Schussbereites Führen im Revier im Auto....

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unser @haeseken meint:
Würde man die UVV so auslegen, wie es einige hier fordern, würde z. B. der Revolver von der bekanntermaßen äußerst sicheren Waffe zum praxisfremden hochgefährlichen Risikogerät mutieren, da er praktisch immer unterladen geführt werden muss.

Null Ahnung - aber davon recht viel

Nicht nur moderne Revolver haben eine Ruhrast, in die der Hahn nach dam Schuss zurückspringt. Modernere haben eine sog. Tranfer Bar die sich vor den Schlagstift legt.
Gefährlich ist jeder Revolver, der sich nicht gesichert entspannen lässt. Und das sind die allermeisten.
Kommt einem der Hahn bei gezogenem Abzug aus, knallt es.
 
A

anonym

Guest
Sir Henry schrieb:
unser @haeseken meint:
Würde man die UVV so auslegen, wie es einige hier fordern, würde z. B. der Revolver von der bekanntermaßen äußerst sicheren Waffe zum praxisfremden hochgefährlichen Risikogerät mutieren, da er praktisch immer unterladen geführt werden muss.

Null Ahnung - aber davon recht viel

Nicht nur moderne Revolver haben eine Ruhrast, in die der Hahn nach dam Schuss zurückspringt. Modernere haben eine sog. Tranfer Bar die sich vor den Schlagstift legt.
Gefährlich ist jeder Revolver, der sich nicht gesichert entspannen lässt. Und das sind die allermeisten.
Kommt einem der Hahn bei gezogenem Abzug aus, knallt es.

Jo, du hast sogar recht.

Scheint eine neue Art der Argumentation zu sein:
energisch Prostest üben und dem Vorredner vehement widersprechen, und anschließend dasselbe behaupten ...

Die Konstruktions- und Sicherungsmerkmale gängiger Revolverbaumuster sind wohl allgemein bekannt. Bei S&W ist die Zunge, die den Weg zum Zündhütchen nur freigibt, wenn der Abzug durchgezogen ist, seit vielen Jahrzehnten Standard.

Und? Was hat das mit "unterladen" oder nicht zu tun? Kann man den Revolver dadurch "sichern"? Kann man ihn entspannen, ohne den Hahn festzuhalten und den Abzug zu betätigen?
Ist das neuerdings lebensgefährlich?

Etwa befremdlich finde ich auch deine Szenarios tödlicher Unfälle im Auto - was soll das? Warum denkst du dir eine Gefährlichkeit einfach aus?
Hier geht es um Sinn und Unsinn der UVV und nicht um Unfallfantasien.

Nochmal: wie soll sich z. B. ein Schuss lösen, wenn ein Repetierer nur unterladen ist (ich bin noch nicht bei "durchgeladen und entspannt"!)? Die UVV verbietet unterladenen Waffen. Einen Sicherheitszugewinn bringt das nicht.
Obwohl .. vielleicht könnte ja das hier passieren:
"Eine unglücklich Folge von Schlaglöchern auf der Fahrt ins Revier betätigte bei dem auf dem Beifahrsitz abgelegten 98er des Jägers den Kammerstängel, zog ihn zurück, schob ihn wieder vor und repetierte so eine Patrone ins Patronenlager, ließ die Waffe anschließend in Richtung Fahrer rutschen und ein weiteres Schlagloch löste dann die Waffe aus."

Alles klar ... Vorsicht, Erdstrahlen! Böser Blick! Weihnachtsmann!

Auch eine durchgeladene und entspannte Waffe ist genau so sicher wie die darin befindliche Patrone selbst, solange zwei Bedingungen erfüllt sind:

1. Die Waffe darf nicht durch einen "Zwischenfall" gespannt werden können, also z. B. das Betätigen eines Spannschiebers / außen liegenden Hahns bei eine Sturz oder Hängenbleiben.

2. Es muss sichergestellt sein, dass kein Schuss ohne vorheriges Zurückziehen des Schlagbolzens brechen kann. Dies wäre theoretisch durch Sturz auf einen außen liegenden Hahn mgl.
Kurzwaffen mit außen liegendem Hahn (KW-Munition hat übrigens "etwas" dünnere Zündhütchen als Langwaffen ...) haben daher oft eine konstruktive Fallsicherung. Die o. a. Einrichtung bei Revolvern ist z. B. soetwas.

Zu den diversen anderen, teils recihlich wirren Anmerkungen:

- 98er? Welcher 98er? Habe ich 98er geschrieben?
Soll ich jetzt wirklich eine Liste von Repetierer bringen, die man im entspannten Zustand sichern kann?

- "Schlagbolzen ragt zwei bis drei Millimeter aus dem Stoßboden"? *schluck*
Mit wieviel g muss eigentlich ein Schlagbolzen beschleunigt werden, um ein Zündhütchen auszulösen? Mit welcher Geschwindigkeit müsste demnach eine komplette Waffe z. B. irgendwo aufprallen, um bei einem entspannten Verschluss - nehmen wir ruhig den 98er - durch die Masse des Schlagbolzens diese Beschleunigung / diesen Impuls aufzubringen?
Kürzen wir mal ab:
Gibt es bei (wieviel Millionen waren es noch gleich?) 98ern auch nur ein einziges dokumentiertes Beispiele für einen durch bloße Erschütterung einer entspannten Waffe ausgelösten Schuss?

Den Paranoikern empfehle ich ferner mal eine Beschäftigung mit "wahnwitzigen" Konstruktionen wie der P7 usw.

Warum gibt es bei Jagdlangwaffen eigentlich seit einigen Jahren solch einen Trend zu Handspannern?
 
