Schlüsselverwahrung

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Wie sieht es aus mit den Schlüsseln in einem kleinen billigen Tresor mit elektronischem Schloss ?
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Waffengesetz (WaffG)§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
 
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Die Schlüsselverwahrung ist das eine und die Kenntnis anderer über den Verwahrungsort gegebenenfalls das andere Problem. Die Gesetzeslage mag relativ eindeutig sein und die Gesetzestreue könnte unter Umständen für den Schutz eines persönlich höherwertigen Gutes böse Folgen haben.
Fallbeispiel: Haushalt besteht aus wenigstens zwei Personen. Ehefrau ist Jägerin:roll: und Ehemann hat mit Waffen, Jagd usw. nichts am Hut:what:. Ehefrau ist auf Jagdreisen und Ehemann erhält ungebetenen häuslichen Besuch (nicht vom Ordnungsamt!). Dieser Besuch will unbedingt an den Inhalt des Schrankes mit der Sicherheitsstufe 0. Der Schrank lässt sich nicht aus dem Haus transportieren (circa 300 kg) und somit beginnt die peinliche Befragung zumVerwahrungsort des Schlüssels.

Zwei Antwort kenne ich schon wie folgt:
1. Mit Jagdschein/WBK und damit rechtmäßiger Kenntnis des Verwahrungsortes wäre die Tortur vermutlich geringer ausgefallen.
2. Wer solche Probleme sieht, sollte sich in ein Umfeld begeben, wo solche nicht erkennbar sind!
 
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Waffengesetz (WaffG)§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.


Das heißt ? Alles Auslegungssache ...
 
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Das heisst: DU stellst das sicher und alles ist i.O.
Dazu genügt es den normalen Menschenverstand zu nutzen.
Man kann sich natürlich auch zahlreiche Versicherungsfälle und die gesprochenen Urteile zur Sorgfaltspflichten und Verwahrungen anschauen.
Dann weiss man auch, dass der einfachen Menschenverstand ausreicht.

Das ist immer für den Einzelfall und die für diesen Einzelfall vorliegenden Umstände zu bewerten.
Ich bin mit dieser Vorgabe des WaffG sehr zufrieden. Für mich hätte das ohne die weiteren Aufbewahrungsvorschriften vollkommen gereicht. Man hat die Möglichkeit das auf die eigenen Umstände entsprechend zu übertragen.
In einem Fall kann eine verschlossene Schreibtischschublade genügen, im anderen wäre das fahrlässig.
Allgemein dürfte ein Schlüssel in einem billigen Tresor verschlossen ein geeigneter Zugriffsschutz für Unbefugte sein. Um mehr geht es nicht. An den tatsächlichen Fällen wird dann geprüft werden, ob dies sorgfältig genug war oder nicht. Das hängt natürlich von der konkreten Situation ab.
 
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Unser Dorfscheriff der hier die Aufbewahrungskontrollen durchführt hat auf Nachfrage von mir erklärt, dass der Waffenschrank-Schlüssel im unzertifizierten Muni-Tresor mit elektro. Zahlenschloss ausreichend sicher aufbewahrt ist.
Da bei mir aber mehrere Waffenschränke stehen, kommt der Schlüssel von dem einen Schrank in den anderen mit Zahlenschloss.
 
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Ich kann nicht genau nachvollziehen, warum der Gesetzgeber die getrennte Aufbewahrung der Munition vorschreibt.

Angenommen, der Hintergedanke ist der, das ein Unbefugter damit mit dem Schlüssel für den Waffenschrank nur Zugang zu den Waffen und nicht gleichzeitig zur Munition haben soll.

Darf ich dann die beiden Schlüssel (für Waffenschrank und Muni-Fach) zusammen verwahren, z.B. an einem Schlüsselring ?


Darf ich meiner Ehefrau mitteilen, dass ich einen Zweitschlüssel für meinen Waffenschrank am Ort xy hinterlegt habe, falls ich einmal unvorhergesehen versterben sollte ? Wie sollte meine Frau sonst in der Lage sein, die Waffen einem Berechtigten auszuhändigen, vor allem in der vorgeschriebenen Zeit ?
 
