Schussbereites Führen im Revier im Auto....

Registriert
16 Jan 2003
Beiträge
33.373
Die UVV findet Anwendung, auch ohne dass Leistungen zu erwarten sind.

Beispiel:
DJ; Der Jagdleiter vergattert die Teilnehmer zu roten Jacken.
Einer zieht sie am Stand aus und wird verletzt (angeschossen).
Teilschuld-Mitschuld-Alleinschuld
Das kann jetzt die Frage werden.

Anderes Beispiel:
Jeder Jäger ist haftpflicht versichert.
Wegen grober Missachtung der Vorschriften (nicht entladen wo vorgeschrieben). Haftpflicht-Versicherung kann den Schädiger in Regress nehmen, wird ein Dritter verletzt oder getötet.

Keiner der Jäger hätte was von der UVV zu erwarten gehabt, muss sich aber dennoch nach deren Vorschriften richten
 
Registriert
5 Aug 2005
Beiträge
278
Sir Henry schrieb:
Die UVV findet Anwendung, auch ohne dass Leistungen zu erwarten sind.

Beispiel:
DJ; Der Jagdleiter vergattert die Teilnehmer zu roten Jacken.
Einer zieht sie am Stand aus und wird verletzt (angeschossen).
Teilschuld-Mitschuld-Alleinschuld
Das kann jetzt die Frage werden.

Anderes Beispiel:
Jeder Jäger ist haftpflicht versichert.
Wegen grober Missachtung der Vorschriften (nicht entladen wo vorgeschrieben). Haftpflicht-Versicherung kann den Schädiger in Regress nehmen, wird ein Dritter verletzt oder getötet.

Keiner der Jäger hätte was von der UVV zu erwarten gehabt, muss sich aber dennoch nach deren Vorschriften richten

Rechtsgrundlage?

Waihei Andreas
 
A

anonym

Guest
drillinger schrieb:
haeschen schrieb:
Im übrigen geh ich mal davon aus, dass in der Praxis auf der Fahrt zum EInzelansitz, der Fallenjagd oder zum Kirren wohl jeder seine Waffe an der Reviergrenze (zumindest unter-)lädt.

Selten so einen Blödsinn gelesen, aber du steigerst dich sogar noch:

haeschen schrieb:
Oder handhabt ihr das wirklich so streng nach dem Gesetz?

Gesetze? Was ist das? In meinem Revier mache ich, was ich will.

Ohne einen Blick in dein Profil geworfen zu haben: der Nick scheint ein Volltreffer!

Eine einfache Antwort dieser Art hätte mir übrigens gereicht:
"Waffen unterladen im Revier zu führen ist für mich undiskutabel. Ich halte mich immer an die UVV."
(Verstehst du die Gemeinsamkeiten im Inhalt und den Unterschied in der Form?)

Wenn ich übrigens gefragt hätte, ob im Straßenverkehr wirklich alle wie in der Fahrschule fahren, wäre ich über einen derart geballten Aggressionausbruch ebenfalls etwas verwundert gewesen.

Aber vielleicht kämpft Mancher wirklich nur mit den Folgen seiner unvollständigen Sozialisation, meint es gar nicht so und kann sich einfach nur nicht anders ausdrücken?
 
Registriert
16 Jan 2003
Beiträge
33.373
Sautreiber schrieb:
Sir Henry schrieb:
Die UVV findet Anwendung, auch ohne dass Leistungen zu erwarten sind.

Beispiel:
DJ; Der Jagdleiter vergattert die Teilnehmer zu roten Jacken.
Einer zieht sie am Stand aus und wird verletzt (angeschossen).
Teilschuld-Mitschuld-Alleinschuld
Das kann jetzt die Frage werden.

Anderes Beispiel:
Jeder Jäger ist haftpflicht versichert.
Wegen grober Missachtung der Vorschriften (nicht entladen wo vorgeschrieben). Haftpflicht-Versicherung kann den Schädiger in Regress nehmen, wird ein Dritter verletzt oder getötet.

Keiner der Jäger hätte was von der UVV zu erwarten gehabt, muss sich aber dennoch nach deren Vorschriften richten

Rechtsgrundlage?
Waihei Andreas

Frage deine Jagdhaftpflichtversicherung oder lese das Kleingedruckte in deinem Vertrag.
Kannst auch beim Syndikus deines LJV anfragen oder bei deiner LWBG.
 
