Schussbereites Führen im Revier im Auto....

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IMI schrieb:
Wildernde Hunde und Katzen kann man aber sehr wohl vom Auto aus erlegen...

Was sollte also gegen eine geladene Waffe während der Autofahrt IM Revier sprechen?

Vom Auto aus darfst du schon,
Aus dem Auto aber nicht

Kennst du den "feinen" Unterschied

Wer mit schussfertiger Waffe neben sich durchs Revier fährt um möglichst jede Katze oder Hund unverzüglicht tot zuschießen, hat scheinbar sonst nix mehr drin (wo auch immer :wink: )

Außerdem: auch eine öffentliche Straße kann "im Revier" liegen.
 
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Sir Henry schrieb:
[
Außerdem: auch eine öffentliche Straße kann "im Revier" liegen.

Anders rum: Jede Straße im Revier ist öffentlich (in aller Regel). Auch die Forststraße durch Deinen Pirschbezirk. Die ist zwar für den allgemeinen Kraftverkehr gesperrt, aber dennoch öffentlich.
 
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kuno schrieb:
Sir Henry schrieb:
[
Außerdem: auch eine öffentliche Straße kann "im Revier" liegen.

Anders rum: Jede Straße im Revier ist öffentlich (in aller Regel). Auch die Forststraße durch Deinen Pirschbezirk. Die ist zwar für den allgemeinen Kraftverkehr gesperrt, aber dennoch öffentlich.

Stimmt wenn die Wege eine Widmung haben gelten Sie als öffentlich

Als Anhaltspunkt: Feldwege sind immer dann öffentlich, wenn Sie den Verkehrsteilnehmern (faktisch) zugänglich sind. Verbieten hingegen Verkehrszeichen das Befahren oder wird die Einfahrt durch bauliche Maßnahmen (Schlagbaum etc.) verhindert, ist der Feldweg für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
 
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Sir Henry schrieb:
IMI schrieb:
Wildernde Hunde und Katzen kann man aber sehr wohl vom Auto aus erlegen...

Was sollte also gegen eine geladene Waffe während der Autofahrt IM Revier sprechen?

Vom Auto aus darfst du schon,
Aus dem Auto aber nicht

Kennst du den "feinen" Unterschied


Du darfst aus dem Auto heraus kein Wild erlegen, Hunde und Katzen zählen aber nicht zum Wild - also erlaubt!
 
A

anonym

Guest
Eine interessante Diskussion, die zeigt, dass einiges in der Praxis wohl doch recht unterschiedlich gehandhabt wird.

Würde man die UVV so auslegen, wie es einige hier fordern, würde z. B. der Revolver von der bekanntermaßen äußerst sicheren Waffe zum praxisfremden hochgefährlichen Risikogerät mutieren, da er praktisch immer unterladen geführt werden muss.

Ein Blick in die im Vergleich zu Gesetzen übrigens nicht sehr professionell und präzise formulierte UVV zeigt anhand bestimmter Formulierungen, dass man dort durchaus zwischen "nicht geladen" und "keine Patrone im Patronenlager" unterscheidet.

Was das angeblich problemlose Entladen, wie es einige vorschlagen, betrifft bin ich etwas überrascht:
- Wer Kirrungen kontrolliert und diese nach kurzer Autofahrt jeweils zu Fuss angeht (wobei schon manches Stück Wild überraschend angetroffen und zur Strecke gekommen ist) soll z. B. seinen Klappdeckelmagazin-Repetierer ernsthaft drei- oder viermal jeweils vor dem Einsteigen ins Auto komplett leerepetieren und nach dem Aussteigen wieder vollstopfen?