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Ich kann nicht genau nachvollziehen, warum der Gesetzgeber die getrennte Aufbewahrung der Munition vorschreibt.

Angenommen, der Hintergedanke ist der, das ein Unbefugter damit mit dem Schlüssel für den Waffenschrank nur Zugang zu den Waffen und nicht gleichzeitig zur Munition haben soll.

Darf ich dann die beiden Schlüssel (für Waffenschrank und Muni-Fach) zusammen verwahren, z.B. an einem Schlüsselring ?


Darf ich meiner Ehefrau mitteilen, dass ich einen Zweitschlüssel für meinen Waffenschrank am Ort xy hinterlegt habe, falls ich einmal unvorhergesehen versterben sollte ? Wie sollte meine Frau sonst in der Lage sein, die Waffen einem Berechtigten auszuhändigen, vor allem in der vorgeschriebenen Zeit ?

Wenn deine Frau auch einen Jagdschein hat, darfst du ihr sagen wo der Schlüssel ist, sonst nicht!

Verrate es lieber einem Jagdfreund, der auch Jäger ist.

TH
 
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Natürlich kann er ihr sagen wo der Schlüssel ist. Deshalb hat sie ja noch lange keinen Zugriff auf diesen.
Nur dieser ist sanktioniert.
Denken wir hier mal an ein Bankschließfach.
 
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Diese deine Meinung darfst du gern haben. ICh werde dich in deiner Meinung nicht einschränken.
Der Schlüssel befindet sich in der Ausgangslage in einem Tresor. Das ist eine hinreichend sorgfältige pflichtgemäße Aufbewahrung. Immerhin darf man in diesem Tresor die Waffen lagern. Es ist also als ausreichend sicher eingestuft.
 
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Du darfst das auch gerne dem Richter erklären, der sicher die Frage stellen wird, warum der Gesetzgeber ein eigenes abschließbares Fach vorgeschrieben hat.
Noch besser wird es beim Jägerschrank, da legst du wohl auch den Schlüssel für das B-Fach in die Ablage im Schrank?

Ich bin hier aus dem Wahnsinnströöt raus.
 
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Sollte dieser sehr unwahrscheinliche Fall eintreten werde ich das natürlich auch dem Richter erzählen. Ich wüsste nur nicht warum man da landen sollte.
Du schließt sicher beide Schlüssel getrennt weg und hast auch beide Schlüssel nicht in der Hosentasche ;) Was wäre denn anders, wenn man beide Schlüssel in einem separaten Tresor verwahrt?
Natürlich geht das auch beim Jägerschrank. Dieser Tresor ist ja nicht weniger sicher.

Jeder darf tun was er will. Ich halte die Aufbewahrung eines Schlüssels in einem Waffentresor für gesetzeskonform und vor allem sicher. Eine deutlich bessere Form der Aufbewahrung kann man sich nur schwer vorstellen, wenn man noch jederzeit Zugriff auf seinen Schrank haben möchte.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus
...

Darf ich meiner Ehefrau mitteilen, dass ich einen Zweitschlüssel für meinen Waffenschrank am Ort xy hinterlegt habe, falls ich einmal unvorhergesehen versterben sollte ?

natürlich darfst Du das.

Sollte sie allerdings damit unberechtigten Zugriff zu den Waffen bekommen, hast Du ein Problem.. bzw. könntest es bekommen.

Stichwort unvorangekündigte Waffenkontrolle..

Deine Frau öffnet in Deiner Abwesenheit in gutem Glauben als Unberechtigte den Waffenschrank: Zuverlässigkeit von Dir futsch!
Kannst Dich dann von Deinen feinen Sachen verabschieden.

Wie sollte meine Frau sonst in der Lage sein, die Waffen einem Berechtigten auszuhändigen, vor allem in der vorgeschriebenen Zeit ?
Notöffnung... mittels geeignetem Werkzeug !

Jetzt lese ich schon so lange im Forum mit, zum xxxten Male wirds gebetsmühlenartig von Solms begründet dargelegt und immer noch gibt es Leute, die w o l l e n es einfach nicht checken... :?
 

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