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- 16 Jan 2003
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@haeschen:
Im übrigen geh ich mal davon aus, dass in der Praxis auf der Fahrt zum EInzelansitz, der Fallenjagd oder zum Kirren wohl jeder seine Waffe an der Reviergrenze (zumindest unter-)lädt.
Von was du ausgehst spielt jetzt mal keinen Rolle.
Fern einer öffentlichen Straße kommt jedenfalls die UVV zum tragen, WENN WAS PASSIERT (Ein Unfall verschuldet wird).
Jagdpraktisch ist geladen im Auto verboten
Jagdlich "unterladen" ist unpraktisch, weil erst der Verschluss (bei Repetierer oder SLW) erst geöffnet werden müsste.
SLW-Verschluss kann unabsichtlich zuschnappen und die Waffe ist geladen
Klw geöffnet und geladen können zuschnappen.
Gerade mit Riemen an der Waffe kann man an allen möglichen Hebeln hängen bleiben und vom Hund im Auto ganz abgesehen.
Soviel zu "wie ihr es so macht"
Im übrigen geh ich mal davon aus, dass in der Praxis auf der Fahrt zum EInzelansitz, der Fallenjagd oder zum Kirren wohl jeder seine Waffe an der Reviergrenze (zumindest unter-)lädt.
Von was du ausgehst spielt jetzt mal keinen Rolle.
Fern einer öffentlichen Straße kommt jedenfalls die UVV zum tragen, WENN WAS PASSIERT (Ein Unfall verschuldet wird).
Jagdpraktisch ist geladen im Auto verboten
Jagdlich "unterladen" ist unpraktisch, weil erst der Verschluss (bei Repetierer oder SLW) erst geöffnet werden müsste.
SLW-Verschluss kann unabsichtlich zuschnappen und die Waffe ist geladen
Klw geöffnet und geladen können zuschnappen.
Gerade mit Riemen an der Waffe kann man an allen möglichen Hebeln hängen bleiben und vom Hund im Auto ganz abgesehen.
Soviel zu "wie ihr es so macht"