- Beim Morgenansitz besteigt man den offenen Hochsitz mit dem komplett leeren Selbstlader oder Repetierer und betätigt oben lautstark den Verschluss?
Mit fertiggeladener und nur gesicherter Waffe aufzubaumen ist selbstverständlich undiskutabel, aber ich baume immer mit durchgeladener, aber ausschließlich entspannter und (eigentlich überflüssiger Weise) zusätzlich gesicherter Waffe auf. Ob die Waffe entspannt ist, prüfe ich einmal nach dem Entspannen nach dem Aufmunitionieren und nochmals vor dem Aufbaumen durch Betätigen des Abzugs bei entsicherter Waffe in Richtung eines sicheren Kugelfangs. Dieses Vorgehen widerspricht der UVV, aber nicht dem gesunden Menschenverstand, denn es ist sicherer als jeder ein Revolver, der bekanntlich nicht einmal eine Sicherung besitzt, weil dies überflüssiger Unsinn wäre. Die entspannte Waffe bleibt in diesem Zustand bis unmittelbar vor dem Schuss und kann dann praktisch lautlos gespannt werden, indem man den kammerstängel einmal auf und ab bewegt.

Dass man zusätzlich niemals den eigenen Körper vor die Mündung der Waffe bringt, beim Aufbaumen eine Waffe so handhabt, als ob sie geladen und eingestochen wäre und den Aufbaumvorgang so gestaltet, das selbst eine herabfallende Waffe nie einen Schuss in Richting der aufbaumenden Person auslösen könnte, ist selbstverständlich. "Mündung nach oben" beim Aufbaumen ist meiner Meinung nach totaler Unsinn - wenn eine Waffe mit dem Schaft nach unten fällt, schießt sie höchstwahrscheinlich genau in Richtung der aufbaumenden Person. Daher baumt der unbewaffnete Begleiter auch entgegen der Lehrbuchmeinung zuerst auf, danach erst der Jäger mit Waffe Mündung nach unten.

Ich bin der Meinung, dass alle Vorschriften, die jagdlich nicht ausreichend praxisnah sind, die sehr hohe Gefahr bergen, ignoriert zu werden.
Gefordert sind verantwortungsvolle Verfahrensweisen, die im Einzelfall ein Höchstmaß an Sicherheit bringen müssen.
Eine UVV, die das Abstellen einer geladenen Waffe (womöglich noch mit Riemen) im dunklen Hochsitz zulässt oder keine prinzipiellen Probleme bei einer bewaffneten Fußpirsch durch irgendein "Brombeer-Fußangel-Gelände" hat, eine unterladene aber entspannte + gesicherte Waffe beim Aufbaumen oder (um zu Threadthema zurückzukommene) im Auto untersagt ist irgendwie weder konsistent noch zweckdienlich.

Und damit jetzt nichtwieder Potestwellen aufbranden:
selbstverständlich waren alle in diesem Posting vorhandenen Aussagen "ich mache das entgegen der Vorschrift so und so" rein hypothetisch.
Denn ich beachte natürlich immer und grundsätzlich die UVV im exakten Wortlaut.
 
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Solange nix passiert, ist alles "erlaubt" und jeder kann es handhaben wie er will.
Ob jetzt Jagdschutz zu Jagd gehört sein mal dahin gestellt.

Wenn was passiert stellt sich alles ganz anders dar.
Im Auto muss keine Waffe schussfertig sein.
Kommt es zu einem Unfall wird sofort eruiert warum und wie es dazu kam und dann schlägt die Stunde der §§§§.

Wegen einer Katze den Beifahrer erschossen
Hund erschießt Jäger
Jäger erschießt sich selbst (kann auch Absicht sein :? )

Das sind dann die Themen, mit den man sich dann hier seitenlang auseinandersetzt.
Jeder weiß was, aber nix genaues - Das kriegt man dann von der Versicherung oder dem Gericht gesagt :shock:

Also: immer schön schussbereit bleiben :wink:
 
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IMI hat Folgendes geschrieben:
Wildernde Hunde und Katzen kann man aber sehr wohl vom Auto aus erlegen...
Was sollte also gegen eine geladene Waffe während der Autofahrt IM Revier sprechen?

