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Hunsrückwilderer schrieb:Aus dem aktuellen "Jagd und Jäger", dem Mitteilungsblatt des LJV-RLP - Berichte aus den Kreisgruppen (Kreisgruppe Ludwigshafen; Hegering Frankenthal):
"Im voll besetzten Schützenhaus konnte HRL Oskar Jung die Sachbearbeiter für Jagd- und Waffenrecht der Kreisverwaltung Ludwigshafen, Bernd Schulz (Gesamtleitung), Stadtverwaltung Frankenthal, Ralf Lauer, Stadtverwaltung Worms, Matthias Pfeiffer begrüßen. B. Schulz referierte über die neue Gesetzgebung, die wir in mit ihm abgestimmter Kurzfassung auszugsweise wiedergeben (Die Darstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit)
....
Halbautomatische Waffen
Bei der Verwendung von halbautomatischen Waffen bei der Jagdausübung, dürfen diese mit max. drei Schuss, zwei im Magazin und ein Schuss im Patronenlager, geladen sein. Die Verwendung von herausnehmbaren Magazinen mit fünf und zehhn Schuss kapazitäten auf dem Schießstand sind erlaubt
..."
Aha, also doch! Sicherheitshalber nochmal:
Bei der Verwendung von halbautomatischen Waffen bei der Jagdausübung, dürfen diese mit max. drei Schuss, zwei im Magazin und ein Schuss im Patronenlager, geladen sein.
Also wohl doch nicht nur "beim Schuß auf Wild", denn Hundeausbildung, Jagdschutz, etc, ist ja wohl alles Jagdausübung, oder?
Als Folge dessen wäre ja wohl dann auch nur der Erwerb einer solchen SLB auf JJ zulässig?