Schlüsselverwahrung

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Gut, und wo habt ihr eure Schlüssel nun? Irgendwo versteckt? Immer am Mann?
 
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Ich kenne jemanden der seinen Schlüssel tatsächlich immer am Mann hatte. Neben dem Haustürschlüssel und dem Adressetikett [emoji41]
Macht er aber meines Wissens jetzt auch nicht mehr.
 
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Gut, und wo habt ihr eure Schlüssel nun? Irgendwo versteckt? Immer am Mann?

Da ja "§36 lesen und verstehen" kommentarlos gelöscht wurde, wiederhole ich es grad zum Trotz nochmal.

Du kannst mit deinen Schlüsseln machen, was du willst. Auch bei der Kontrolle können sie dir nichts anhaben, es sei denn es wäre grob vorsätzlich zu leichtfertig. Erst im casus belli, wenn etwas wegkommt, musst du darlegen, alles im vernünftigen Rahmen sich bewegende getan zu haben. Nicht alles Menschenmögliche.
 
A

anonym

Guest
Da ja "§36 lesen und verstehen" kommentarlos gelöscht wurde, wiederhole ich es grad zum Trotz nochmal.

Du kannst mit deinen Schlüsseln machen, was du willst. Auch bei der Kontrolle können sie dir nichts anhaben, es sei denn es wäre grob vorsätzlich zu leichtfertig. Erst im casus belli, wenn etwas wegkommt, musst du darlegen, alles im vernünftigen Rahmen sich bewegende getan zu haben. Nicht alles Menschenmögliche.

Das mit dem casus belli und dem vernünftigen Rahmen ist halt der Knackpunkt.
Keiner weiß heute, wie Richter entscheiden. Der Mensch, der doch i.d.R. alles richtig machen will, sehnt sich halt auch danach, daß ihm der Gesetzgeber verlässliche Handlungsanweisungen gibt, und nicht nur verschwommene Vorschriften, die so gestrickt sind, daß man ihn je nach Bedarf doch noch am Allerwertesten zu fassen bekommt. Daher kommen auch hier immer wieder dieselben Fragen.
Und so langsam entwickle ich auch noch Verständnis...
 
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Ach iwo. DerMensch will nicht alles global vorgeschrieben bekommen. Eigenverantwortung und gesunder Menschenverstand ist gefragt.
Verlangt wird: Pass gut auf dein Zeug auf. Das reicht mir und ich muss nicht noch irgendwelchen aufgezwungenen Kokolores betreiben. Schau dir mal die total überzogenen Aufbewahrungsbehältnisklassen an und die sollen dann demnächst auch nicht reichen, weil ein Zettel abgelaufen ist.
Hab deinen Schlüssel gut und sicher verwahrt und alles ist gut. Sicherer als in einem waffentresor kann man ihn ja auch nicht mehr aufbewahren um die Eingangsfrage zu beantworten.
Einer lebt in einer Wg, der andere ist Einsiedler. Bei beiden müssen nicht die gleichen Ansprüche an die Sicherheit gelten. Daher besser allgemein, dann kann man nach seinen Bedingungen selbst vorsorgen.

Ein Gesetz ist keine Bedienungsanleitung, sondern ein Normenrahmen.
 
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Ein Gesetz ist keine Bedienungsanleitung, sondern ein Normenrahmen.

Sollte es sein.
Artet in D leider immer mehr aus.

Nur bei den Flüchtlingen lässt man sich herab, Bauvorschriften außer Kraft zu setzen, damit schneller Unterkünfte errichtet werden können.
Sind sie demgemäß nicht eigentlich überflüssig?
 
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Als ich den A-Schrank mit Muni-Innenfach kaufte, erklärte mir der Verkäufer, dass die meisten Käufer den Schlüssel für das Innenfach einfach im Waffenschrank lassen.

Es steht nämlich nur im Gesetz, dass die Munition in einem separat abschließbaren Fach untergebracht werden muss, nicht aber, dass der Schlüssel getrennt gelagert werden muss.

Läuft auch nicht dem §36 zuwider.

(Mache ich aber trotzdem nicht ...)
 
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Hast du eigentlich schon mal mehr überlegt als nur Buchstaben zu lesen?
 
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Wenn wautzebautz recht hätte, könnte man ja auch den Schlüssel zum Waffenschrank auf denselben legen. Das wird gesetzlich ja auch nicht verboten.
 
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a) Ein Schlüssel liegt auf dem zugehörigen Schrank.
b) Ein Schlüssel befindet sich in einem Waffentresor.
Wie kommst du darauf a und b wären gleich?

Selbstverständlich ist es zulässig den Schlüssel für das innenliegende Munitonsfach in einem Waffentresor mit dem Mindestschutzniveau A zu verwahren.
 
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Wie sieht es aus mit den Schlüsseln in einem kleinen billigen Tresor mit elektronischem Schloss ?




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a) Ein Schlüssel liegt auf dem zugehörigen Schrank. b) Ein Schlüssel befindet sich in einem Waffentresor.Wie kommst du darauf a und b wären gleich? Selbstverständlich ist es zulässig den Schlüssel für das innenliegende Munitonsfach in einem Waffentresor mit dem Mindestschutzniveau A zu verwahren.
Könntest das Fach ja gleich weglassen, wenn der Schlüssel daneben liegt.
 

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