Franchi hat Folgendes geschrieben:

Schießt du Katzen währen der Fahrt? Ich denke man ist mit der Verkehrssicherheit mehr beschäftigt;-)


Deshalb hat der geneigte Waidmann doch auch den Aufkleber auf der Stoßstange: "Ich bremse auch für Tiere" :D
Das sollte den nachfolgenden Verkehr zur erhöhter Vorsicht und Nachsichtigkeit anhalten ;-)
 
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haeschen schrieb:
Mit fertiggeladener und nur gesicherter Waffe aufzubaumen ist selbstverständlich undiskutabel, aber ich baume immer mit durchgeladener, aber ausschließlich entspannter und (eigentlich überflüssiger Weise) zusätzlich gesicherter Waffe auf. Ob die Waffe entspannt ist, prüfe ich einmal nach dem Entspannen nach dem Aufmunitionieren und nochmals vor dem Aufbaumen durch Betätigen des Abzugs bei entsicherter Waffe in Richtung eines sicheren Kugelfangs. Dieses Vorgehen widerspricht der UVV, aber nicht dem gesunden Menschenverstand, denn es ist sicherer als jeder ein Revolver, der bekanntlich nicht einmal eine Sicherung besitzt, weil dies überflüssiger Unsinn wäre. Die entspannte Waffe bleibt in diesem Zustand bis unmittelbar vor dem Schuss und kann dann praktisch lautlos gespannt werden, indem man den kammerstängel einmal auf und ab bewegt.

Bravo mein lieber Schwan!
Führst Du einen 98er und glaubst an das Märchen mit dem entspannten sicheren führen? Wie sicherst Du einen ungespannten 98er?
Dann viel Spass in den ewigen Jagdgründen, die Du als Nichtjäger leider nur als Hase betreten wirst ;-)
 
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als jeder ein Revolver, der bekanntlich nicht einmal eine Sicherung besitzt,

Da schreiben die Experten.


Wegen einer Katze den Beifahrer erschossen
Hund erschießt Jäger
Jäger erschießt sich selbst (kann auch Absicht sein )

Nochmal.
Der Grund für die UVV ist völlig klar, weil eben so etwas schon passiert ist. Nur wr die Waffe dabei eben nicht unterladen.
Noch niemand ist aus Versehen mit einer tatsächlich unterladenen Waffe erschossen worden.
Das ist technisch unmöglich.
Das eine Jagd Zwangsmitglied in einer BG ist, ist sowieso völliger Blödsinn.
Einerseits (steuerrechtlich) ist das ganze Hobby, aber die BG sieht darin eine Berufsausübung und sortiert aber sehr fein wer denn alles versichert ist und vorallem wer nicht und nur weil die Gesetzgebung im Falle eines Betriebes völlig mit recht eine UVV auch auf Besucher/Gäste anwendet, müßen wir uns mit der blödsinnigen UVV herumschlagen.
Blödsinnig deswegen weil z.B. die Polizei/ das Militär selbstvertständlich mit fertiggeladenen Waffen durchs Gelände robbt, Fahrzeuge besteigt und dergleichen. Da ist das kein Problem.

Kein mensch braucht eine BG bei der Jagd, eine verpflichtende Unfallversicherung gleich der Haftpflicht, fertig.
 
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haeschen schrieb:
, aber ich baume immer mit durchgeladener, aber ausschließlich entspannter und (eigentlich überflüssiger Weise) zusätzlich gesicherter Waffe auf. Ob die Waffe entspannt ist, prüfe ich einmal nach dem Entspannen nach dem Aufmunitionieren und nochmals vor dem Aufbaumen durch Betätigen des Abzugs bei entsicherter Waffe in Richtung eines sicheren Kugelfangs. Dieses Vorgehen widerspricht der UVV, aber nicht dem gesunden Menschenverstand, denn es ist sicherer als jeder ein Revolver, der bekanntlich nicht einmal eine Sicherung besitzt, weil dies überflüssiger Unsinn wäre. Die entspannte Waffe bleibt in diesem Zustand bis unmittelbar vor dem Schuss und kann dann praktisch lautlos gespannt werden, indem man den kammerstängel einmal auf und ab bewegt.
Sag mir wo du Jagen gehst, damit ich den Ort meide.
 
