JMBrowning schrieb:
SheepShooter ist doch gewerblicher Waffenhändler. Also, Hosen runter!Äußere Dich mal ganz offen. Kann ich bei Dir eine in der Magazinkapazität unbeschränkte SLB oder SLF auf Jagdschein kaufen, und Du garantierst mir die problemlose Ausstellung einer WBK in Deiner Heimatregion?
Ich garantiere dir garnichts... schon garnicht das deine SBs sich an die Gesetze halten und dass dir auch so gesetzesrichtig kommunizieren...
Welche Rechtsgrundlage haben sie dir denn dazu genannt... das würde der Richter dann nämlich auch gerne wissen... :roll:
Garantie...? - dafür gibt es zu viele die ihr eigenes Süppchen kochen...
Da hätten wir die Magazinbegrenzer (ohne das die das durchsetzen - sonst müssten die Magazine unwiederbringlich mit der Waffe verbunden sein, damit auch kein anderes Magazin rein passt... hast dich schonmal gefragt, warum du große Magazine überhaupt kaufen darfst...?)
Dann die Schalldämpfer-sind-verboten...
Dann die Sonstwas-Nachweis-bedürfer...
Dann jene die rechtswidrige Vor-Ort-Überprüfungen der Waffen machen... und so dreißt sind sich das auch noch bezahlen zu lassen...
Dann jene Ich-bin-hier-nur-zu-Aushilfe-kann-mir-das-aber-nicht-vorstellen-dass-das-erlaubt-ist...
Und mein besonderer Favorit... Ich-mache-meine-eigene-Waffengesetzpolitik...
Die Liste ist leider beliebig erweiterbar...
Dabei ist es doch so einfach einfach mal ins Gesetz zu schauen... auch für einen SB...
Und wo wir gerade beim Thema sind... dem BKA kann man auch nicht trauen... die geben derartigen rechtswidrigen Mist von sich, dass wenns jeder so machen würde keiner Zuverlässig und Gesetzestreu wäre...
Und dann zu dem Männchen im Walde... was will der den feststellen...? das ich mit einem zu großen Magazin noch nicht auf Wild geschossen habe...? :roll:
Schaut man ins Gesetz stellt man fest, dass man alles richtig gemacht hat... man könnte sogar darüber Nachdenken einen wegen Jagdstörung auszuteilen...
Ansonsten sollte jeder, der ein Auto fährt was mehr als 100km/h fährt wegen überhöhter Geschwindigkeit verurteilt werden... er könnte ja, wenn er nur wollte...
Entsprechend ist jeder Jäger mit Taschenlampe auch gleich die Papiere los... er könnte ja sein Ziel beleuchten... selbes Gesetz, selber Paragraph...
Ein Männlein steht im Walde... :roll:
Nochmal... der Schuss auf Wild mit großem Magazin ist verboten... er ist sogar dann verboten, wenn in dem 10-Schuss-Magazin gerade nur 2 drin sind...
Alles andere ist erlaubt und vom Waffengesetz und Jagdgesetz abgedeckt...
Und um wieder zu @JMBrowning zurück zu kommen...
War das dein Argument...? mich fragen, was dein SB so treiben könnte...?
beantworte dir und uns ENDLICH die Frage selber und stell die Gesetzestexte ein auf die du und dein SB sich berufen möchten und tanz hier nicht weiter um den heißen Brei herum...