) des Dich begünstigenden Verwaltungsaktes namens Ausstellung einer WBK als Besitzerlaubnis.

Keines meiner Magazine ist im übrigen in der WBK eingetragen.
Und bei keiner meiner Waffen ist die Magazinkapazität eingetragen.

Wie gesagt, braucht auch nicht.

Und nur weil ein Waffenrechtskommentator, ebenfalls ohne jeglichen Beleg oder gar Rechtssprechung, seine Privatmeinung gegen den Wortlaut des Gesetzes kundtut und Du selber nicht lesen willst, hat es wohl keinen Sinn mehr, hier zu argumentieren.
Ich verstehe auch nicht, was Du bezweckst außer vermeintlich Recht zu haben.

Glaube mir, ich habe selbst gelesen und ich bezwecke eigentlich garnichts damit, wenn ich darauf hinweise, daß es nicht so ist, wie viele annehmen. Aber manche müssen wohl ihre schlechten Erfahrungen selbst machen. Wir Deutsche sind ja allgemein sehr beratungsresistent.
 
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M03 schrieb:
Finde doch die gesetzliche Begründung das es ohne begründeten Verdacht ,Gefahr im Verzug etc. möglich sein sollte das einfach so mal einer die Kanzel oder deinen DJ Stand aufsucht und dich filzt !

§ 38 WaffG ivm Art. 13 PAG(in Bayern)... ???

Für was nehm ich den das ganze Papierzeug sonst mit?

Übrigens sind Magazine keine wesentlichen Bestandteile einer Waffe und unterliegen somit keinem Bedürfnis, und damit keiner Eintragung.

Was soll damit die ganze Diskussion :?:
 

TBr

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Er redet halt Unfug - warscheinlich ist er Polizist. 8)
 
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JMBrowning schrieb:
Warum den gleich die Contenance verlieren, allerwertester SheepShooter! Tanz doch nicht um den heißen Brei herum und beantworte einfach nur meine Frage: verkaufst Du als gewerbetreibender Waffenhändler mir als Jäger aufgrund meines JJ z.B. eine Molot mit einem mehr als 2 Patronen passenden Magazin und kannst mir gewährleisten, daß ich diese auf JJ erworbene 10-schüssige SLB bei der für Deinen Wohnort zuständigen Behörde problemlos in meine WBK eingetragen bekomme, ohne Trickserei?

Da die für Dich zuständige Behörde übrigens auch für mich zuständig ist, ist Deine Antwort übrigens sehr leicht nachprüfbar.
Das habe ich mir gedacht, das da nichts kommt... denn sonst könntest du dich ja endlich mal dazu äußern, wo du meinst das deine Meinung im Gesetz wiedergegeben wird... in den massgeblichen §§ ist ja von dir nichts zu finden...

Aber bitte... frage ich ihn morgen... wo ich schonmal da bin... nur - wie ich dir schon beantwortet habe - garantiere ich sicher nichts für andere... auch nicht für diesen mir sehr geschätzten SB... im Zweifel fragen wir an höherer Stelle nach...

Zumindest kriege ich bei ihm überhaupt eine Aussage dazu... von dir kommt hier, selbst auf mehrfache Nachfrage, ja nichts, außer "es kann nicht sein, was nicht sein darf"...
Oder sollte sich das noch ändern...? - ich schätze nein...

Im Übrigen verkaufe ich dir einen ganzen Stapel Magazine, wenn du sie haben willst... ich verkauf dir als Jagdscheininhaber sogar eine Selbstladelangwaffe ganz ohne Magazine, wenn du nur willst... was unser SB wohl dazu sagt...?
Liegt vielleicht auch daran, dass Magazine keine wesentlichen Teile sind, somit nicht den Schusswaffen gleichgestellt sind und somit frei verkäuflich sind...
aber wer weiß... vielleicht gibt es ja da eine besondere Einschränkung im Händler-Jäger-Verhältnis, dass die Magazine im Jägerbesitz zu wesentlichen Teilen macht und man Buchführung für jedes machen muss und der Jäger nicht an diesen rumarbeiten darf - zum Beispiel die Magazinbegrenzung wieder ausbauen bzw erstmal eine einbauen... - dann solltest du sofort losgehen und alle deine Magazine auf WBK eintragen lassen... Waffennummer nicht vergessen... vielleicht wäre auch ein nachträglicher Beschuss sinnvoll... verlierst du eins, meldest du es und bezahlst den Bundesanzeiger und alles weitere... deine Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen sollte dann auch überprüft werden... und die Magazine, die du auf dem Flohmarkt gekauft hast, sind pöse illegale Waffen... soweit zu deiner Auslegung des Gesetzes...
 
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