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@cast:
Da schreiben die Experten.

Wegen einer Katze den Beifahrer erschossen
Hund erschießt Jäger
Jäger erschießt sich selbst (kann auch Absicht sein )

Dann lass mal nicht weg, was ich vorher schrieb:
Wenn was passiert stellt sich alles ganz anders dar.
Im Auto muss keine Waffe schussfertig sein.
Kommt es zu einem Unfall wird sofort eruiert warum und wie es dazu kam und dann schlägt die Stunde der §§§§.


Der Grund für die UVV ist völlig klar, weil eben so etwas schon passiert ist. Nur wr die Waffe dabei eben nicht unterladen.
Noch niemand ist aus Versehen mit einer tatsächlich unterladenen Waffe erschossen worden.
Das ist technisch unmöglich.

Na und was habe ich als "Experte" dazu angeführt - hä :roll:

Das eine Jagd Zwangsmitglied in einer BG ist, ist sowieso völliger Blödsinn.
Einerseits (steuerrechtlich) ist das ganze Hobby, aber die BG sieht darin eine Berufsausübung und sortiert aber sehr fein wer denn alles versichert ist und vorallem wer nicht und nur weil die Gesetzgebung im Falle eines Betriebes völlig mit recht eine UVV auch auf Besucher/Gäste anwendet, müßen wir uns mit der blödsinnigen UVV herumschlagen.

Blödsinnig deswegen weil z.B. die Polizei/ das Militär selbstvertständlich mit fertiggeladenen Waffen durchs Gelände robbt, Fahrzeuge besteigt und dergleichen. Da ist das kein Problem.

Wegen einer Katze braucht kein Jäger mit schussfertiger Waffen durchs Gelände robben oder durch die Prärie kutschieren

Kein mensch braucht eine BG bei der Jagd, eine verpflichtende Unfallversicherung gleich der Haftpflicht, fertig.[/quote]

Das ist wieder was anderes
 
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haeschen schrieb:
(...) ich baume immer mit durchgeladener, aber ausschließlich entspannter und (eigentlich überflüssiger Weise) zusätzlich gesicherter Waffe auf. (...)

Du führst nicht zufällig (hypothetisch) einen Repetierer nach System 98 oder Mauser 66 oder so etwas ähnliches?

Hast Du Dir schon mal Gedanken gemacht, was mit dem Schlagbolzen passiert, wenn Du die Waffe entspannst.
==>Der kommt ca. 2-3 mm aus dem Stoßboden heraus.

Was befindet sich bei durchgeladener Waffe an dieser Stelle?
==>Das Zündhütchen!

Was passiert, wenn Du mit einer Waffe in diesem Zustand etwas kräftiger irgendwo dran stößt?
==> :shock:

Dann lieber durchgeladen und gesichert oder entspannt eben nur beim Handspanner.
 
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haeschen schrieb:
Eine interessante Diskussion, die zeigt, dass einiges in der Praxis wohl doch recht unterschiedlich gehandhabt wird.

Würde man die UVV so auslegen, wie es einige hier fordern, würde z. B. der Revolver von der bekanntermaßen äußerst sicheren Waffe zum praxisfremden hochgefährlichen Risikogerät mutieren, da er praktisch immer unterladen geführt werden muss.

Ein Blick in die im Vergleich zu Gesetzen übrigens nicht sehr professionell und präzise formulierte UVV zeigt anhand bestimmter Formulierungen, dass man dort durchaus zwischen "nicht geladen" und "keine Patrone im Patronenlager" unterscheidet.