Registriert
16 Jan 2008
Beiträge
2.644
haeschen schrieb:
"Waffen unterladen im Revier zu führen ist für mich undiskutabel. Ich halte mich immer an die UVV."

Das ich mich immer an die UVV halte, kann ich nicht bejahen. Das ich meine Waffe außerhalb der tatsächlichen Jagdausübung entladen führe ja.
Sehe keinen wirklichen Vorteil zwischen entladen und unterladen, bis auf die minimale Mehrzeit. Ritsch Ratsch muss man beim Rep dann so oder so machen.
Die Chancen die man da evtl vertut, so ist eben die Jagd. Punkt aus.
Auch bei der Pirsch, gehört das zum gesamten Jagderlebnis mit dazu. Bin ich zu langsam oder zu laut, hab ich Pech. So ist das nu mal.

Hoffe werde mich diesbezüglich auch nie ändern. So nötig hab ich da nicht... jederzeit Schussbereit sein zu müssen. Und falls doch, das Bedürfnis könnte ich im Schießkino ausleben.
 
Registriert
26 Jul 2001
Beiträge
1.810
Chemiker schrieb:
Egebnis: Gedstrafe wegen unerlaubten Führen einer geladenen Waffe innerhalb eines PKW's. Es war sein Jagdbezierk. Keine öffentliche Straße!

Hmmm, das hätt' ich aber dem Streitberger übergeben; ob das so Bestand hat? Schliesslich darf der Jäger die KW ja auch zum Selbstschutz führen; und Ungeladen ist die da wenig nützlich. Oder?

j.
 
Registriert
26 Jul 2001
Beiträge
1.810
Insgesamt scheint mir das Resümee klar: im Fall der Fälle: Maul halten, Anwalt machen lassen. Wofür gibt's die spezielle Rechtsschutzversicherung?

j.
 
Registriert
26 Jul 2001
Beiträge
1.810
haeschen schrieb:
Na ja, die UVV hat ja auch ihre Gründe. Nicht umsonst knallt sich der eine oder andere Jäger selbst ab, weil er eine geladene und ungesicherte Waffe auf dem (Rück)sitz liegen hat.

ROUTINE TÖTET ... und eine ungeladene Waffe schiesst nun mal nicht.

j.
 
Registriert
5 Feb 2008
Beiträge
490
Hmmm, das hätt' ich aber dem Streitberger übergeben; ob das so Bestand hat? Schliesslich darf der Jäger die KW ja auch zum Selbstschutz führen; und Ungeladen ist die da wenig nützlich. Oder?

Beim Anwalt war er. Der konnte jedoch nur an der Höhe der Geldstrafe verhandeln. An der Sache selber meinte der anwalt sei nichts zu rütteln.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
77.838
Gedstrafe wegen unerlaubten Führen einer geladenen Waffe innerhalb eines PKW's. Es war sein Jagdbezierk. Keine öffentliche Straße!

Welcher Polizist kennt denn die UVV der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft?
Jeder Mann bei der Trachtengruppe hat die Anweisung eine fertiggeladene Schußwaffe im Holster zu führen, keiner der Jungs käme auf die Idee, daß deine nicht geladen ist.
Ich hatte letzt mal wieder eine Kontrolle im Revier, wegen diverser Brandstiftungen in Forstkulturen sind die verstärkt unterwegs.
Nach einem kurzen Blick auf meine rechte Hüfte, es war warm und ich ohne Jacke, meinte der eine "Sie sehen so aus als gehörten sie hierher" nach einem kurzen freundlichen Gespräch fuhren sie weiter....
Mein Gewehr ist im Auto allerdings auch nie geladen.
 
Registriert
27 Jul 2008
Beiträge
180
Lindwurm schrieb:
Die UVV haben meines Wissens durchaus Gesetzescharakter. Da es sein Jagdbezirk war, nehme ich an, dass er als Pächter auch Versicherter war und deswegen die UVV einhalten muss. Frage mich nur, warum das den Zoll interessiert...

BTW: Ist in der Chemie auch nicht anders. Verstösse gegen die Vorschriften der BG Chemie bzw. das Dulden dessen durch die Vorgesetzten wird angeblich auch als Straftat des Vorgesetzten gewertet.

Mich würde ja interessieren ob ich als Jäger mit Begehungsschein, der UVV auch unterworfen bin. Ich habe ja auch keinen Nutzen bei entsprechenden Betriebsunfällen, da ich ja kein Versicherter bin. Bis jetzt konnte mir noch niemand diese Frage beantworten. Vielleicht findet sich ja hier jemand?

