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Nein, denn das Gesetz gibt die Aufbewahrungsvorschriften vor.Könntest das Fach ja gleich weglassen, wenn der Schlüssel daneben liegt.
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Nein, denn das Gesetz gibt die Aufbewahrungsvorschriften vor.Könntest das Fach ja gleich weglassen, wenn der Schlüssel daneben liegt.
Waffengesetz (WaffG)§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder MunitionWie sieht es aus mit den Schlüsseln in einem kleinen billigen Tresor mit elektronischem Schloss ?
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Waffengesetz (WaffG)§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
Ich kann nicht genau nachvollziehen, warum der Gesetzgeber die getrennte Aufbewahrung der Munition vorschreibt.
Angenommen, der Hintergedanke ist der, das ein Unbefugter damit mit dem Schlüssel für den Waffenschrank nur Zugang zu den Waffen und nicht gleichzeitig zur Munition haben soll.
Darf ich dann die beiden Schlüssel (für Waffenschrank und Muni-Fach) zusammen verwahren, z.B. an einem Schlüsselring ?
Darf ich meiner Ehefrau mitteilen, dass ich einen Zweitschlüssel für meinen Waffenschrank am Ort xy hinterlegt habe, falls ich einmal unvorhergesehen versterben sollte ? Wie sollte meine Frau sonst in der Lage sein, die Waffen einem Berechtigten auszuhändigen, vor allem in der vorgeschriebenen Zeit ?
Dann weiss man auch, dass der einfachen Menschenverstand ausreicht.
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Darf ich meiner Ehefrau mitteilen, dass ich einen Zweitschlüssel für meinen Waffenschrank am Ort xy hinterlegt habe, falls ich einmal unvorhergesehen versterben sollte ?
Notöffnung... mittels geeignetem Werkzeug !Wie sollte meine Frau sonst in der Lage sein, die Waffen einem Berechtigten auszuhändigen, vor allem in der vorgeschriebenen Zeit ?
Ich schon. Und um die täte es mir mittlerweile ob Ihrer Beratungsresistenz nicht einmal mehr leid.Ich wüsste nur nicht warum man da landen sollte.