Was das angeblich problemlose Entladen, wie es einige vorschlagen, betrifft bin ich etwas überrascht:
- Wer Kirrungen kontrolliert und diese nach kurzer Autofahrt jeweils zu Fuss angeht (wobei schon manches Stück Wild überraschend angetroffen und zur Strecke gekommen ist) soll z. B. seinen Klappdeckelmagazin-Repetierer ernsthaft drei- oder viermal jeweils vor dem Einsteigen ins Auto komplett leerepetieren und nach dem Aussteigen wieder vollstopfen?

- Beim Morgenansitz besteigt man den offenen Hochsitz mit dem komplett leeren Selbstlader oder Repetierer und betätigt oben lautstark den Verschluss?
Mit fertiggeladener und nur gesicherter Waffe aufzubaumen ist selbstverständlich undiskutabel, aber ich baume immer mit durchgeladener, aber ausschließlich entspannter und (eigentlich überflüssiger Weise) zusätzlich gesicherter Waffe auf. Ob die Waffe entspannt ist, prüfe ich einmal nach dem Entspannen nach dem Aufmunitionieren und nochmals vor dem Aufbaumen durch Betätigen des Abzugs bei entsicherter Waffe in Richtung eines sicheren Kugelfangs. Dieses Vorgehen widerspricht der UVV, aber nicht dem gesunden Menschenverstand, denn es ist sicherer als jeder ein Revolver, der bekanntlich nicht einmal eine Sicherung besitzt, weil dies überflüssiger Unsinn wäre. Die entspannte Waffe bleibt in diesem Zustand bis unmittelbar vor dem Schuss und kann dann praktisch lautlos gespannt werden, indem man den kammerstängel einmal auf und ab bewegt.

Dass man zusätzlich niemals den eigenen Körper vor die Mündung der Waffe bringt, beim Aufbaumen eine Waffe so handhabt, als ob sie geladen und eingestochen wäre und den Aufbaumvorgang so gestaltet, das selbst eine herabfallende Waffe nie einen Schuss in Richting der aufbaumenden Person auslösen könnte, ist selbstverständlich. "Mündung nach oben" beim Aufbaumen ist meiner Meinung nach totaler Unsinn - wenn eine Waffe mit dem Schaft nach unten fällt, schießt sie höchstwahrscheinlich genau in Richtung der aufbaumenden Person. Daher baumt der unbewaffnete Begleiter auch entgegen der Lehrbuchmeinung zuerst auf, danach erst der Jäger mit Waffe Mündung nach unten.

Ich bin der Meinung, dass alle Vorschriften, die jagdlich nicht ausreichend praxisnah sind, die sehr hohe Gefahr bergen, ignoriert zu werden.
Gefordert sind verantwortungsvolle Verfahrensweisen, die im Einzelfall ein Höchstmaß an Sicherheit bringen müssen.
Eine UVV, die das Abstellen einer geladenen Waffe (womöglich noch mit Riemen) im dunklen Hochsitz zulässt oder keine prinzipiellen Probleme bei einer bewaffneten Fußpirsch durch irgendein "Brombeer-Fußangel-Gelände" hat, eine unterladene aber entspannte + gesicherte Waffe beim Aufbaumen oder (um zu Threadthema zurückzukommene) im Auto untersagt ist irgendwie weder konsistent noch zweckdienlich.

Und damit jetzt nichtwieder Potestwellen aufbranden:
selbstverständlich waren alle in diesem Posting vorhandenen Aussagen "ich mache das entgegen der Vorschrift so und so" rein hypothetisch.
Denn ich beachte natürlich immer und grundsätzlich die UVV im exakten Wortlaut.

Dir gehört die UVV so lange um die Ohren gehauen bis du deine Waffen freiwillig weggibst oder dich an deren Bestimmungen hältst. Dir erscheint die UVV nur deshalb inkonsistent, weil dein Mangel an technischen Wissen dir keine bessere Beurteilung zulässt.
Gerade dafür sind übrigens UVV´s vorhanden, damit auch Menschen die nicht in der Lage sind technischen Gefahrenpotentiale sachgerecht zu beurteilen vor Schaden geschützt werden.
 

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