Waihei
Lindwurm

Naja ich habe ja nicht gesagt, dass nicht irgendein Amtsrichter danach googelt und dann aufgrund einer Einzelfallentscheidung sein Urteil fällt. Ob das dann in der Berufung und ggf. Revision standhält sind dann andere Fragen. Beim Amtsgericht gibt´s eh nix, was es nicht gibt.
 
Registriert
11 Aug 2006
Beiträge
1.751
haeschen schrieb:
drillinger schrieb:
haeschen schrieb:
Im übrigen geh ich mal davon aus, dass in der Praxis auf der Fahrt zum EInzelansitz, der Fallenjagd oder zum Kirren wohl jeder seine Waffe an der Reviergrenze (zumindest unter-)lädt.

Selten so einen Blödsinn gelesen, aber du steigerst dich sogar noch:

haeschen schrieb:
Oder handhabt ihr das wirklich so streng nach dem Gesetz?

Gesetze? Was ist das? In meinem Revier mache ich, was ich will.

Ohne einen Blick in dein Profil geworfen zu haben: der Nick scheint ein Volltreffer!

Eine einfache Antwort dieser Art hätte mir übrigens gereicht:
"Waffen unterladen im Revier zu führen ist für mich undiskutabel. Ich halte mich immer an die UVV."
(Verstehst du die Gemeinsamkeiten im Inhalt und den Unterschied in der Form?)

Wenn ich übrigens gefragt hätte, ob im Straßenverkehr wirklich alle wie in der Fahrschule fahren, wäre ich über einen derart geballten Aggressionausbruch ebenfalls etwas verwundert gewesen.

Aber vielleicht kämpft Mancher wirklich nur mit den Folgen seiner unvollständigen Sozialisation, meint es gar nicht so und kann sich einfach nur nicht anders ausdrücken?

Verstöße im bereich der Waffenhandhabung sind keine Bagatelle!

Lies dir noch mal durch, was du da behauptet hast. Du gehst davon aus, dass üblicherweise (also alle Jäger tun das) munter an der Reviergrenze geladen oder unterladen wird, und alle dann mit dem so gefährlich gemachten Schießprügel im Auto durchs Revier gurken. Das ganze kann in einem in einem öffentlichen Forum nicht unwidersprochen bleiben. Und zwar so, dass jeder sieht, dass das, wovon du so ausgehst, nicht "üblicherweise" stattfindet. Neben den Taten sind es solche unüberlegten Aussagen wie die deinige, aus denen Jagdgegner und Waffenrechtsverschärfer ihre Position gewinnen.

Wenn mir beim Lesen der Hut hochgeht, kann man das im Forum auch ruhig bemerken. Ich bin auch kein Freund eines Buchstabengehorsams, aber bei Waffen hört der Spaß auf.

Wenn während einer Nachsuche ein abgestellter Schütze mit einer unterladenen Waffe ins folgende Auto springt, um der Hatz zu folgen - es muss dann einfach schnell gehen - ist das eine überlegenswerte Situation. In solchen Fällen ist die rechtliche Frage von Interesse, ob das wohl zulässig wäre. Wer aber grundsätzlich auf der Fahrt zum Ansitz etc. schon unterlädt, muss sich zu Recht fragen lassen, ob er auch aus dem Auto schießt oder ob er so schussgeil ist, dass ihm die unterwegs verpasste Chance, weil er erst noch die Murmeln rauskramen musste, so weh tut. Eine Waffe mit herausnehmbarem Magazin sollte immer schnell genug schussbereit sein.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
77.838
Seit wann ist eine unterladene Waffe gefährlich?
Sie ist geladen im Sinne des Gesetzes, aber das ist auch schon alles.
 
Registriert
16 Jan 2003
Beiträge
33.373
Immer entscheidet der Einzelfall.

Es gingen schon Schüsse ab aus
entspannten Hahngewehren
aus entspannten Handspannern
aus unterladenen Repetier- und SLW
aus entstochenen und gesicherten Waffen sowieso.

Dann müsste man aus jagdpraktischer (nicht rechtlicher) Sicht erstmal unterscheiden nach "schussfertig" und "schussbereit". Gibt da schon verschiedene Auslegungen. Wird das schon eine lebehafte Diskussion auslösen :D
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
121
Zurzeit aktive Gäste
468
Besucher gesamt
589
Oben