Schlüsselverwahrung

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14 Aug 2012
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Wobei wir doch zugeben müssen, dass in diesem Fall die freundliche Unterstützung eines Vollpfosten von Weidgenossen evtl. erst dazu führte, dass der Richter wegen der Vielzahl der z.T. angenommenen z.T auch tatsächlich vorhandenen Übertretungen glaubte, ein Exempel statuieren zu müssen.
Selbst einem Richter mit jagdlichen Hintergrund wäre das wohl eindeutig zu viel gewesen.

Nein, das müssen wir natürlich nicht zugeben.

Der "Vollpfosten" wurde 2000, 2007 und 2009 von der Rennleitung heimgesucht. 2000 behauptete seine Ehefrau, er habe im Streit mit ihr in die Decke geschossen. Im Nachhinein konnte strafrechtliches Verhalten nicht festgestellt werden. 2007 soll der Kerl seine Ehefrau geschlagen haben, das Strafverfahren wurde nach 170 Abs 2 StPO eingestellt, also kein hinreichender Tatverdacht. 2009 soll er gedroht haben, seine Ehefrau und die Kinder umzubringen. Hierbei wurde die Waffenaufbewahrung dann problematisiert. Ob sich der inhalt des Telefonats bestätigte und infolgedessen auch die Straftat (Bedrohung), ist nicht überliefert.

Jetzt ist es interessant zu wissen, dass in Scheidungsverfahren neben dem Familiengericht auch noch zwei weitere Behörden regelmäßig mitbespaßt werden. Zum einen das Finanzamt, wenn die ehemals Liebenden zur Taktik der verbrannten Erde übergehen und die Plattmoos-Schweinereien des jeweils anderen zu Gehör bringen. Zum anderen die StA, die plötzlich Kenntnis davon bekommt, dass der jeweils andere eine Bestie ist. Und ganz ohne Spaß: was da abgeht, ist ekelhaft, denn die Tatvorwürfe, die dort erhoben werden, handeln nicht vom gelegentlichen Mundraub sondern sind geeignet, den Leumund eines Menschen bis in die Grundfeste zu erschüttern. Meistens sollen die Vorwürfe zur Klärung von Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerechtsfragen herangezogen werden, mal als kleiner Hinweis, in welche Bereich die Vorwürfe gerne einmal gehen. In 95% der Fälle ist nix, aber auch gar nix dran. Die Existenz ist mitunter trotzdem dahin - quidquid semper heret.

Kurzer Schwenk zurück: Es waren ja wohl Kinder im Spiel.

Es kann also sein, dass unser Kläger ein Vollpfosten ist, der usn hier ein schönes Ei ins Nest gelegt hat. Eventuell hat seine Alte aber auch nur einen Schatten. Ich halte beides für gleich wahrscheinlich. Das heisst... Wenn ich ganz ehrlich bin...;-)
 

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