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@haeschen
1. Dies ist ein öffentliches Forum.
2. Über unsere Köpfe hinweg werden gerade wieder Verschärfungen im Waffenrecht beschlossen.
3. Wer deine Posts liest, kann nur zu dem Schluss kommen: Keine Waffen in Händen von Amateuren. Gesetze und Vorschriften werden nur für die Prüfung gelernt, danach nimmt sich jeder das Recht heraus, nach gusto so zu verfahren, wie er das meint.

Manchmal fragat man sich, auf welcher Basis sich Politiker so eine Sch**** ausdenken können. So langsam dämmerts mir. Hier findet man Argumente genug. Ausdrucken und im Ausschuss verteilen und alle sind dafür!

Unsere größten Probleme haben wir in den eigenen Reihen (Wobei ich unterstelle, dass du einen JS besitzt, Troll wäre fast wahrscheinlicher.)
 
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@o´ häseken
viel Ahnung scheinst du nicht zu haben, was alles zu Unfällen führen kann und schon geführt hat.

Revolver kann man dir scheinbar nicht erklären, macht aber nix.
Wer merkbefreit ist, dem kann man ohnehin nicht helfen

98er auf die Patrone entspannen ist in jedem Fall gefährlich.
Wird der entspannte Verschluss zu schnell auf die im Lauf steckende Patrone "gelassen", kann der Schuss brechen.

Rutscht ein 98er von der Schulter und trifft z.B. mit dem Schlagbolzen auf eine Leitersprosse knallt es.

Übrigens ist die Originale Sicherung unter bestimmten Umständen höchst gefährlich und es sind schon beim blosen Entsichern Schüsse raus.

Kannst du natürlich alles nicht wissen, weil du noch zu wenig erlebt oder als Unfallursachen zur Kenntnis genommen hast.

Aus diesem Grunde sind die Vorschriften der UVV durchaus sinnvoll.
Wer glaubt sie nicht anwenden zu brauchen, weil bislang nix "passiert" ist, wird irgendwann eines besseren belehrt werden.

unter den vielen Foristen dieses Dredds sind nur wenige, die sich deinen oder IMI Ansichten anschließen - Muss doch an was liegen

du schreibst z.B:
1. Die Waffe darf nicht durch einen "Zwischenfall" gespannt werden können, also z. B. das Betätigen eines Spannschiebers / außen liegenden Hahns bei eine Sturz oder Hängenbleiben.

Es ist eine Schutzbehauptung, dass sich z.B. eine Hahnflinte durch anstreifen soweit spannt, das der Hahn aufs den Zündstift schlagen kann.
Schnellt er ab, fängt er sich - wenn noch nicht voll aufgezogen - in der Ruhrast.
Immer liegt der Verdacht nahe, dass voll gespannt war und der Abzug wo hängen geblieben ist
Warum soll man eine Hahnflinte beim Entspannen etwas öffnen - hä?
Die Frage, ob du überhapt den Jagdschein hast oder jemals eine Jägerprüfung abgelegt hast, wurde schon gestellt.
 
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ein_sonntagsjaeger schrieb:
Gibt es aber hierzu nicht immer noch unterschiedliche Rechtsauffassungen? Das wurde doch schon oft diskutiert. Somit wäre nämlich eine Pirschfahrt quasi unmöglich gemacht.

Schlaues Kerlchen,..du hast es erkannt,.....mit der geladenen Kanone im Auto im Revier rumfahren ist verboten,....ohne wenn und aber...gilt für alle, auch für dich und auch für die, dies nicht glauben,....

Gruß

Hohlweglauerer
 
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@haeschen:

Ich schlage Dir ein Experiment vor: Nimm einen 98er, lade diesen, entspanne dann die Waffe, richte die Mündung auf einen sicheren Kugelfang und klopfe mit einem Hammer (simuliert das Anschlagen an die Leiter) hinten auf den Verschluß.

Dann berichte bitte, was geschehen ist.
 
A

anonym

Guest
Hallo,

na ganz einfach: Der Hammer geht kaputt!

Wenn man hier so einige ließt, kann ich nur sagen: Herr laß Hirn vom Himmel regnen!
 
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Hallo, wer von euch entlädt denn sein KW wenn er von der Kanzel steigt und zum Anschuss geht?
 
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Wildschuetz schrieb:
Sautreiber schrieb:
[

Rechtsgrundlage?

Ich würde mal sagen UVV Jagd § 8 in Verbindung mit SGB VII § 15 und § 209.

SGB VII:
§ 15 Unfallverhütungsvorschriften
(1) Die Unfallversicherungsträger können unter Mitwirkung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder für eine wirksame Erste Hilfe erlassen, soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen; in diesem Rahmen können Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden über

8) Das stellt ja schon wieder die Allgemeingültigkeit für Privatpersonen (ohne Anstellungsverhältnis beim Unternehmer) in Frage.....

Waihei! Andreas
 
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HKUSP schrieb:
Hallo, wer von euch entlädt denn sein KW wenn er von der Kanzel steigt und zum Anschuss geht?

Frage, was macht man mit einer geladenen Kurzwaffe auf einer Kanzel oder Leiter? Finale Fangschüsse auf Wespen können es ja nicht sein. :roll:
 
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Es soll auch Hornissen, Siebenschläfer, Hasel- und Fledermäuse in Kanzeln geben. :shock: :cry:
 
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Richtig:
Beim Abziehen schiebt sich der Transfer Bar hinter den Schlagbolzen um die Kraft zu "transferieren".
Entspannst du mit durchgezogenem Abzug und der Hahn kommt dir aus, knallt es. Kannst mal probieren.
 

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