Eine interessante Diskussion, die zeigt, dass einiges in der Praxis wohl doch recht unterschiedlich gehandhabt wird.
Würde man die UVV so auslegen, wie es einige hier fordern, würde z. B. der Revolver von der bekanntermaßen äußerst sicheren Waffe zum praxisfremden hochgefährlichen Risikogerät mutieren, da er praktisch immer unterladen geführt werden muss.
Ein Blick in die im Vergleich zu Gesetzen übrigens nicht sehr professionell und präzise formulierte UVV zeigt anhand bestimmter Formulierungen, dass man dort durchaus zwischen "nicht geladen" und "keine Patrone im Patronenlager" unterscheidet.
Was das angeblich problemlose Entladen, wie es einige vorschlagen, betrifft bin ich etwas überrascht:
- Wer Kirrungen kontrolliert und diese nach kurzer Autofahrt jeweils zu Fuss angeht (wobei schon manches Stück Wild überraschend angetroffen und zur Strecke gekommen ist) soll z. B. seinen Klappdeckelmagazin-Repetierer ernsthaft drei- oder viermal jeweils vor dem Einsteigen ins Auto komplett leerepetieren und nach dem Aussteigen wieder vollstopfen?
- Beim Morgenansitz besteigt man den offenen Hochsitz mit dem komplett leeren Selbstlader oder Repetierer und betätigt oben lautstark den Verschluss?
Mit fertiggeladener und nur gesicherter Waffe aufzubaumen ist selbstverständlich undiskutabel, aber ich baume immer mit durchgeladener, aber ausschließlich entspannter und (eigentlich überflüssiger Weise) zusätzlich gesicherter Waffe auf. Ob die Waffe entspannt ist, prüfe ich einmal nach dem Entspannen nach dem Aufmunitionieren und nochmals vor dem Aufbaumen durch Betätigen des Abzugs bei entsicherter Waffe in Richtung eines sicheren Kugelfangs. Dieses Vorgehen widerspricht der UVV, aber nicht dem gesunden Menschenverstand, denn es ist sicherer als jeder ein Revolver, der bekanntlich nicht einmal eine Sicherung besitzt, weil dies überflüssiger Unsinn wäre. Die entspannte Waffe bleibt in diesem Zustand bis unmittelbar vor dem Schuss und kann dann praktisch lautlos gespannt werden, indem man den kammerstängel einmal auf und ab bewegt.
Dass man zusätzlich niemals den eigenen Körper vor die Mündung der Waffe bringt, beim Aufbaumen eine Waffe so handhabt, als ob sie geladen und eingestochen wäre und den Aufbaumvorgang so gestaltet, das selbst eine herabfallende Waffe nie einen Schuss in Richting der aufbaumenden Person auslösen könnte, ist selbstverständlich. "Mündung nach oben" beim Aufbaumen ist meiner Meinung nach totaler Unsinn - wenn eine Waffe mit dem Schaft nach unten fällt, schießt sie höchstwahrscheinlich genau in Richtung der aufbaumenden Person. Daher baumt der unbewaffnete Begleiter auch entgegen der Lehrbuchmeinung zuerst auf, danach erst der Jäger mit Waffe Mündung nach unten.
Ich bin der Meinung, dass alle Vorschriften, die jagdlich nicht ausreichend praxisnah sind, die sehr hohe Gefahr bergen, ignoriert zu werden.
Gefordert sind verantwortungsvolle Verfahrensweisen, die im Einzelfall ein Höchstmaß an Sicherheit bringen müssen.
Eine UVV, die das Abstellen einer geladenen Waffe (womöglich noch mit Riemen) im dunklen Hochsitz zulässt oder keine prinzipiellen Probleme bei einer bewaffneten Fußpirsch durch irgendein "Brombeer-Fußangel-Gelände" hat, eine unterladene aber entspannte + gesicherte Waffe beim Aufbaumen oder (um zu Threadthema zurückzukommene) im Auto untersagt ist irgendwie weder konsistent noch zweckdienlich.
Und damit jetzt nichtwieder Potestwellen aufbranden:
selbstverständlich waren alle in diesem Posting vorhandenen Aussagen "ich mache das entgegen der Vorschrift so und so" rein hypothetisch.
Denn ich beachte natürlich immer und grundsätzlich die UVV im exakten Wortlaut.